Dies ist eine Diskussion zu Kündigung einer Unterlassungserklärung innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Kündigung einer Unterlassungserklärung firma a vertreibt eine creme und bewirbt sie mit gewissen ausagen zur antifaltenwirkung. da die klinische studie erst im gange ist, gibt sie nach einer abmahnung (behauptung, eine wirksamkeit gegen falten ist nicht belegt) eine unterlassungserklärung bezüglich einiger wirkungsassagen an firma b ab. weist aber bereits mündlich auf die in kürze folgenden studiendaten hin und das man beim nachweis einer wirksamkeit, auch mit diesen daten werben werde. studie trifft nun ein und bestätigt, die creme kann falten beseitigen. firma a kündigt die ue aufgrund eines veränderten sachverhaltes auf. firma b nimmt ue nicht an. firma a wirbt fortan an damit, dass die creme eine wirkung auf falten hat. frage: stellt der veränderte sachverhalten, der ursprünglich zur abmahnung und abgabe der ue führte, nämlich keine nachgeiwesene wirksamkeit, nun, nach nachweis der wirksamkeit dazu, dass man die kündigung der ue vor gericht einklagen kann? |
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| AW: Kündigung einer Unterlassungserklärung Ich sehe das so: Da eine Abmahnung mit UE sich nicht auf dieses eine Produkt bezieht, sondern auf das Werben mit nichtbelegbaren Inhalten, ist die UE begründet und standhaft. Eine Rücknahme der UE sehe ich für nicht möglich, da die Firma a ein neues Produkt auflegen könnte und hierbei erneut vor dem Ergebnis der Studie mit beleglose Aussagen straffrei werben könnte.
__________________ Ich bin ein absoluter Laie. Ich teile lediglich meine Meinung mit. Meine Aussagen sind stehts ohne Gewähr und Pistole. |
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| AW: Kündigung einer Unterlassungserklärung das kann ich juristisch von meiner seite so nicht nachvollziehen. durch den klinischen nachweis wird der ue ja die grundlage entzogen. die ue bezieht sich ja stets auf ein spezifischs produkt. wäre es trotz wegfall der grundlage, auf der die ue beruht nicht möglich diese zu kündigen, bliebe als folge nur der vertrieb unter einem anderen namen. dies wiederum wäre aber rein logisch betrachtet unsinnig, wohlwissend, dass in der juristerei vieles nicht logisch erklär ist. aber wenn man einen vetrag schließt und sich im laufe der zeit die grundlage des vertrages ändert, z.b. durch eine gesetzesänderung oder wie hier der tatsächlihe nachweis, wie soll dann der vertrag fortgeführt werden? |
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| AW: Kündigung einer Unterlassungserklärung Zitat:
Wie würde denn die UE beispielsweise lauten? Weshalb wäre dann die Firma a so scharf drauf, die UE zurückzunehmen? Wenn sich diese nur auf dieses eine Produkt bezieht, hat doch die Firma a nie wieder was zu befürchten.
__________________ Ich bin ein absoluter Laie. Ich teile lediglich meine Meinung mit. Meine Aussagen sind stehts ohne Gewähr und Pistole. |
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| AW: Kündigung einer Unterlassungserklärung etwas schwer für mich zu folgen, weil ich fürchte, dass wir aneinder vorbeireden. also gebe ich ein konkretes bsp: firma a vertreibt "xantos 5000" für straffere Haut (erfundener name) Firma b mahnt Xantos 5000 ab Firma a reicht UE für Xanrtos 5000 ein und verzichtet gemäß ue mit dem werben von Xantos glättet die haut. Später erhält Firma a zu Xantos 5000 ein klinisches Gutachten, wo steht: Xantos kann Falten reduzieren Nun will Firma a natürlich die UE aufkündigen, da der grund, der seinerzeit zur Abgabe der UE führte, nicht mehr gegeben ist. Natürlich will firma a nicht ein neuen markennamen rausbringen da man ja bereits kudnen hat udn eine namensänderung immer negative auswirkungen hat. es wäre aber doch juristischer unsinn, wenn eine kündigung nicht möglich wäre, aber unter dem namen "Kantiso 5000" jede art der werbung mit der faltenwirkung möglich wäre, weil die ue ja nur die eine marke betraf. hoffe ich habe es nun etas bildlicher dargestellt. |
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