Dies ist eine Diskussion zu Mitbewerberstatus trotz "ortsfrender" Waren? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Mitbewerberstatus trotz "ortsfrender" Waren? ich habe diesmal eine allgemeine Frage zum Thema Mitbewerber. Reicht es um diesen Status zu erfüllen aus, dieselbe Art von Produkt zu vertreiben, oder kann sich dies trotzdem ausschliessen, wenn die Produkte gänzlich unterschiedliche Zielgruppen haben. Ein fiktives Beispiel wären für diese Frage zwei Hersteller/Verkäufer von Stadtplänen, der eine ausschliesslich für die Stadt München, der andere für Hamburg. Gelten diese gegenseitig juristisch als Mitbewerber? |
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| AW: Mitbewerberstatus trotz "ortsfrender" Waren? Das ist in der Tat eine schwierige Frage. Als Mitbewerber müssten die beiden Unternehmer gem. § 2 I Nr.3 UWG in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen. Dies setzt voraus, dass sich die Unternehmer auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen. Fraglich erscheint hier der sachlich relevante Markt. Dieser umfasst sämtliche Erzeugnisse und/oder Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preise und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar oder substituierbar angesehen werden. Bleibt die Frage, ob Karten von unterschiedlichen Städten als austauschbar angesehen werden. Auf den ersten Blick wohl eher nicht. Andererseits könnte man aber auch vertreten, dass potentielle Käufer von Karten einer anderen Stadt (womöglich noch mit schönen Bildern der Sehenswürdigkeiten) dazu verleitet werden könnten, sich doch lieber eine andere Satdt anzusehen und die beiden Unternehmer somit doch Mitbewerber i.S.d. UWG sind. Ich würde sagen, ganz außer Wettbewerb stehen sie also nicht, aber sicher bin ich mir auch nicht. Aber vielleicht hat noch jemand eine andere Meinung dazu!? |
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| AW: Mitbewerberstatus trotz "ortsfrender" Waren? mal so gesagt, wenn der eine für München wie ein Valk-Plan aussieht und diesen jemand für Hamburg anbietet, der auch wie ein Valk-Plan aussieht, sich somit inhaltlich unterscheidet, außer den Strassenverläufen- und Namen, sodann wäre dies Grob! - auch sehr teuer! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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