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Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

Dies ist eine Diskussion zu Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine) innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 14:34
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Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu dem folgenden Szenario:

Ein Großhändler G, welcher neben seinem Händlershop auch noch einen zweiten Webshop besitzt verkauft 'eigentlich beratungspflichtige' Waren über Preissuchmaschinen gezielt an private Endkunden. Dies soll soviel heißen, dass die Vielzahl der Konkurrenten von G Fachhändler (F) sind, welche höhere Preise nehmen müssen um Ihre Arbeit auch bezahlt zu bekommen.

Nun lässt G diese Preise so in den Keller schnellen, dass F nicht ansatzweise mit seinen Einkaufskonditionen mithalten kann, was eindeutig darauf schließt, das G seine Großhandels/Distributoren-Einkaufskonditionen an den Endkunden weitergibt um möglichst hohe Umsätze zu generieren, ohne das Ihnen Einzelhändler und Fachhändler das Wasser reichen können.

Ist dieses Szenario rechtlich für G sicher oder kann F dagegen angehen? Wozu gibt es sonst das System Großhändler -> Einzelhändler/Fachhändler -> Endkunde?

Vielen Dank

Grüße
Baldi
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  #2 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 15:40
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AW: Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

Betreiben die Fachhändler jeweils auch einen Webshop?
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  #3 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 15:41
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AW: Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Betreiben die Fachhändler jeweils auch einen Webshop?
Die Fachhändler bzw. Einzelhändler betreiben auch einen Webshop, welche über die gleichen Preissuchmaschinen beworben werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 16:13
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AW: Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

Worin besteht dann das Kriterium einer "eigentlich beratungspflichtigen Ware"?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 16:28
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AW: Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Worin besteht dann das Kriterium einer "eigentlich beratungspflichtigen Ware"?
Soll er zweitrangig sein, da es sich um Sicherheitstechnik und nicht um Kissen oder Decken handelt.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 16:38
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AW: Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

solang es da keine gesetzliche beratugnspflicht gibt, kann f da gar nix machen.

die art der kalkulation bleibt ja jeder händlerin selber überlassen.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 16:39
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AW: Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
solang es da keine gesetzliche beratugnspflicht gibt, kann f da gar nix machen.

die art der kalkulation bleibt ja jeder händlerin selber überlassen.
Ok, ich dachte nur es gibt gesetzliche Grundlagen, dass Großhändler nicht an Endkunden verkaufen dürfen...
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  #8 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 16:47
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AW: Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

Zitat:
Zitat von Baldi Beitrag anzeigen
Ok, ich dachte nur es gibt gesetzliche Grundlagen, dass Großhändler nicht an Endkunden verkaufen dürfen...
nein, die gibt es nicht.

im normalfall sind allerdings die lieferanten/hersteller nicht an som dingi interessiert, weil damit die ganzen f ja ärger machen und künfitg nicht mehr kaufen werden. so dass oft beschwerden in die richtung fruchten.
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  #9 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 18:40
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AW: Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

Zitat:
Zitat von Baldi Beitrag anzeigen
Ein Großhändler G, welcher neben seinem Händlershop auch noch einen zweiten Webshop besitzt verkauft 'eigentlich beratungspflichtige' Waren über Preissuchmaschinen gezielt an private Endkunden. Dies soll soviel heißen, dass die Vielzahl der Konkurrenten von G Fachhändler (F) sind, welche höhere Preise nehmen müssen um Ihre Arbeit auch bezahlt zu bekommen.
Wenn der Großhändler seinen Abnehmern einen "freiwilligen" vertraglichen Verzicht abverlangen würde, die Waren über eigene Internet-Webshops zu verkaufen, dann wäre das "eigentlich" gesetzlich verboten. Ausnahmsweise wäre eine solche Verbotsklausel nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen zulässig, etwa bei besonders beratungsbedürftigen Waren. Unzulässig wäre vielleicht eine Händlerdiskrminierung durch den Großhändler G, wenn er also manchen Fachhändlern Internetshops verbieten, anderen dagegen erlauben würde.

Wenn die Händler die Kunden ihrer (mit G konkurrierenden) Internetshops nicht beraten wollen ( sondern nur ihre Ladenkunden ), dann wird sie G dazu nicht zwingen können.

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  #10 (permalink)  
Alt 28.03.2011, 19:31
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AW: Großhändler verkauft an Endkunden (Preissuchmaschine)

@once
was hat deine antwort mit dem sachverhalt zu tun?
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