Dies ist eine Diskussion zu liegt ein Wettbewerbsverstoß vor oder nicht? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| liegt ein Wettbewerbsverstoß vor oder nicht? Der Inhaber, Herr Gustavo Rossi, ein geborener Italiener, möchte so die Aufmerksamkeit der Leute gewinnen: Er hat Coupons mit Glückszahlen verteilen lassen, jeden Tag erscheint in jedem Lokal der Kette die Liste der Gewinner und das einen Monat lang ab dem Tag der Eröffnung. Als Gewinn gibt es ein Stück Pizza und ein Getränk. |
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| AW: liegt ein Wettbewerbsverstoß vor oder nicht? warum sollte hier einer vorliegen? sollen wir deine hausaufgaben machen? |
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| AW: liegt ein Wettbewerbsverstoß vor oder nicht? Ich denke nicht, dass es unlauterer Wettbewerb ist, das machen viele Ketten. Die Frage, ob die §284ff StGB Anwendung finden, bedarf der Klärung, ob es behördlich genehmigt wurde. Ist es das, ist es in jedem Falle kein unlauterer Wettbewerb, denke ich. Sonst führt die fehlende Genehmigung des Glücksspieles womöglich zur Strafbarkeit. Kann jetzt jemand widerlegen, dass es überhaupt ein Glücksspiel ist, so sind wir mit der Aufgabe fertig. In konkreten Fällen wird die Konkurrenz immer mal das Beinchen heben, was unberechtigt, berechtigt, erfolgreich oder erfolglos sein kann.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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| AW: liegt ein Wettbewerbsverstoß vor oder nicht? Meines Wissens setzt Glückspiel im Sinne des §284 StGB immer einen vom Spieler zu zahlenden Spieleinsatz voraus. (So definiert es z.B. auch der Glücksspielstaatsvertrag.) Das ist hier nicht gegeben, da die Lose verschenkt werden. Die Werbemaßnahme ist vergleichbar mit einem Preisausschreiben.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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