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Garantieanspruch ausserhalb der Garantiezeit?

Dies ist eine Diskussion zu Garantieanspruch ausserhalb der Garantiezeit? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 05.09.2011, 10:40
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Thumbs down Garantieanspruch ausserhalb der Garantiezeit?

Person A kauft ein Laptop der Marke "XYZ" welcher in einer hohen Preisklasse mitspielt (Fiktive Preis 1000€!) und bereits nach wenigen Wochen feststellt, dass der Akku nach kurzer Zeit bereits am Ende ist.

Daraufhin beschließt Person A dies bei Firma A zu bemängen. Firma A meint daraufhin, dass es schneller sei dies direkt bei Herstellerfirma XYZ zu melden.

Person A stellt daraufhin über ein Onlineformular einen Antrag, das es sich um einen kaputten Akku handelt und das bereits nach 6 Monaten nach Kaufdatum.

Herstellerfirma XYZ verzeichnet explizit in den AGB, das ein Akku nur 12 Monate Garantie besitzt.

Da Herstellerfirma XYZ auf den Antrag schreibt, das eine Reklamation mindestens 3 Wochen benötigt und Person A auf Urlaub und Geschäftsreise nach kurzer Zeit ist, beschließt Person A das Gerät erst später einzusenden.

Nach genau 12 Monaten und 5 Tagen beschließt Person A nochmal bei Herstellerfirma XYZ anzufragen ob erhaltene RMA (Zuweisungsnummer für den Garantiefall) noch gültig sei. Die Firma XYZ antwortet daraufhin, dass Person A doch ein neues Ticket erstellen soll.

Person A erstellt daraufhin ein neues Ticket und erhält nach wenigen Tagen einen Kostenvoranschlag von einem fiktiven hohen zweistelligen Betrag für die Diagnosekosten, da sich das Gerät ausserhalb der Garantie befindet.

Person A ruft daraufhin Firma XYZ an, welche das ganze mit einem "Nach einem beantragten Garantiefall hat man nur 7 Tage Zeit" begründet.

In den AGB, sowie in dem Beantragungsformular steht keinerlei Zeitangabe in welchem Zeitrahmen das Gerät versendet werden muss.

Da schaden von Person A bereits innerhalb der Garantiezeit gemeldet hat, hat Firma XYZ Anspruch die Diagnose und Reparatur in Rechnung zu stellen?
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Alt 10.10.2011, 18:02
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AW: Garantieanspruch ausserhalb der Garantiezeit?

Zitat:
Zitat von myfoobar Beitrag anzeigen
Person A bemängelt ... nach wenigen Wochen ... bei Firma A ... dass der Akku nach kurzer Zeit bereits am Ende ist.

Da schaden von Person A bereits innerhalb der Garantiezeit gemeldet hat, hat Firma XYZ Anspruch die Diagnose und Reparatur in Rechnung zu stellen?
Die Rechte gegenüber Firma XYZ ergeben sich aus der Garantie-Erklärung. Vermutlich ist danach nach 12 Monaten "Schluß", selbst wenn noch während der Garantiefrist eine Garantieleistung / Fehelerbeseitigung verlangt worden war.

Die Garantieerklärung wird ( wie gesetzlich vorgeschrieben ) allerdings den Hinweis enthalten, daß die gesetzlichen Rechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, d.h.:

Der Verkäufer = Firma A ist 2 Jahre lang zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn die Sache bereits bei Lieferung mangelhaft war; zu Gunsten eines Verbrauchers wird dies bei Fehlern vermutet, die sich innerhalb der ersten 6 Monate gezeigt hatten.

--> Der Verbraucher muß "nur" den Nachweis erbringen, daß der Firma A angezeigte Fehler innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten war. ( War denn Firma A gegenüber die Akkuschwäche "nur" behauptet worden, oder hatte Firma A (nachweislich) auch Kenntnis von dem beanstandeten mangelhaften Batterie-Zustand? Hatte Kunde A der Firma A die Leistungsschwäche ( am besten vor Zeugen ) demonstriert? )

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akku, garantiezeit, kulanz

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