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Gewinspiele/Verlosungen Internet

Dies ist eine Diskussion zu Gewinspiele/Verlosungen Internet innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 16:11
Boardneuling
 
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Gewinspiele/Verlosungen Internet

Hallo,

wie sieht es bei einem folgenden Fall aus.


Der Betreiber einer Internetseite möchte immerwieder Verlosungen und Gewinnspiele anbieten.

Um daran teilnehmen zu können, muss man sich im Newsletter mit seiner Email-Adresse anmelden. Die Daten werden nicht weitergegeben oder zu Werbezwecken genutzt.

Zu gewinnen gibt es Gutscheine oder Rabatt auf einen bestimmten Artikel im Sortiment. Gültig sind diese 1 Jahr lang.

Wie müssen denn die Teilnahmebedingungen aussehen, wenn es keine festgelegten Termine für die Aktionen gibt?

Müssen denn überhaupt genaue Daten genannt werden oder reicht es, wenn angegeben wird, "regelmäßig"?

Und dann werden die Gewinner per email benachrichtigt und erhalten ihren Koupon ebenfalls per email.

Die Gewinne werden nicht in Bar ausgezahlt.
Was ist mit Manipulation?

Eine Anleitung, wie der Gutschein eingelöst werden kann, steht auch dabei.

Muss dann auch noch sowas wie Irrtümer und Rechtsweg usw mit reingeschrieben werden?


lg Simon
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 00:55
V.I.P.
 
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Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.210
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AW: Gewinspiele/Verlosungen Internet

Zitat:
Zitat von simon86 Beitrag anzeigen
[ Ein Anbieter von Waren möchte ] Gewinnspiele [ mit Werbecharakter ] veranstalten.
§ 4 UWG
Unlauter handelt insbesondere, wer ... bei ... Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt;

Zitat:
Wie müssen denn die Teilnahmebedingungen aussehen, wenn es keine festgelegten Termine für die Aktionen gibt?
Es wäre ausreichend klar und eindeutig, wenn den Teilnehmern deutlich gemacht würde, daß es "keine festgelegten Termine für Aktionen" gibt.

Derartige Teilnahmebedingungen wären jedoch vermutlich aus anderen Gründen unzulässig.

Zitat:
Müssen denn überhaupt genaue Daten genannt werden oder reicht es, wenn angegeben wird, "regelmäßig"?
Es erscheint mir unzulässig, mit der Veranstaltung eines Gewinnspiels zu werben, wenn Ungewißheit besteht, ob und wann überhaupt das Gewinnspiel veranstaltet werden wird.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 08:03
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
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AW: Gewinspiele/Verlosungen Internet

Aha,
dann müsste man angeben, daß Aktionen z.B. monatlich stattfinden, oder muss man angeben jeweils zum wievielten des Monats?

Wenn ich das ganze recht verstehe, muss dann auch angekündigt werden, ob es jeweils eine Verlosung oder eine Rabattaktion ist, und was jeweils der genaue Gewinn ist?

lg Simon
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