Dies ist eine Diskussion zu Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy Beispiele: Fast alle Laptops werden mit einem bekannten Betriebssystem verkauft. Da aber sehr viele Kunden bereits ein Betriebssystem haben, könnten diese sich einige Euro sparen, wenn die Laptops auch ohne Betriebssystem verkauft würden. Durch diese "Zwangskopplung" wird meines Erachtens auch der Wettbewerb verzerrt, weil man ja immer dieses Betriebssystem mitkaufen muss, auch wenn man ein ganz anderes verwenden will. Anderes Beispiel: Handys werden üblicherweise nur zu einem Herstellerlistenpreis, oder in Kopplung mit einem Laufzeitvertrag abgegeben. Bei einem Laufzeitvertrag begibt sich der Kunde in eine Abhängkeit von zumeist höheren Gebühren als bei Prepaid-Karten. Dies macht er nur, weil er glaubt das Handy kostengünstiger zu bekommen. Auf der anderen Seite gibt es aber keinen "Straßenpreis" und somit ist keine echte Vergleichbarkeit gegeben. Inwiefern sind diese Kopplungsgeschäfte anfechtbar, bzw. onehin nichtig? |
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| Zitat:
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| AW: Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy Meiner Meinung nach ist das Geschäftsgebaren zwar moralisch fragwürdig, aber rechtlich kein Problem: 1. Niemand ist gezwungen, einen Rechner mit BS zu kaufen. Es gibt auch einige Angebote, die einen Rechner ohne liefern, und dann den Preis senken. Dass das bei Discountern nicht zu haben ist, ist klar. Im Fachhandel absolut kein Problem! 2. Ebenso muss niemand ein Hanyd mit Vertrag kaufen. Es gibt sowohl einen Händlerpreis als auch einen Straßenpreis, zu ermitteln im freien Handel und über Auktionshäuser. Auch hier wird niemand gezwungen! Es gibt massenhaft Handys, die ihren Zweck erfüllen, ohne Vertrag und für wenig Geld. Ab und zu mal bei Discountern (OLDI, REELL) suchen. Will ein Kunde ein vermeintliches Schnäppchen machen, muss er eben mit dem Teufel tanzen. Das ist aber allein seine Entscheidung. Und solange die Vertragsbindung nicht zwei Jahre überschreitet oder andere gesetzliche Regelungen verletzt werden - kein Problem.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| [edit: war wohl zu konkret] Danke für Deine Meinung, Humungus, Zitat:
Zitat:
Es geht mir um Wettbewerb und Konkurrenz. Da sollte man Gebrauchtgeräte raus lassen. Geändert von bossie (01.10.2008 um 16:04 Uhr). |
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| AW: Kopplungsgeschäfte Computer/BS; Telko/Handy Bitte sätmliche Firmennamen editieren. Nennung von Firmennamen verstoßen gegen die Forenregeln. Zitat:
Sieh es doch mal so: der Händler packt ein Paket zusammen und bietet es Dir an. Du nimmt es, wie es ist, oder lässt es. Bei einem Auto, das Du kaufst, beschwerst Du Dich doch auch nicht darüber, wenn die Reifen von der Firma XXX drauf sind, weil die Reifen der Firma YYY billiger gewesen wären. Und wenn Dir ein bestimmtes Paket nicht passt muss Du auf etwas anderes ausweichen. Zitat:
Zitat:
Beispiele gibts genug. Such mal nach Handys, die nicht gerade brandneu auf dem Markt sind, bzw. in den Discountern. Da gibts Handys für ein Ei und ein Butterbrot, auch ohne Vertrag.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| Hab' meinen Beitrag editiert. Also wir kommen Meinungstechnisch wohl nicht zusammen, macht aber mal nix. Dein Beispiel mit den Reifen ist nicht schlecht. Trotzdem halte ich das Gebahren für eine absichtliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Verbraucher. Man muss auch ganz klar unterscheiden zwischen dem Wettbewerb der Hersteller (dieser ist vorhanden) und dem Wettbewerb auf dem Wiederverkäufermarkt. Dein Beispiel mit den Discountern zieht da nämlich nicht, weil dort eben nicht dieselben Handys verkauft werden, wie im üblichen Markt. Um dies zu erkennen, muss man einfach mal schauen, was beispielsweise die aktuellen Netbooks bai ALLEN Verkäufern kosten: IDENTISCHER Preis. Ebenso bei den Handys. Es gibt also einen Wettberweb zwischen den Herstellern, aber nicht zwischen den Händlern. Dieser ist aber auf einemfreien Markt üblich und gewünscht. Meiner Meinung nach greift das auch immer weiter um sich (Du hattest ja ebenfalls angemerkt, daß es moralisch nicht ganz OK sei). Ich meinte auch mal etwas über verbotene Kopplungsgeschäfte gelesen zu haben. da gabs wohl mal einen Fall von eiem Kaffeeröster, welcher eben Produkte seines Non-Food-Angebots mit Kaffe gebündelt hatte... Wobei ich mich ingesamt frage, warum dieses Gebahren rechtens sein soll. Wozu gibt es Wettbewerbsaufsicht und Kartellbehörden. Daß hier zu Lasten der Kunden agiert wird, kann man doch nicht ernsthaft bestreiten. Wie gesagt: meines Erachtens hat man nicht wirklich eine Wahl, denn ein anderes Gerät ist keine Alternative. Mal sehen, ob in diesem Thread noch andere Meinungen kommen.... Geändert von bossie (02.10.2008 um 18:03 Uhr). |
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