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Kostensenkung durch Mithilfe

Dies ist eine Diskussion zu Kostensenkung durch Mithilfe innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 18:44
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Kostensenkung durch Mithilfe

Guten Tag zusammmen,

ich habe nur eine oberflächliche Frage die mit einem Ja oder Nein ( na gut, vielleicht noch dazu nen Paragraphen oder so )beantwortet werden kann.

Ist eine "Kostensenkung durch Mithilfe" in Deutschland verboten?

Wenn eine Firma aus Deutschland mir anbietet,bei einer Reperatur eines Bauteils zu helfen und sich dadurch meine Kosten reduzieren, ist das unzulässig nach deutschem Recht?

Wie verhält sich das ganze dann noch wenn die Firma aus der Schweiz kommt und ich als deutscher den Vorschlag annehmen möchte?

Um etwas genauer zu werden:
ich bin Foren-Administrator eines "Auto" Forums. Hier hat eine Firma aus der Schweiz angeboten die Reperatur ( das Bauteil ist relativ speziell und kann nicht jeder KFZ-Mechaniker reparieren ) günstiger zu machen wenn derjenige mit hilft. Daraufhin hat sich ein Moderator meines Teams bei mir gemeldet mit der Begründung das dieses unzulässig sei. Da ich aus Deutschland komme und auch das Forum seinen Sitz dort hat wird deutsches Recht angewandt.

Der Beitrag wurde zur Prüfung in einen nicht sichtbaren Bereich verschoben. Ebenso erwähnte mein Mod das ich als Foren-Betreiber für solche Aussagen mit haftbar gemacht werden kann. Dieses möchte ich natürlich generell vermeiden. Jedoch würde ich gern der Firma einen Grund nennen weshalb er nicht werben darf.

Ich bedanke mich im vorraus für Ihre Mithilfe

mfg

Oliver L.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2011, 22:10
V.I.P.
 
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AW: Kostensenkung durch Mithilfe

Zitat:
Zitat von Oliver_L Beitrag anzeigen
[ eine in der Schweiz ansässige Firma wirbt in einem von einem in Deutschland ansässigen Anbieter betriebenen, deutschsprachigen Internet-Forum für Reparatur-Dienstleistungen mit Preisnachlässen bei Mithilfe des Auftraggebers ]
Nach § 4 Nr. 4 UWG ist es unzulässig, bei einer Werbung mit Preisnachlässen die Bedingungen für die ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig anzugeben.

( Läßt die werbende Firma im Unklaren, in welcher Weise vom Auftraggeber "mitgeholfen" werden muß, damit er in den Genuß der beworbenen günstigen Preise gelangen kann? )

Zitat:
das Bauteil ist relativ speziell und kann nicht jeder KFZ-Mechaniker reparieren
Verstößt der Reparatur-Betrieb womöglich gegen irgendwelche gesetzliche Bestimmungen, wenn er "Betriebsfremden" / "Nichtfachleuten" das Herumbasteln an dem betreffenden Spezial-Bauteil gestattet? ( Um welche Art von Bauteil / Reparaturen handelt es sich? )

Nach § 4 Nr. 11 UWG ist eine "geschäftliche Handlung" ( einschließlich einer Werbung dafür ) unzulässig, mit der gegen gesetzliche Marktverhaltensvorschriften verstoßen würde.

Zudem darf nicht in irreführender Weise geworben werden, § 5 UWG.

( Will die Firma z.B. im Kleingedruckten die günstigen Preise bei "Mithilfe" nur in ihrem schweizerischen Reparatur-Betrieb gewähren, nicht jedoch auch in ihren deutschen Filial-Betrieben? )

Zitat:
ich habe nur eine oberflächliche Frage die mit einem Ja oder Nein ...beantwortet werden kann.
Ohne Kenntnis sämtlicher Details des beschriebenen Sachverhalts läßt sich nur antworten:

JA oder NEIN ( je nach den weiteren Umständen ).

11
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 14:35
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AW: Kostensenkung durch Mithilfe

wow, das ging ja fix.

Um es ausführlich zu erklären.

Es ist ein Getriebe um das es in diesem Fall geht. Es gibt in Deutschland eine Firma die dieses reparieren kann und in der Schweiz. Beide können sich entsprechend nicht wirklich leiden.

Die Ersatzteile für diese Getriebe sind offiziell nicht mehr zu bekommen. Alle Restbestände an Ersatzteilen sind von der Firma in der Schweiz aufgekauft worden.

in meinem Forum schrieb der Schweizer folgenden Text:

Zitat:
Ich revidiere XXX-Getriebe. Garantiere für Qualität der ausgeführten Arbeit. Selbstverständlich kann man bei mir bei der Reparatur dabei sein.
Beim mithelfen reduziert sich der Reparaturpreis massiv.
Anfragen lohnt sich auf jeden Fall. Habe auch revidierte XXX Getriebe am
Lager. Preise können auch in meiner Hompage nachgeschaut werden.
Telefonnummer Geschäft: XXXX , Handynummer: XXXX . Anrufzeiten : 8.00-12.00 und 13.00-22.00.
Bei Anfragen bitte um Angabe der Telefonnummer und Zeitfenster.
Ich werde schnellmöglichst zurückrufen.
Mit freundlichem Gruss, XXX
generell kann ein Getriebe auch ein "Nicht-Fachmann" reparieren, jedoch ist dieses Getriebe sehr komplex, auch in Betracht auf Spezielle Gerätschaften.

Ich hoffe, das dieses den Sachverhalt weiter klärt. Wenn fragen sind immer her damit

Aber die Paragraphen die ich unten lesen konnte, lassen mich doch auf ein Verbot des ganzen drängen. Abmahnanwälte lassen grüssen

Vielen Dank schonmal für die fixe Hilfe!

mfg

oliver
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