Dies ist eine Diskussion zu Grundpreis und Lieferzeiten innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Grundpreis und Lieferzeiten mich würde folgendes interessieren: 1. Angenommen ein Onlineshop gibt bei jedem Produkt angibt:" Lieferzeit: 2-3 Werktage nach Zahlungseingang " an. ist so etwas Abmahnfähig oder ist das korrekt? Da ja Angaben wie "In der Regel" abgemahnt werden können. 2. Wenn ein OnlineShop z.B. Netzwerkkabel (verpackt und fertig konfektioniert, also an beiden Enden ein Stecker bereits dran), verkauft, muss hier auch der Grundpreis z.B. für einen Meter angeben? Wie ist die Rechtslage? |
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| AW: Grundpreis und Lieferzeiten Zitat:
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| AW: Grundpreis und Lieferzeiten Da gab es kürzlich ein Gerichtsurteil. hier der Fall: http://www.it-recht-kanzlei.de/abmah...itangaben.html |
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| AW: Grundpreis und Lieferzeiten Nagut, da gehts es ja um AGB. Steht bei jedem Artikel die etwaige Lieferzeit, dürfte dies nicht angreifbar sein. |
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| AW: Grundpreis und Lieferzeiten und der Zusatz "nach Zahlungseingang" auch nicht oder? Weil man ja sozusagen hier auch nicht die genau weiß wann die Lieferfrist endet? hast du ne Idee zu dem Grundpreis? Es geht nicht nur um Netzwerkkabel. z.B. Scartkabel oder USB-Kabel die es eben in verschiedenen Längen zum kaufen gibt. Aber alle sind vorkonfektioniert in einer Verpackung. |
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| AW: Grundpreis und Lieferzeiten Zitat:
Diese Regelung legt zwar hinreichend bestimmt fest, daß spätestens am 3. Werktag nach Zahlungseingang die Sache an den Käufer übergeben werden wird. Nicht hinreichend bestimmt ist die Lieferfrist allerdings dadurch, daß der (dem Kunden unbekannte) Zeitpunkt des Zahlungseingangs maßgeblich sein soll. Zitat:
Wenn die jeweiligen Kabel nicht (nur) nach Länge verkauft werden, sondern ( vor allem auch) nach der Qualität der Abschirmung, des Kabelquerschnitts, des Leitungmaterials, der Anzahl der Adern, Normung der Stecker usw., dann wäre eine Angabe eines nur auf die Länge bezogenen Grundpreises im Hinblick auf den Gesetzeszweck einer Vergleichbarkeit eher verwirrend, als daß sie zur Transparenz beitragen könnte. 11 |
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| AW: Grundpreis und Lieferzeiten Ein Betreiber eines OnlineShops muss ja angeben wie lange die Lieferzeit ist. Also am Besten bei jedem Produkt direkt z.B. durch die Angabe Lieferzeit: 2-3 Tage. Wie kann ein OnlineShop darauf aufmerksam machen dass bei Vorkasse erst nach Zahlungseingang versandt wird? Und nur durch Zahlung z.B. von Paypal die Lieferzeit bei 2-3 Tage liegt? |
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