Dies ist eine Diskussion zu Kundenabwerbung durch Subunternehmer innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Kundenabwerbung durch Subunternehmer hab mich jetzt schon mal etwas durch die Suche hier gearbeitet, aber irgendwie noch nichts wirklich gefnuden, was mir in meinem Fall helfen würden. Es geht darum dass ein Subunternehmer (Kraftfahrer mit eigenem Fahrzeug) Kundenabwerbung betrieben hat. Das heißt bei einem Kunden von uns ist er nun auf eigene Rechnung tätig geworden. Besagter Subunternehmer hat natürlich in unserem Auftrag für diesen Kunden auch schon Frachten befördert. Es besteht eine "Transportvereinbarung" zwischen uns und dem Sub. Dieser besteht auch noch, also ist NICHT beendet worden! In diesem haben wir folgende Wettbewerbsklausel: "Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer keine Kundenabwerbung zu betreiben. Falls trotzdem Kundenabwerbung betrieben wurde, verpflichtet sich der Auftragnehmer einen 3-jährigen Umsatz pro Kunde an die Firma "hier sind wir genannt" zu zahlen." Was haben wir denn da nun für Möglichkeiten den Sub zur Kasse zu beten? Die Transportvereinbarung (was ja ein Vertrag ist) besteht wie gesagt noch! Gruß Markus Neitzel |
| |||
| AW: Kundenabwerbung durch Subunternehmer ganz kurz und knapp: Schreiben an Sub mit Aufforderung, derartiges zu unterlassen, Abgabe Unterlassungserklärung unter Fristsetzung sowie Zahlung der vereinbarten Pauschale. Das ist klares vertragswidriges Verhalten, dafür sind diese Wettbewerbsklauseln ja geschaffen worden. Oder gleich an Anwalt, dann hat das mehr Nachdruck - aber wenn bei dem Sub nix zu holen ist, könnte man auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
| |||
| AW: Kundenabwerbung durch Subunternehmer Das klingt ja schonmal ganz gut und nach Erfolgschancen?! Habe mich ja schonmal bissi in das Thema im Forum rein gelesen. Nur hieß es eigentlich immer, das diese Wettberwerbsklauseln anscheinend so gut wie garnichts bringen würden -.- Zu holen ist bei dem schon was ... ich meine wer nen 5er BMW und M3 Cabrio fahren kann, bei dem wird schon was zu holen sein. Ist alles nur sau ärgerlich und enttäuschend (persönlich), weil es eigentlich etwas mehr war als nur ne Geschäftsbeziehung ... also schon nen freundschaftliches Verhältnis ... und das sowas. Werde ich mich wohl nun erstmal auf die Suche nach einem guten Anwalt hier in der Nähe machen ^^ Danke schonmal für die Antwort. Gruß Markus Neitzel |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wettbewerbsverbot - Kundenabwerbung | Wettbewerbsrecht | 09.11.2009 12:04 |
| subunternehmer und nachbesserung | Baurecht | 23.03.2009 15:58 |
| Bau/Kauf eines Spezial-LKW: Zwischenabnahmen beim AN oder beim Subunternehmer ? | Bürgerliches Recht allgemein | 13.11.2008 10:10 |
| Die BAM auf der Hannover Messe - Sicherheit durch Schadensanalyse und durch Prozess-Kontrolle mit Ultraschall | Nachrichten: Wissenschaft | 17.04.2007 12:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios