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Gewinnankündigung auf 0900-Nr.

Dies ist eine Diskussion zu Gewinnankündigung auf 0900-Nr. innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 22.02.2008, 15:10
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Gewinnankündigung auf 0900-Nr.

Hallo Leute,

In einer Zeitschrift habe ich einen interessanten Fall gelesen:

Jemand wird auf seinem Handy angerufen. Bei Rückruf erscheint eine Bandansage, er habe 3000E gewonnen und solle zur klärung eine 0900 Nr. anrufen (1,99 E/min)

Klar ist die Möglichkeit der Abmahnung, Ebenso der Ersatz der Handykosten.

Doch angeblich soll man den Gewinn einklagen können. Welche AGL soll das denn sein?

Und wie findet man zur Nummer die passende Firma raus?

Vielen Dank

S.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 20:47
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AW: Gewinnankündigung auf 0900-Nr.

Zitat:
Doch angeblich soll man den Gewinn einklagen können. Welche AGL soll das denn sein?
ich schätze mal, dass § 661a BGB gemeint ist.

aber selbst wenn man das dahinter stehende Unternehmen ausfindig macht, dürfte der Anspruch kaum jemals durchsetzbar sein, weil es sich meist um Briefkastenfirmen handelt, womöglich auch noch mit Sitz im Ausland. Und dann melden diese Firmen meist auch noch Insolvenz an. Wobei in solchen Fällen aber grundsätzlich auch eine Durchgriffshaftung auf den Gesllschafter bestehen dürfte, so dass dieser auch mit seinem persönlichen Vermögen haftet. Neulich wurde im Fernsehen auch mal über einen solchen Fall berichtet, aber ob die Klägerin bis heute ihren Gewinn tatsächlich bekommen hat (einen Titel hatte sie auf jeden Fall), weiß ich nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 15:24
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AW: Gewinnankündigung auf 0900-Nr.

Danke!

661a hatte ich gesucht.

Werde mal bei der Telekom anfragen.

S.
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