Dies ist eine Diskussion zu erneuter Verstoß gegen Unterlassungserklärung innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| erneuter Verstoß gegen Unterlassungserklärung angenommen es erfolgt trotz strafbewährter Unterlassungserklärung ein erneuter Verstoß gegen der Gründe der ersten Abmahnung. Es existieren im Ganzen zwei Möglichkeiten - Klage oder erneute erhöhte strafbewährte Unterlassungserklärung. Was sind Erfahrungswerte in der Vorgehensweise. Vielen Dank fürs Antworten. Grüße, Marin |
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| AW: erneuter Verstoß gegen Unterlassungserklärung Erneut gegen das, was man abgemahnt hatte? Dafür hat man doch diese liebe nette Erklärung sich unterzeichnen lassen und kann nun die Summe aus dem Strafversprechen einfordern (oder im Ermessen festsetzen, falls pauschal formuliert war oder ein Ordnungsgeld beantragem wenn es Ergebnis einer einstweiligen verfügung war) (oder ist es ein neuer Verstoß? War der vorher schon da und man hatte vergessen, den zu monieren oder ist der "neu hinzugekommen" obwohl die in der Unterlassungserklärung einbezogenen SDachen richtig gemacht werden???)
__________________ Rechtsanwalt Hendrik Peters Mehr Informationen über mich auf meiner Seite (siehe Profil)! Alle Beiträge hier sind keine Rechtsberatung sondern Meinungsäußerung. |
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