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Format-Angabe "ca."

Dies ist eine Diskussion zu Format-Angabe "ca." innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 18.09.2010, 11:05
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Format-Angabe "ca."

Hallo,
ich habe noch eine Frage:

Angenommen, ein Auftragszeichner bietet für seine Zeichnungen wegen übersichtlicherer Preisangabe drei verschiedene Grund-Formate an.
Da der Zeichner jedoch verschiedene Papierblöcke (Hersteller/Papierbeschaffenheit) besitzt, deren Größe nur "in etwa" den drei Grund-Formaten entspricht (es handelt sich um Millimeterabweichungen, max. 1 Centimeter), dürfte er die drei Grund-Formate in "ca." angeben? Oder müsste er in Klammern JEDES der vorhandenen Formate aufführen?
Es handelt sich in den drei ETWA-Formaten (DinA5, DinA4 und DinA3), wobei das Wort "DinA..." nicht angegeben werden würde, da diese Formate ja eine feste Form haben.

Vielen Dank!

Liebe Grüße
Anna
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 03:36
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AW: Format-Angabe "ca."

Zitat:
Zitat von annawittels Beitrag anzeigen
dürfte er die drei Grund-Formate in "ca." angeben?
Jedenfalls wäre es unzulässig, die Format-Angaben so zu machen, daß sie für den maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher eine Irreführungsgefahr bergen würden.

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  #3 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 18:02
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AW: Format-Angabe "ca."

Hmm.. danke, aber das hilft mir jetzt mit meiner Frage leider nicht weiter.

Wie gesagt, angenommen, es gäbe drei Preiskategorien mit drei Formaten.
Da aber für jedes Format (DinA5, DinA4 und DinA3) geringe Abweichungen bestünden, da mit
verschiedenen Blöcken, verschiedener Hersteller gearbeitet werden würde, war meine Frage, ob das zulässig ist, die groben Maße für die drei Kategorien mit "ca." anzugeben... oder ob das wirklich verlangt wird, dass man z. B. angibt: Kategorie 1 (32 cm x 25 cm/31,8 cm x 23 cm/32,3 cm x 25,4 cm), Kategorie 2 (40 cm x 30 cm/39,5 cm x 31 cm/... usw.) - und ja, auf den Blöcken steht tatsächlich oft die Millimeterangabe...

Viele Grüße!
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  #4 (permalink)  
Alt 22.09.2010, 19:07
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AW: Format-Angabe "ca."

Zitat:
Zitat von annawittels Beitrag anzeigen
war meine Frage, ob das zulässig ist, die groben Maße für die drei Kategorien mit "ca." anzugeben...
Klar ist es zulässig, sofern dabei nicht irregeführt wird:

"Sie erhalten für 850,- Euro eine Zeichnung auf einem Papierbogen, der ca. DIN A3 - Format hat"

Zitat:
wird wirklich verlangt, dass man z. B. angibt: Kategorie 1 (32 cm x 25 cm/31,8 cm x 23 cm/32,3 cm x 25,4 cm), Kategorie 2 (40 cm x 30 cm/39,5 cm x 31 cm/... usw.)
Meines Erachtens wäre dies nicht zwingend - es könnte auch anders ohne Irreführung infomiert werden.Es wäre doch kein Problem den Interessenten zu erläutern, daß die benutzten Papierbögen das DIN A3 - Format mit Abweichungen von +/- einem dreiviertel Zentimeter einhalten.

11
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  #5 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 15:15
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AW: Format-Angabe "ca."

Ja, das wäre sicher eine gute Lösung!

Ich vermute, dass der Zeichner denkt, dass er die Bezeichnung "DinA..." nicht verwenden darf, wenn es nicht auch wirklich die millimetergenauen Din-Maße sind...
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