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in welchem umfang darf als designer geworben werden?

Dies ist eine Diskussion zu in welchem umfang darf als designer geworben werden? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2008, 14:43
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in welchem umfang darf als designer geworben werden?

hallo zusammen,
in welchem umfang dürfte ein freiberuflicher dipl. designer werbung betreiben?
könnten z.b. anzeigen wie "grafikdesigner gestaltet ihre printmedien" o.ä. in wochenmärkten, oder online-marktplätzen / anzeigenmärkte geschaltet werden oder würde soetwas unter unlauteren wettbewerb fallen?
grüße

joste

Geändert von joste (19.08.2008 um 17:55 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 10:41
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AW: in welchem umfang darf als designer geworben werden?

Hallo,

> könnten z.b. anzeigen wie "grafikdesigner gestaltet ihre printmedien" o.ä. in wochenmärkten, oder online-marktplätzen / anzeigenmärkte geschaltet werden oder würde soetwas unter unlauteren wettbewerb fallen?

Ich kann mir nicht vorstellen was daran unlauter sein soll. Selbstverständlich darf er Anzeigen schalten.

teto
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2008, 02:49
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AW: in welchem umfang darf als designer geworben werden?

Zitat:
Zitat von joste
hallo zusammen,
in welchem umfang dürfte ein freiberuflicher dipl. designer werbung betreiben?
In jedem Umfang, der nicht die Grenzen zu unlauterer Werbung überschreitet...

Anders als bei Ärzten, Anwälten u.ä. haben Designer angenehmerweise kein "Berufsrecht" bzw. keine "Standesordnung", die ihnen spezielle Einschränkungen bei der Werbung auferlegt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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