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Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

Dies ist eine Diskussion zu Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 13:50
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Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

Hallo,

nehmen wir einmal an Person A, jugendlicher, Schüler, volljährig, liest auf der Homepage einer renomierten Disco, das diesen Samstag ein super Event stattfindet. Auf der Homepage wird alles genau beschrieben, es wird mehrmals darauf hingewiesen, dass der Eintritt 5 € beträgt.
Beim Ankommen Person A an der Disco stellt sich dann raus, dass der Eintritt nicht 5€ sondern 20 € beträgt. Auf Anfragen warum das nicht ausgeschrieben wurde, wurde nur gesagt man habe es vergessen.
Das ganze stinkt Person A jetzt so sehr, dass er dagegen irgendwelche Schritte unternehmen möchte, weil es nicht schon das erste Mal vorgekommen ist!
Was könnte Person A unternehmen? Irgendwo Beschwerde einlegen bei irgendeiner behörde?
Erfüllt das ganze den Tatbestand der irreführenden Werbung, nach § 5 des UWG, Stickwort Lockvogelangebot!?

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 14:34
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AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

Wenn dies in der Tat schon mehrmals vorgekommen ist, dann liegt meiner Meinung ein Verstoß gegen das UWG vor.
Problem: A kann nichts ausrichten, da er laut UWG nicht berechtigt ist dagegen vorzugehen. A könnte höchstens die Konkurrenz informieren, die könnte dann abmahnen/klagen.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 15:09
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AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

oder Verbraucherzentrale ?????

Hotel-und Gaststättenverband

Lg.
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 15:47
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AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

Kann meinen beiden Vorrednern nur zustimmen. Der Einzelne hat leider keinen Anspruch aus dem UWG, er kann sich aber an Verbraucherverbände wenden. Wer Anspruchsberechtigt ist, ist in § 8 Abs.3 UWG geregelt.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 15:55
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AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__16.html

Also handelt es sich wohl um eine Straftat. So dies zutrifft, dürfte es völlig egal sein, wer diesen Sachverhalt zur Anzeige bringt.
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 18:12
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AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

Das bedeutet Person A könnte zur Polizei gehen und Anzeige erstatte. Würden dann ggf. Kosten auf Person A zukommen?
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  #7 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 18:19
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AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

Kommt drauf an, ob auf dem Weg zur Polizeidienststelle 'ne Disco oder 'ne Dönerbude liegt... (also: Anzeige ist kostenlos, die zahlt der Steuerzahler)
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 11.11.2007, 18:39
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AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

Zitat:
Zitat von Domingo
http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__16.html

Also handelt es sich wohl um eine Straftat. So dies zutrifft, dürfte es völlig egal sein, wer diesen Sachverhalt zur Anzeige bringt.

Sehr guter Hinweis!!!!!!!




Ps. Dönar über 2,50 € finde ich als unverschämt ! ...und beniesen meinen Boykott


Lg.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 22:18
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AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

Zitat:
Zitat von Monaco501
Ps. Dönar über 2,50 € finde ich als unverschämt ! ...und beniesen meinen Boykott
Hier kosten Döner 3,80€
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  #10 (permalink)  
Alt 11.11.2007, 22:21
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AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...?

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