Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich?

Dies ist eine Diskussion zu Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 20:56
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 31
Keine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich?

Angenommen, ein Rechtsanwalt hat auf seiner Internetseite, auf der er um Kunden wirbt, lediglich seine normalen Kontaktdaten angegeben. Es fehlen alle weiteren Angaben zu Aufsichtsbehörde, Berufsordnung, Steuernummer etc..
In der Privatwirtschaft könnte das u.U. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit sehr hohen Streitwerten nach sich ziehen (sofern ich noch auf dem Stand der Rechtsprechung bin). Gilt das auch für Anwälte untereinander oder müssen sie sich kostenfrei gegenseitig abmahnen? Lassen wir mal außen vor, dass in so einem Fall sowieso das Krähenprinzip gilt.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 21:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.210
97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2210 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich?

Zitat:
Zitat von Ralle82
... müssen Anwälte [in eigener Angelegenheit] kostenfrei abmahnen?
Ob eine Abmahnung in eigener Angelegenheit "kostenfrei" ist, kann grundsätzlich nicht davon abhängen, welche Art von Dienstleistung ( = z.B. Rechtsberatungs-Dienstleistungen) vom Abgemahnten in unzulässiger Weise beworben wurde.

Wenn ein selbstständig als Anwalt tätiger Unternehmer eine außergerichtliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Konkurrenten ausspricht, dann kann der Abmahner unter den Voraussetzungen des § 12 UWG Aufwendungsersatz verlangen:

"Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden."

Nun sind bei vernünftiger Betrachtung für eine Abmahnung wg. eines unkorrekten Impressums für den Abmahner aber keine "Aufwendungen" in Höhe der gesetzlichen Vergütungen für die Einschaltung eines Anwalts erforderlich:

a) entweder schon deshalb nicht, weil die Sachlage derart simpel ist, daß sich für einen Anwalt schon die Frage verbietet, ob die Hinzuziehung eines juristisch versierten Fachmanns "nötig", d.h. gerechtfertigt sein kann;

b) oder die Abmahnkosten in Höhe gesetzlicher Anwalts-Vergütungen sind deshalb nicht "erforderlich", weil sich der Anwalt bei einer Tätigkeit in eigener(!) Sache denknotwendig nicht als eigener Mandant beauftragen, und dadurch keine Vergütungspflicht auslösen kann, d.h. keine (zu ersetzenden) "erforderlichen" Aufwendungen in Höhe gesetzlicher Vergütungspflichten entstehen lassen kann.

11
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.03.2010, 00:07
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 31
Keine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich?

Also auf gut Deutsch gesagt: Die Damen und Herren Anwälte sind in der Beziehung fein raus, können im Prinzip treiben was sie wollen, wirklich Ärger oder Kosten gibt es dafür nicht. Zittern müssen nur alle anderen, da hier die Streitwerte fast beliebig festgesetzt werden können, so dass die Abmahnerei sich für Anwälte auch lohnt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.03.2010, 11:28
Star Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Alter: 45
Beiträge: 824
99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)99% positive Bewertungen (824 Beiträge, 209 Bewertungen)  
AW: Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich?

Zitat:
Zitat von once

b) oder die Abmahnkosten in Höhe gesetzlicher Anwalts-Vergütungen sind deshalb nicht "erforderlich", weil sich der Anwalt bei einer Tätigkeit in eigener(!) Sache denknotwendig nicht als eigener Mandant beauftragen, und dadurch keine Vergütungspflicht auslösen kann, d.h. keine (zu ersetzenden) "erforderlichen" Aufwendungen in Höhe gesetzlicher Vergütungspflichten entstehen lassen kann.
Gibt es dafür Belege? Ich glaube schon öfters gehört oder gelesen zu haen, dass ein Anwalt in eigener Sache durchaus auch liquidieren darf.

Viele Grüße

Cephalotus
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.03.2010, 11:43
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 31
Keine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ralle82 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ist ein Vertoß gegen das TMG auch für Anwälte gefährlich?

Als Laie ist es mir auch absolut nicht verständlich, warum z.B. ein Mietrechtsexperte nicht einen Wettbewerbsrechtsexperten beauftragen darf, um einen anderen, gegen den Wettbewerb verstoßenden Mietrechtsexperten wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abzumahnen. Immerhin ist Wettbewerbsrecht ein kompliziertes Feld, mit dem sich ein seit Jahren täglich nur mit Mietrechtsangelegenheiten befasster RA nicht zwingend hinreichend gut auskennen muss... oder doch?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vertoß gegen BtMG - Vorladung Betäubungsmittelrecht 05.07.2009 21:48
DAV: Anwälte gegen BKA-Novelle Nachrichten: Recht & Gesetz 08.07.2008 09:44
DAV: Anwälte gegen BKA-Novelle Nachrichten: Recht & Gesetz 05.06.2008 09:42
DAV: Anwälte gegen Verschärfung der Sicherheitsgesetze Nachrichten: Recht & Gesetz 03.04.2007 18:33
Vertoß gegen das BtmG Betäubungsmittelrecht 24.02.2005 22:50





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Wettbewerbsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN