Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Grundpreis und Lieferzeiten

Dies ist eine Diskussion zu Grundpreis und Lieferzeiten innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 18:12
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Grundpreis und Lieferzeiten

Hallo,

mich würde folgendes interessieren:

1. Angenommen ein Onlineshop gibt bei jedem Produkt angibt:" Lieferzeit: 2-3 Werktage nach Zahlungseingang " an. ist so etwas Abmahnfähig oder ist das korrekt? Da ja Angaben wie "In der Regel" abgemahnt werden können.

2. Wenn ein OnlineShop z.B. Netzwerkkabel (verpackt und fertig konfektioniert, also an beiden Enden ein Stecker bereits dran), verkauft, muss hier auch der Grundpreis z.B. für einen Meter angeben?


Wie ist die Rechtslage?
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Alt 16.06.2009, 19:15
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AW: Grundpreis und Lieferzeiten

Zitat:
1. Angenommen ein Onlineshop gibt bei jedem Produkt angibt:" Lieferzeit: 2-3 Werktage nach Zahlungseingang " an. ist so etwas Abmahnfähig oder ist das korrekt?
Wieso sollte das abmahnfähig sein?
Zitat:
Da ja Angaben wie "In der Regel" abgemahnt werden können.
Das ist mir neu.
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Alt 16.06.2009, 21:02
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AW: Grundpreis und Lieferzeiten

Da gab es kürzlich ein Gerichtsurteil.

hier der Fall:

http://www.it-recht-kanzlei.de/abmah...itangaben.html
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  #4 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 21:23
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AW: Grundpreis und Lieferzeiten

Nagut, da gehts es ja um AGB.

Steht bei jedem Artikel die etwaige Lieferzeit, dürfte dies nicht angreifbar sein.
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Alt 16.06.2009, 21:40
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AW: Grundpreis und Lieferzeiten

und der Zusatz "nach Zahlungseingang" auch nicht oder? Weil man ja sozusagen hier auch nicht die genau weiß wann die Lieferfrist endet?

hast du ne Idee zu dem Grundpreis? Es geht nicht nur um Netzwerkkabel. z.B. Scartkabel oder USB-Kabel die es eben in verschiedenen Längen zum kaufen gibt. Aber alle sind vorkonfektioniert in einer Verpackung.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.06.2009, 19:53
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AW: Grundpreis und Lieferzeiten

Zitat:
Zitat von streamilein
1. Angenommen ein Onlineshop gibt bei jedem Produkt " Lieferzeit: 2-3 Werktage nach Zahlungseingang " an.
Wenn dies als Vertragsbestimmung anzusehen wäre, mit der sich der Verwender eine unangemessen lange, oder nicht hinreichend bestimmte Frist für die Annahme oder Ablehnung des Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält, so wäre sie gemäß § 308 Absatz 1 BGB unwirksam (und ihre Verwendung unzulässig, d.h. wettbewerbswidrig).

Diese Regelung legt zwar hinreichend bestimmt fest, daß spätestens am 3. Werktag nach Zahlungseingang die Sache an den Käufer übergeben werden wird. Nicht hinreichend bestimmt ist die Lieferfrist allerdings dadurch, daß der (dem Kunden unbekannte) Zeitpunkt des Zahlungseingangs maßgeblich sein soll.

Zitat:
2. Wenn ein OnlineShop z.B. Netzwerkkabel (verpackt und fertig konfektioniert, also an beiden Enden ein Stecker bereits dran), verkauft, muss hier auch der Grundpreis z.B. für einen Meter angeben?
Ungefähr eher nein; vielleicht ja.

Wenn die jeweiligen Kabel nicht (nur) nach Länge verkauft werden, sondern ( vor allem auch) nach der Qualität der Abschirmung, des Kabelquerschnitts, des Leitungmaterials, der Anzahl der Adern, Normung der Stecker usw., dann wäre eine Angabe eines nur auf die Länge bezogenen Grundpreises im Hinblick auf den Gesetzeszweck einer Vergleichbarkeit eher verwirrend, als daß sie zur Transparenz beitragen könnte.

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Alt 18.06.2009, 00:56
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AW: Grundpreis und Lieferzeiten

Ein Betreiber eines OnlineShops muss ja angeben wie lange die Lieferzeit ist. Also am Besten bei jedem Produkt direkt z.B. durch die Angabe Lieferzeit: 2-3 Tage.

Wie kann ein OnlineShop darauf aufmerksam machen dass bei Vorkasse erst nach Zahlungseingang versandt wird? Und nur durch Zahlung z.B. von Paypal die Lieferzeit bei 2-3 Tage liegt?
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