Dies ist eine Diskussion zu Haarshampoo zum Autowaschen innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Haarshampoo zum Autowaschen folgender fiktiver Fall beschäftigt mich schon seit einiger Zeit und ein befreundeter Anwalt wußte mir auch nicht zu helfen. Also Experten, was sagt Ihr dazu: Firma X stellt ein Haarshampoo her und besitzt ein Patent darauf. Herr Mustermann hat herausgefunden, daß man mit diesem Haarshampoo hervoragend Autos waschen kann. Daraufhin vertreibt Herr Mustermann das Haarshampoo in einer neuen Flasche und mit neuem Namen als Autowaschmittel. Um die Geruchs-Ähnlichkeit mit dem Haarshampoo zu verdecken mischt er Parfüm zu. Fragen: Kann Herr Mustermann von Firma X juristisch belangt werden? Kann Firma X Herrn Mustermann den Vertrieb verbieten? Bin dankbar für jeglichen Kommentar. Gruß Walter |
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| AW: Haarshampoo zum Autowaschen In meinen küchenjuristischen Augen handelt es sich um ein Plagiat, da die Parfümbeimischung den Charakter des Produkts nicht wesentlich ändert.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Haarshampoo zum Autowaschen Sehe ich anders, er kauft doch das Schampoo vom Hersteller genau wie es edeka oder aldi auch tun, und verkauft es weiter. Nur eben als Autowaschmittel. Der Hersteller erleidet doch keinen Schaden -im gegenteil vergrößert er seinen Produktabsatz. Wenn Firma X das nicht möchte, muss sie Herrn Mustermann ja nix verkaufen.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Haarshampoo zum Autowaschen Aber das Produkt wird gewerblich weiterverkauft.
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| AW: Haarshampoo zum Autowaschen Das machen tengelmann und Netto doch auch.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Haarshampoo zum Autowaschen Zitat:
darf ich "C.."Cola in "P...." Cola flaschen füllen und verkaufen ? |
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| AW: Haarshampoo zum Autowaschen Gewerbliche Zwischenverkäufer machen das aber mit Genehmigung des Herstellers. Und Handelsmarken werden sogar vom Hersteller initiiert.
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| AW: Haarshampoo zum Autowaschen > Kann Herr Mustermann von Firma X juristisch belangt werden? Wenn das bestehende Patent durch das neue Produkt (Autowaschmittel) verletzt wird, dann kann Herr Mustermann belangt werden. Woher Herr Mustermann die Rohstoffe für sein Produkt bezieht (in diesem Fall von Firma X) ist dabei völlig irrelevant. > Kann Firma X Herrn Mustermann den Vertrieb verbieten? Ja, aber nur dann wenn das Patent verletzt wird. Wenn das Patent durch das neue Produkt nicht verletzt wird, dann sehe ich keinen Grund warum Herr Mustermann das Shampoo nicht als Rohstoff für sein neues Produkt verwenden kann. Allerdings könnte sich Firma X weigern, das Shampoo an Herrn Mustermann zu liefern. Geändert von teto (11.08.2008 um 09:54 Uhr). |
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| AW: Haarshampoo zum Autowaschen Die Frage, die sich mir stellt ist, wann das Patent verletzt wird. Ist ein Patent auf eine bestimmte Mixtur ausgestellt oder auf einen bestimmten Verwendungszweck oder beides. Im ersten Fall wäre die Mixtur unwesentlich verändert durch den Geruchsstoff, reicht das für "keine" Patentverletzung??? Im zweiten Fall wäre der Verwendungszweck ein anderer, also nach meiner Sicht keine Patentverletzung. Ebenso im dritten Fall. Firma X wird durch die Verwendung ihres Produktes nicht geschädigt, da es sich um verschiedene Käuferkreise handelt. Man könnte sogar sagen, daß Firma X Umsatzerhöhung durch zusätzlichen Verkauf erhält. Ein weiterer Aspekt ist, daß Herr Mustermann das Haarshampoo auf dem freien Markt kauft und nicht selber mischt. Damit erhält Firma X den vollen Gewinn. Für mich sind das alles Argumente für die Rechtmäßigkeit des Handelns von Herrn Mustermann. Gruß Walter |
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