Dies ist eine Diskussion zu Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich? In der Privatwirtschaft könnte das u.U. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit sehr hohen Streitwerten nach sich ziehen (sofern ich noch auf dem Stand der Rechtsprechung bin). Gilt das auch für Anwälte untereinander oder müssen sie sich kostenfrei gegenseitig abmahnen? Lassen wir mal außen vor, dass in so einem Fall sowieso das Krähenprinzip gilt. |
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| AW: Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich? Zitat:
Wenn ein selbstständig als Anwalt tätiger Unternehmer eine außergerichtliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Konkurrenten ausspricht, dann kann der Abmahner unter den Voraussetzungen des § 12 UWG Aufwendungsersatz verlangen: "Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden." Nun sind bei vernünftiger Betrachtung für eine Abmahnung wg. eines unkorrekten Impressums für den Abmahner aber keine "Aufwendungen" in Höhe der gesetzlichen Vergütungen für die Einschaltung eines Anwalts erforderlich: a) entweder schon deshalb nicht, weil die Sachlage derart simpel ist, daß sich für einen Anwalt schon die Frage verbietet, ob die Hinzuziehung eines juristisch versierten Fachmanns "nötig", d.h. gerechtfertigt sein kann; b) oder die Abmahnkosten in Höhe gesetzlicher Anwalts-Vergütungen sind deshalb nicht "erforderlich", weil sich der Anwalt bei einer Tätigkeit in eigener(!) Sache denknotwendig nicht als eigener Mandant beauftragen, und dadurch keine Vergütungspflicht auslösen kann, d.h. keine (zu ersetzenden) "erforderlichen" Aufwendungen in Höhe gesetzlicher Vergütungspflichten entstehen lassen kann. 11 |
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| AW: Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich? Also auf gut Deutsch gesagt: Die Damen und Herren Anwälte sind in der Beziehung fein raus, können im Prinzip treiben was sie wollen, wirklich Ärger oder Kosten gibt es dafür nicht. Zittern müssen nur alle anderen, da hier die Streitwerte fast beliebig festgesetzt werden können, so dass die Abmahnerei sich für Anwälte auch lohnt. |
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| AW: Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich? Zitat:
Viele Grüße Cephalotus |
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| AW: Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich? Als Laie ist es mir auch absolut nicht verständlich, warum z.B. ein Mietrechtsexperte nicht einen Wettbewerbsrechtsexperten beauftragen darf, um einen anderen, gegen den Wettbewerb verstoßenden Mietrechtsexperten wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abzumahnen. Immerhin ist Wettbewerbsrecht ein kompliziertes Feld, mit dem sich ein seit Jahren täglich nur mit Mietrechtsangelegenheiten befasster RA nicht zwingend hinreichend gut auskennen muss... oder doch? |
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