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Förderung fremden Wettbewerbs

Dies ist eine Diskussion zu Förderung fremden Wettbewerbs innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 17.06.2007, 17:58
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Question Förderung fremden Wettbewerbs

Hallo, mir ist da etwas unklar und ich hoffe mir kann hier jemand helfen!

Angenommen Unternehmen A wirbt unlauter für das Unternehmen B, es stellt z.B. einen unlauteren Vergleich zwischen den Waren des B und des C auf (§6 UWG). B weiß davon nichts.
Gegen wen kann C dann klagen?

Ich habe nämlich gelesen, dass die Förderung fremden Wettbewerbs nicht unter den Werbebegriff fällt, da es sich dabei nicht um eine Äußerung bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit des Unlauterkeitstäters selbst handelt.

A hat also nicht geworben, also hat er nicht § 6 erfüllt!?

B kann sich ja eigentlich auch nicht strafbar gemacht haben, da B selbst ja keine Äußerung abgegeben hat und auch nichts veranlasst hat.

Wie kann C sich jetzt wehren?
Fällt das nur allgemein unter § 3 UWG oder habe ich was übersehen?

LG, T.
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Alt 19.06.2007, 14:22
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AW: Förderung fremden Wettbewerbs

Zitat:
Zitat von Turina
Ich habe nämlich gelesen, dass die Förderung fremden Wettbewerbs nicht unter den Werbebegriff fällt, da es sich dabei nicht um eine Äußerung bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit des Unlauterkeitstäters selbst handelt.
Richtig ist, daß eine Äußerung, welche lediglich geeignet ist, einen fremden Wettbewerb zu fördern, deswegen noch keine dem Wettbewerbsrecht unterworfene Handlung zu sein braucht. Sofern diese Äußerung aber mit dem Ziel der Förderung eigenen/fremden Wettbewerbs getan wird, stellt sie sich als Wettbewerbshandlung dar:

„Wettbewerbshandlung“ [im Sinne des UWG ist] jede Handlung einer Person mit dem Ziel, zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Waren oder die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern;

§ 2 UWG

Zitat:
A hat also nicht geworben, also hat er nicht § 6 erfüllt!?

Unternehmen A ... stellt z.B. einen unlauteren Vergleich zwischen den Waren des B und des C auf (§6 UWG).
Zu beanstanden wäre nicht schon das Vergleichen, sondern erst das Werben mit diesem Vergleich, d.h. das Vergleichen mit dem Ziel, den Warenabsatz zu fördern, vorausgesetzt, der Vergleich hielte sich nicht an § 6 UWG.

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Alt 19.06.2007, 20:04
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AW: Förderung fremden Wettbewerbs

Danke für deine Antwort!
Wenn es eine allgemeine Wettbewerbshandlung wäre, würde ich dir Recht geben.
Hier geht es aber speziell um den Begriff der Werbung und die Frage ob eine Werbeaussage, die geeignet ist, fremden Wettbewerb zu fördern, unter den Begriff der Werbung fällt.

Werbung: Werbung ist jede Äußerung bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.

Zu dieser Definition habe ich eben gelesen, dass Aussagen zugunsten eines fremden Unternehmens keine Werbung darstellen können, da die Aussagen nicht bei Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit des "werbenden" Unternehmens gemacht werden.
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