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Ist das unlauterer Wettbewerb? (Branche: Online-Fotoagenturen)

Dies ist eine Diskussion zu Ist das unlauterer Wettbewerb? (Branche: Online-Fotoagenturen) innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 21.11.2007, 17:21
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Ist das unlauterer Wettbewerb? (Branche: Online-Fotoagenturen)

Hallo zusammen,

ich habe mich vor kurzem gefragt ob folgendes Vorgehen nicht unlauterer Wettbewerb wäre?

Eine Fotoagentur über die Fotografen im Internet Bilder verkaufen können schließt mit ihren Fotografen einen Vertrag der explizit dem Fotografen das Recht einräumt seine Bilder weiterhin ohne Einschränkungen bei anderen Agenturen anzubieten (Nicht-Exklusivität).

Irgendwann merkt die Agentur das ihnen Kunden abhanden kommen, weil die Kunden gemerkt haben das es viele der dort angebotenen Bilder bei anderen Agenturen günstiger gibt.

Die Agentur drängt ihren Fotografen nun neue Verträge auf (bei nicht Annahme der neuen Verträge wird mit Kündigung gedroht) in denen folgendes festgelegt wird.

Bietet der Fotograf seine Bilder (und dies gilt auch Rückwirkend für bereits im Agenturbestand enthaltene Bilder des Fotografen) auch bei anderen Agenturen zu einem günstigeren Preis an, so wird ihm die Verkaufsprovision von zuvor 50% auf 30% reduziert. Die "fehlenden" 20% streicht die Agentur ein, sie werden nicht etwa an den Kunden weitergereicht.

Mir drängt sich der Verdacht auf das dies aus Sicht der Mitbewerber der Agentur juristisch nicht ganz sauber sein kann im Sinne des lauteren Wettbewerbs, oder täuscht mich mein Gefühl da?

Ich vermute weiterhin das man als Fotograf keine großartigen Möglichkeiten hätte sich gegen den neuen Vertrag zu wehren, oder? Im Zweifel wird der alte Vertrag einfach von der Agentur einseitig und unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt und das wars für den Fotografen, richtig?

Es wird ja kein bestehender Vertrag verändert (dem könnte man sicher widersprechen), sondern alle Fotografen sollen auf den neuen Vertrag wechsel. Formal wird also - bei Zustimmung des Fotografen - der alte mit beidseitiger Zustimmung außerordentlich gekündigt und ein neuer abgeschlossen.

Aber ich frage mich wiegesagt ob man nicht in den Mitbewerbern einen unerwarteten Mitstreiter hätte, da sie dieses Vorgehen der Agentur ja auch negativ beeinflusst (weil viele Fotografen ihre Bilder bei den günstigeren Agenturen löschen, um ihre Provisionen bei der teureren Agentur nicht gekürzt zu bekommen).

Mir ist klar das hier keine Rechtsberatung im verbindlichen Sinne geleistet wird, aber wenn jemand seine Gedanken dazu teilen möchte oder einen Tipp hat wäre ich dankbar.

Gruß
Max

Geändert von maxdreamland (21.11.2007 um 18:31 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 18:14
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AW: Ist das unlauterer Wettbewerb? (Branche: Online-Fotoagenturen)

Hmm...ich versteh nicht genau wo ich den Fehler in meinen Formulierungen gemacht habe. Ich habe doch alles anonym formuliert und keinerlei Namen von Personen oder Firmen genannt.

Muss der Fall zwingend als fiktiver Fall formuliert sein, selbst wenn er ansonsten anonym ist?

Gruß
Max

Edit: nach einem Tipp per PN habe ich den text noch einmal überarbeitet und hoffe das es jetzt möglich ist darauf einzugehen. Sorry wegen der Anfängerfehler :-)
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2008, 11:30
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AW: Ist das unlauterer Wettbewerb? (Branche: Online-Fotoagenturen)

Zunächst mal: ich halte die Frage für ausreichend allgemein und abstrakt formuliert...
Weniger konkret kann man sie nicht formulieren, ohne daß sie unverständlich und inhaltlich sinnlos wird. Außerdem gibt es hunderte von Fotoagenturen allein auf dem deutschen Markt, so daß wirklich nicht von einer "Einzellfallfrage" die Rede sein kann.

Zur eigentlichen Sache:

Zitat:
Zitat von maxdreamland
Eine Fotoagentur über die Fotografen im Internet Bilder verkaufen können schließt mit ihren Fotografen einen Vertrag der explizit dem Fotografen das Recht einräumt seine Bilder weiterhin ohne Einschränkungen bei anderen Agenturen anzubieten (Nicht-Exklusivität).
Das kann sie so machen. Sie muß es nicht.

Unabhängig von der rechtlichen Betrachtung: "branchenüblich" ist dies nur bei sogenannten "Micro-Stock-Agenturen", die Nutzungsrechte für Cent-Beträge vermarkten. In der Bildagentur-Branche ist es ansonsten üblich, daß Fotografen mit Bildagenturen entweder Vereinbaren abschließen, die den Agenturen ein ausschließliches Nutzungsrecht mit der Möglichkeit, weiterzulizensieren, einräumen, oder aber es gilt zumindest als "branchenwidrig", dasselbe Foto (oder auch nur Varianten davon) mehreren Agenturen zeitgleich zur Vermarktung zu überlassen.

Der Grund dafür ist ganz simpel: so ein Verhalten des Fotografen macht es der Agentur unmöglich, an Dritte ausschließliche Nutzungsrechte zu lizensieren (und sei es auch nur zeitlich und räumlich oder nach Verwendungszweck begrenzt), und das behindert die Agentur massiv bei der Vermarktung und widerspricht häufig dem Kundeninteresse.

Rechtlich kann zwischen Fotograf und Agentur aber so ziemlich jede Konstruktion vereinbart werden, die denkbar ist.

Zitat:
Die Agentur drängt ihren Fotografen nun neue Verträge auf (bei nicht Annahme der neuen Verträge wird mit Kündigung gedroht) in denen folgendes festgelegt wird.

Bietet der Fotograf seine Bilder (und dies gilt auch Rückwirkend für bereits im Agenturbestand enthaltene Bilder des Fotografen) auch bei anderen Agenturen zu einem günstigeren Preis an, so wird ihm die Verkaufsprovision von zuvor 50% auf 30% reduziert. Die "fehlenden" 20% streicht die Agentur ein, sie werden nicht etwa an den Kunden weitergereicht.
Da muß man sich einfach die Vertragsbedingungen zwischen Fotograf und Agentur anschauen...

Üblicherweise enthalten die diverse Kündigungsklauseln. Zum einen können sowohl Fotograf als auch Agentur jederzeit den Vertrag kündigen (dann gibt es üblicherweise Regelungen, wie mit dem bereits bestehenden Bildbestand zu verfahren ist). Zum anderen können sowohl der Fotograf (häufig) als auch die Agentur (eigentlich immer) einzelne Bilder wieder aus dem Bestand herausnehmen.

Insofern gibt es rechtlich nichts daran zu beanstanden, daß die Agentur den Vertrag kündigt und einen neuen Vertrag anbietet. Ob die Agentur einfach wesentliche Vertragsklauseln ändern und davon ausgehen kann, daß der Vertrag verändert weitergilt, wenn nicht vom Fotografen widersprochen wird, sei hier dahingestellt. Ich persönlich vermute: eher nicht. Aber das ist 'ne andere Baustelle.

Es gibt auch keine hier anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, die eine bestimmte Provisionshöhe für Fotoagenturen vorschreiben würden. [i]Irgendwann[i] wird man vermutlich auf §32 UrhG abzielen können (Anspruch auf "angemessenes Entgelt"), aber ich denke nicht, daß dies hier schon verletzt wird.

Zitat:
Mir drängt sich der Verdacht auf das dies aus Sicht der Mitbewerber der Agentur juristisch nicht ganz sauber sein kann im Sinne des lauteren Wettbewerbs, oder täuscht mich mein Gefühl da?
Es täuscht Dich. Wo sollte hier ein Wettbewerbsverstoß liegen? Im Anspruch auf "Exklusivität"? Der ist hier sachlich begründet, und "Konkurrenzverbote" sind im Wirtschaftsleben üblich und anerkannt. Hier zumal kann sich der Fotograf dem jederzeit durch Wechsel der Agentur entziehen.

Zitat:
Ich vermute weiterhin das man als Fotograf keine großartigen Möglichkeiten hätte sich gegen den neuen Vertrag zu wehren, oder? Im Zweifel wird der alte Vertrag einfach von der Agentur einseitig und unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt und das wars für den Fotografen, richtig?
Ja. Genau so.

Zitat:
Aber ich frage mich wiegesagt ob man nicht in den Mitbewerbern einen unerwarteten Mitstreiter hätte, da sie dieses Vorgehen der Agentur ja auch negativ beeinflusst (weil viele Fotografen ihre Bilder bei den günstigeren Agenturen löschen, um ihre Provisionen bei der teureren Agentur nicht gekürzt zu bekommen).
Keine Agentur hat einen Anspruch, von irgendwem beliefert zu werden. Und Fotoagenturen haben ein sachlich begründetes Interesse dran, Fotos "exklusiv" vermarkten zu können. Weil sie anderenfalls ihren Kunden keine ausschließlichen Nutzungsrechte anbieten können, die vielfach erforderlich sind... (Man denke nur an Buch- oder Magazin-Cover...)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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