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Fiktiver Professor als Werbefigur

Dies ist eine Diskussion zu Fiktiver Professor als Werbefigur innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 18.04.2009, 14:16
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Fiktiver Professor als Werbefigur

Hallo,
in einem Gespräch mit einem (realen) Professor entstand die Frage, ob man einen fiktiven Professor als Werbefigur zB für eine Website verwenden kann.
Der könnte dann - leicht augenzwinkernd - als Ratgeber auftreten, also mit Foto (Schauspieler o.ä.) und dazu etwa der Text: "Prof. Kluge sagt: Vorsicht bei Untervermietung!"
Klickt man dann auf den Namen, könnte ein Text klarstellen, dass der Prof. nur eine Werbefigur und nicht real ist.
Nur, wenn jemand sich "dumm stellt", kann er sagen "Ich habe die Erklärung zu Prof. Kluge nicht gelesen und dachte schon, das ist ein richtiger Professor - und fühle mich getäuscht." - und in § 132a StGB ist ja auch "Mißbrauch von Titeln" verboten.
Wiederum gibt es in der Literatur, auch in der Werbung, Beispiele für fiktive Titelträger.
Wie schätzt ihr so eine Sache ein?

Danke! / Edoe
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Alt 20.04.2009, 03:23
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AW: Fiktiver Professor als Werbefigur

Zitat:
Zitat von Edoe
Website ... mit Foto (Schauspieler o.ä.) und dazu ... der Text: "Prof. Kluge sagt: Vorsicht bei Untervermietung!"
Eine solche Werbung könnte -je nach konkreter Ausgestaltung, Werbezweck usw.- aus vielerlei Gründen unzulässig sein.

Zitat:
in § 132a StGB ist ja auch "Mißbrauch von Titeln" verboten.
Wer mit einem Bild einer fremden Person mit der Angabe "Professor X" wirbt, der macht sich nicht wegen "unbefugten Führens eines akademischen Titels" strafbar.

Die Werbung könnte irreführend sein. Wann davon auszugehen wäre, daß der maßgebliche, durchschnittlich aufmerksame, informierte u. verständige Verbraucher nicht (mehr) einer Fehlvorstellung unterliegen könnte, d.h. wie winzig und unauffindbar versteckt unleserliche Sternchen-Verweise gerade noch sein dürften, und wie unauffällig die Klick-Verweise gestaltet u. plaziert sein dürften, um dem Durchschnitts-Verbraucher eine ausreichende Fehlvorstellungs-Beseitigung attestieren zu können, dafür wird es kaum zuverlässige, einzelfall-unabhängige Prüfkriterien geben können.

Wenn der unverkennbar(!) fiktive Professor in Berufskleidung außerhalb der Fachkreise in einer Werbung für Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel auftauchen würde, wäre dies nach § 11 HWG unzulässig.

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Alt 20.04.2009, 10:13
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AW: Fiktiver Professor als Werbefigur

Zitat:
Zitat von once
Wer mit einem Bild einer fremden Person mit der Angabe "Professor X" wirbt, der macht sich nicht wegen "unbefugten Führens eines akademischen Titels" strafbar.
Das erscheint mir auch plausibel.

Zitat:
Die Werbung könnte irreführend sein. ... dafür wird es kaum zuverlässige, einzelfall-unabhängige Prüfkriterien geben können.
Naja, es wäre nicht Werbung für ein Produkt, sondern für eine Website, wo der Professor immer da auftaucht, wo eine (ausführlicher formulierte) Meinung oder Ratschlag dargestellt würde, also im Unterschied zu a) reinen Fakten oder b) Nutzer-Kommentaren.

Zitat:
Wenn der unverkennbar(!) fiktive Professor in Berufskleidung außerhalb der Fachkreise in einer Werbung für Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel auftauchen würde, wäre dies nach § 11 HWG unzulässig.
Heilmittelgesetz, verstehe, aber da dürfte es doch mehr um den speziellen Charakter von Arzneimitteln etc gehen als um den von Professoren, d.h. wenn man mit Medizin nichts zu tun hat, ist das nicht relevant. - Aber danke für den Hinweis.
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Alt 20.04.2009, 11:05
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AW: Fiktiver Professor als Werbefigur

Strafrechtlich ("Titelmißbrauch") könnte das m.E. nur zu beanstanden sein, wenn eine tatsächliche Person X als "Professor X" auftritt. Die "Werbefigur" gibt es aber genausowenig als reale Figur wie "Fräulein Tilly" oder "Herrn Kaiser"...;-)

Der Haken liegt m.E. im Wettbewerbsrecht.

Es könnte durchaus "unlauterer Wettbewerb" sein, wenn jemand mit der Kompetenz eines "Professors" (für Medizin, für Volkswirtschaft, ...) wirbt, und diese Werbung direkt auf die Kompetenz des Professors abzielt.

Wenn also z.B. der Versicherungsmakler "Raff & Knausrig" für Lebensversicherungen als Kapitalanlage wirbt, und diese Werbung auf seiner Internetseite mit den klugen Empfehlungen des "Professor Müller (Volkswirt)" untermauert, dann kann ich mir vorstellen, daß ein Wettbewerber das erfolgreich beanstanden wird, wenn der Herr Müller in Wahrheit ein Model ist, das gar keinen Professorentitel in VWL besitzt.

Eine andere Sache wäre es m.E., wenn in der Werbung steht "Unsere Experten suchen ständig nach neuen Investitionsmöglichkeiten für Ihr Kapital", und das ganze ist illustriert mit einem Foto, auf dem fünf seriös aussehende Damen und Herren im Businessoutfit Aktienkurse studieren, und das Bild stammt in Wahrheit aus der Produktion einer Bildagentur in Dänemark und zeigt fünf Models im Businessoutfit, die auf Aktienkurse gucken, von denen sie nur Bahnhof verstehen...

Ist immer einer Frage der Zusammenhänge und der erzielten Wirkung.

Ein normal informierter Kunde wird nicht zwangsläufig glauben, dies seien nun die Experten, und er wird nicht aufgrund des Bildes dem Anbieter eine Kompetenz zusprechen.

Beim "Professor Müller (Volkswirt)" dagegen geht der Normalverbraucher davon aus, daß dort ein Volkswirtschafts-Professor Müller tätig ist, der höchstpersönlich auf der Grundlage seiner Professoren-Kompetenz konkrete Empfehlungen abgibt.

Oder anders gesagt: sollte es sich um ein Geschäftsfeld handeln, bei dem mit gehässigen Abmahnungen der Konkurrenz oder der Aufmerksamkeit von Wettbewerbsvereinen zu rechnen ist, dann würde ich solche Werbung immer mit einem kompetenten Juristen zusammen auf eventuelle wettbewerbsrechtliche Probleme abklopfen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 20:24
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AW: Fiktiver Professor als Werbefigur

Ein Fachgebiet würde man da nicht angeben, und bei der Ratgeber-Funktion der Website sehe ich nicht direkt den Wettbewerb - aber es kann natürlich trotzdem sein, dass sich jemand auf die Füsse getreten fühlt, der kommerziell arbeitet.
Die Frage kann ja nur sein, wie oft der Leser auf den fiktiven Charakter hinzuweisen ist...
Hinweis auf anwaltliche Beratung habe ich aufgenommen.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 20:46
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AW: Fiktiver Professor als Werbefigur

Zitat:
Zitat von Edoe
es wäre ... Werbung für ... eine Website, [auf der] eine (ausführlicher formulierte) Meinung oder Ratschlag dargestellt würde, [ wobei dann der Professor auftaucht] also im Unterschied zu a) reinen Fakten oder b) Nutzer-Kommentaren
Weshalb sollte der Webseiten-Betreiber die Überzeugungskraft SEINER Meinung dadurch erhöhen dürfen, daß er dem angesprochenen Nutzer die Grundlagen seiner Meinungsbildung verschleiert, und auf die Überzeugungskraft (von der Richtigkeit der vorgetragenen Meinung) durch die (fiktive) Person u. vorgetäuschte Fachkunde des erfundenen Ratgebers setzt?

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  #7 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 21:23
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AW: Fiktiver Professor als Werbefigur

Zitat:
Zitat von once
Weshalb sollte der Webseiten-Betreiber die Überzeugungskraft SEINER Meinung dadurch erhöhen dürfen, daß ...
Weshalb sollte ein Autohersteller die Überzeugungskraft seiner Werbung dadurch erhöhen dürfen, dass er zeigt, wie die Autos sich in riesige Roboter verwandeln? Was in Wirklichkeit gar nicht geht?
Also, so weit, dass man erstmal begründen muss, warum man etwas darf, sind wir in Deutschland (noch) nicht.
Es ist vielmehr zu begründen, warum etwas verboten sein soll.
Hast du dazu eine (juristisch) fundierte Ergänzung?
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  #8 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 06:23
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AW: Fiktiver Professor als Werbefigur

Zitat:
Zitat von Edoe
Weshalb sollte ein Autohersteller die Überzeugungskraft seiner Werbung dadurch erhöhen dürfen, dass er zeigt, wie die Autos sich in riesige Roboter verwandeln?
Die Erhöhung der Überzeugungskraft werbewirksam benutzter Wertungen, Meinungem Ratschläge u. Empfehlungen ist nicht dasselbe wie Versuche zur Erhöhung der Werbewirksamkeit durch den Einsatz surrealer Mittel.

Wenigstens wirbt der Autoverkäufer für den Absatz seiner Autos nicht mit einem täuschenden Versuch, die Glaubwürdigkeit einer (mehr als abenteuerlichen) Meinung, seine Autos seinen als unbesiegbare Kampfmaschinen zu bewerten, dadurch zu erhöhen, diese abstruse Meinung als die eines (fiktiven) Dritten mit ( vorgegaukelter) Fachkunde auszugeben.

Zitat:
Also, so weit, dass man erstmal begründen muss, warum man etwas darf, sind wir in Deutschland (noch) nicht.
Wenn Du mit DEINEN Wertungen und Ratschlägen für Dein Angebot von (Waren und) Dienstleistungen werben möchtest und mit der Absicht der Erhöhung der Überzeugungskraft von der Richtigkeit DEINER zu Werbezwecken verwendeten Wertungen und Ratschläge sowohl ihren Urheber ( = Dich ) als auch Deine Gründe für Deine Bildung der unterbreiteten Meinungen u. Ratschläge verschleierst und sie stattdessen als die Meinung und Ratschläge einer erfundenen Person mit erfundener Reputation ausgeben möchtest, dann solltest Du Dir dafür einen guten Rechtfertigungsgrund ausdenken können!


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  #9 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 10:59
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AW: Fiktiver Professor als Werbefigur

Zitat:
Zitat von Edoe
Ein Fachgebiet würde man da nicht angeben
Je nach Einzelfall kann sich das aber aus dem Zusammenhang ergeben - der "durchschnittliche Betrachter" wird vermuten, daß "Professor Schmidt", der sich zu der tollen Wirksamkeit des neuen Anti-Schuppen-Mittels äußert, ein Professor der Medizin ist und nicht einer der Musikwissenschaften...;-)

Zitat:
und bei der Ratgeber-Funktion der Website sehe ich nicht direkt den Wettbewerb - aber es kann natürlich trotzdem sein, dass sich jemand auf die Füsse getreten fühlt, der kommerziell arbeitet.
Eine Ratgeber-Seite berät ja die Leser, und das hat dann Wirkung auf ihr Verhältnis zu Waren und Dienstleistungen.

Zitat:
Die Frage kann ja nur sein, wie oft der Leser auf den fiktiven Charakter hinzuweisen ist....
Nicht "wie oft" darauf hingewiesen wird, sondern wie der Eindruck ist, der vermittelt wird.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 12:54
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AW: Fiktiver Professor als Werbefigur

Zitat:
Zitat von once
Wenigstens wirbt der Autoverkäufer für den Absatz seiner Autos nicht mit einem täuschenden Versuch, ... seine Autos seinen als unbesiegbare Kampfmaschinen zu bewerten, ...
Es ging nur um ein Beispiel, dass Werbung häufig mit Fiktion arbeitet, und die Konsumenten dies auch akzeptieren, ohne sich "getäuscht" zu fühlen.

Zitat:
Wenn Du mit DEINEN Wertungen und Ratschlägen für Dein Angebot von (Waren und) Dienstleistungen werben möchtest und ... sowohl ihren Urheber ( = Dich ) als auch Deine Gründe .. verschleierst ..
"Verschleierst"? Was du beschreibst geschieht doch bei jedem Testimonial in der Werbung.
Umgekehrt - dass ein Urheber oder Produkt-Manager, der das Produkt erdacht hat, da in persona auftrat und dieses anpries, kann ich jetzt gar nicht erinnern.

Zitat:
.. solltest Du Dir dafür einen guten Rechtfertigungsgrund ausdenken können!
Wem gegenüber bzw auf Basis welchen Gesetzes müsste man sich denn dMn rechtfertigen?
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