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Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy

Dies ist eine Diskussion zu Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 09:32
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Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy

Ich frage mich schon seit längerer Zeit, ob die Kopplungsgeschäfte im Computersektor und auch im Telekomsektor rechtens sind.

Beispiele: Fast alle Laptops werden mit einem bekannten Betriebssystem verkauft. Da aber sehr viele Kunden bereits ein Betriebssystem haben, könnten diese sich einige Euro sparen, wenn die Laptops auch ohne Betriebssystem verkauft würden. Durch diese "Zwangskopplung" wird meines Erachtens auch der Wettbewerb verzerrt, weil man ja immer dieses Betriebssystem mitkaufen muss, auch wenn man ein ganz anderes verwenden will.

Anderes Beispiel: Handys werden üblicherweise nur zu einem Herstellerlistenpreis, oder in Kopplung mit einem Laufzeitvertrag abgegeben. Bei einem Laufzeitvertrag begibt sich der Kunde in eine Abhängkeit von zumeist höheren Gebühren als bei Prepaid-Karten. Dies macht er nur, weil er glaubt das Handy kostengünstiger zu bekommen. Auf der anderen Seite gibt es aber keinen "Straßenpreis" und somit ist keine echte Vergleichbarkeit gegeben.

Inwiefern sind diese Kopplungsgeschäfte anfechtbar, bzw. onehin nichtig?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 10:28
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Unhappy AW: Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy

Zitat:
Zitat von bossie
Inwiefern sind diese Kopplungsgeschäfte anfechtbar, bzw. onehin nichtig?
Hmm, keiner eine Idee, oder zumindest eine Meinung dazu?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 10:33
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AW: Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy

Meiner Meinung nach ist das Geschäftsgebaren zwar moralisch fragwürdig, aber rechtlich kein Problem:

1. Niemand ist gezwungen, einen Rechner mit BS zu kaufen. Es gibt auch einige Angebote, die einen Rechner ohne liefern, und dann den Preis senken. Dass das bei Discountern nicht zu haben ist, ist klar. Im Fachhandel absolut kein Problem!

2. Ebenso muss niemand ein Hanyd mit Vertrag kaufen. Es gibt sowohl einen Händlerpreis als auch einen Straßenpreis, zu ermitteln im freien Handel und über Auktionshäuser. Auch hier wird niemand gezwungen! Es gibt massenhaft Handys, die ihren Zweck erfüllen, ohne Vertrag und für wenig Geld. Ab und zu mal bei Discountern (OLDI, REELL) suchen.

Will ein Kunde ein vermeintliches Schnäppchen machen, muss er eben mit dem Teufel tanzen. Das ist aber allein seine Entscheidung. Und solange die Vertragsbindung nicht zwei Jahre überschreitet oder andere gesetzliche Regelungen verletzt werden - kein Problem.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 13:36
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Question AW: Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy

[edit: war wohl zu konkret]
Danke für Deine Meinung, Humungus,

Zitat:
Zitat von Humungus
1. Niemand ist gezwungen, einen Rechner mit BS zu kaufen. Es gibt auch einige Angebote, die einen Rechner ohne liefern, und dann den Preis senken. Dass das bei Discountern nicht zu haben ist, ist klar. Im Fachhandel absolut kein Problem!
Ich möchte mal ein konkreteres Beispiel bringen: Der YYYY xxxPC wird in der besten Ausstattung nur mit YP geliefert. Eine baugleiche Version ohne Betriebssystem gibt es nicht. Daran kann auch der Fachhändler nichts ändern. Gleichfalls sieht es bei 98% aller Markenlaptops aus. Ich sehe da schon eine Wettbewerbsverzerrung, weil ja das Betriebssystem mit in den Gesamtpreis kalkuliert wurde. Eine Einzellizenz für Endkunden schlägt mit mind. 90EUR zu Buche. Bei einem Gesamtpreis des xxxPC von 429,-EUR entfallen somit mind. 20% auf das Betriebssystem. Das kann doch auch rechtlich nicht in Ordnung sein, wenn man als Kunde gezwungen wird dieses mitzukaufen.

Zitat:
Zitat von Humungus
2. Ebenso muss niemand ein Hanyd mit Vertrag kaufen. Es gibt sowohl einen Händlerpreis als auch einen Straßenpreis, zu ermitteln im freien Handel und über Auktionshäuser. Auch hier wird niemand gezwungen! Es gibt massenhaft Handys, die ihren Zweck erfüllen, ohne Vertrag und für wenig Geld. Ab und zu mal bei Discountern (OLDI, REELL) suchen.
Hast Du da mal konkrete Beispiele? Ich seh' immer nur Listenpreise. Aukitionshäuser sind meines Erachtens nicht mit dem Fachhandel vergleichbar.
Es geht mir um Wettbewerb und Konkurrenz. Da sollte man Gebrauchtgeräte raus lassen.

Geändert von bossie (01.10.2008 um 16:04 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 15:26
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AW: Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy

Bitte sätmliche Firmennamen editieren. Nennung von Firmennamen verstoßen gegen die Forenregeln.

Zitat:
Zitat von bossie
Das kann doch auch rechtlich nicht in Ordnung sein, wenn man als Kunde gezwungen wird dieses mitzukaufen.
Warum nicht?

Sieh es doch mal so: der Händler packt ein Paket zusammen und bietet es Dir an. Du nimmt es, wie es ist, oder lässt es. Bei einem Auto, das Du kaufst, beschwerst Du Dich doch auch nicht darüber, wenn die Reifen von der Firma XXX drauf sind, weil die Reifen der Firma YYY billiger gewesen wären.

Und wenn Dir ein bestimmtes Paket nicht passt muss Du auf etwas anderes ausweichen.

Zitat:
Zitat von bossie
Ich seh' immer nur Listenpreise. Ebay und andere Aukitionshäuser sind meines Erachtens nicht mit dem Fachhandel vergleichbar.
Der Straßenpreis oder Marktpreis ist der, den man für ein Gerät zahlen muss, wenn man es "auf der Straße" erwirbt. Selbstverständlich können da Auktionshäuser einbezogen werden.
Zitat:
Zitat von bossie
Es geht mir um Wettbewerb und Konkurrenz. Da sollte man Gebrauchtgeräte raus lassen.
Bei Auktionshäusern werden auch nigelnagelneue Geräte verkauft. Und Wettbewerb und Konkurrenz sind zur Genüge da, insbesondere im PC- und Handysektor.

Beispiele gibts genug. Such mal nach Handys, die nicht gerade brandneu auf dem Markt sind, bzw. in den Discountern. Da gibts Handys für ein Ei und ein Butterbrot, auch ohne Vertrag.
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Alt 01.10.2008, 16:12
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Cool AW: Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy

Hab' meinen Beitrag editiert.
Also wir kommen Meinungstechnisch wohl nicht zusammen, macht aber mal nix. Dein Beispiel mit den Reifen ist nicht schlecht. Trotzdem halte ich das Gebahren für eine absichtliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Verbraucher.
Man muss auch ganz klar unterscheiden zwischen dem Wettbewerb der Hersteller (dieser ist vorhanden) und dem Wettbewerb auf dem Wiederverkäufermarkt. Dein Beispiel mit den Discountern zieht da nämlich nicht, weil dort eben nicht dieselben Handys verkauft werden, wie im üblichen Markt. Um dies zu erkennen, muss man einfach mal schauen, was beispielsweise die aktuellen Netbooks bai ALLEN Verkäufern kosten: IDENTISCHER Preis. Ebenso bei den Handys.
Es gibt also einen Wettberweb zwischen den Herstellern, aber nicht zwischen den Händlern. Dieser ist aber auf einemfreien Markt üblich und gewünscht.
Meiner Meinung nach greift das auch immer weiter um sich (Du hattest ja ebenfalls angemerkt, daß es moralisch nicht ganz OK sei). Ich meinte auch mal etwas über verbotene Kopplungsgeschäfte gelesen zu haben. da gabs wohl mal einen Fall von eiem Kaffeeröster, welcher eben Produkte seines Non-Food-Angebots mit Kaffe gebündelt hatte...
Wobei ich mich ingesamt frage, warum dieses Gebahren rechtens sein soll. Wozu gibt es Wettbewerbsaufsicht und Kartellbehörden. Daß hier zu Lasten der Kunden agiert wird, kann man doch nicht ernsthaft bestreiten.
Wie gesagt: meines Erachtens hat man nicht wirklich eine Wahl, denn ein anderes Gerät ist keine Alternative.

Mal sehen, ob in diesem Thread noch andere Meinungen kommen....

Geändert von bossie (02.10.2008 um 18:03 Uhr).
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