Dies ist eine Diskussion zu "Firma ist Testsieger" erlaubt? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| "Firma ist Testsieger" erlaubt? Ich habe diesen Thread schon woanders gepostet, allerdings wird dieser nicht angezeigt und das Thema Wettbewerbsrecht erscheint mir hier passender. Hallo Community! Ich habe eine kurze und knappe Frage an euch: Darf eine Firma mit dem Satz werben: "Teste den Testsiger - Firma X ist Testsieger" Die Firma gibt allerdings keine Quelle an und es ist Fraglich bei welchen Tests diese Testsieger geworden ist. Darf eine Firma dies behaupten? Im Prinzip könnte diese Firma ja sagen, dass sie selbst Tests durchgeführt hat und die eben dort Testsieger wurden, eine Quelle oder ein Testunternehmen wird ja nicht genannt. Wäre super wenn Ihr mir in dem Fall helfen könntet. Grüße! |
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| AW: "Firma ist Testsieger" erlaubt? 'In den letzten Monaten gab es gleich Entscheidungen deutscher Gerichte zur Frage, wie mit Testurteilen – sei es auf dem Produkt oder auch in einem Prospekt etc. – geworben werden darf. Das Landgericht Tübingen (20 O 86/10), KG in Berlin (5 W 17/11) sowie OLG Celle (13 U 172/10) haben dabei übereinstimmend folgende Grundregeln erarbeitet: 1. Wenn mit Testergebnissen geworben wird, muss die Fundstelle der Testergebnisse genannt werden 2. Die Nennung der Fundstelle hat so deutlich zu erfolgen, dass ein Verbraucher sie im Rahmen der Gesamtwerbung auch leicht finden kann. Mit dem OLG Celle ist an der Stelle eine mindestens 6 Punkt-Schriftgrösse für die Fundstelle zu fordern. 3. Ein Verstoß gegen die Regeln 1 & 2 ist ein abmahnfähiges wettbewerbswidriges Verhalten Die Problematik ist recht weit gegriffen, gerade kleinere Unternehmer werben häufig in Prospekten, die sie z.B. von Dachverbänden erhalten, für Produkte unter der Angabe von Testergebnissen. Es handelt sich also keineswegs nur um ein Problem “der Großen”. Es gilt: Vorsicht, auch bei nur übernommenen Prospekten, in denen nur der Name des jeweiligen Unternehmens eingedruckt wird. Wer mit Testergebnissen wirbt, muss schlicht dafür Sorge tragen, dass ein Verbraucher weiß, wo das Ergebnis herkommt, um es ggfs. selber zu prüfen. Dabei ist richtigerweise mit dem Landgericht Potsdam (51 O 65/10) auch darauf zu achten, wer den “Test” durchführte: In diesem Fall hatte ein Möbelhaus damit geworben, aus einem Test als “Testsieger” hervor gegangen zu sein. Man nannte sich daraufhin kurzerhand u.a. “… bestes Möbelhaus”. Allerdings war man bei Gericht damit eher unzufrieden, denn das Testergebnis wurde von einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen (und keiner öffentlichen Stiftung) ermittelt. Insofern verlangte man, dass anzugeben sei, wer getestet habe (damit die Neutralität nachprüfbar ist).' Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/2011/04...verkehrsrecht/ Bezogen auf den Sachverhalt muß die betreffende Firma, die sich selbst als 'Testsieger' bewirbt, für den Kunden also leicht und klar verständlich offenlegen, wer den Test durchgeführt hat.
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