Dies ist eine Diskussion zu Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? nehmen wir einmal an Person A, jugendlicher, Schüler, volljährig, liest auf der Homepage einer renomierten Disco, das diesen Samstag ein super Event stattfindet. Auf der Homepage wird alles genau beschrieben, es wird mehrmals darauf hingewiesen, dass der Eintritt 5 beträgt. Beim Ankommen Person A an der Disco stellt sich dann raus, dass der Eintritt nicht 5 sondern 20 beträgt. Auf Anfragen warum das nicht ausgeschrieben wurde, wurde nur gesagt man habe es vergessen. Das ganze stinkt Person A jetzt so sehr, dass er dagegen irgendwelche Schritte unternehmen möchte, weil es nicht schon das erste Mal vorgekommen ist! Was könnte Person A unternehmen? Irgendwo Beschwerde einlegen bei irgendeiner behörde? Erfüllt das ganze den Tatbestand der irreführenden Werbung, nach § 5 des UWG, Stickwort Lockvogelangebot!? Gruß |
| |||
| AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? Wenn dies in der Tat schon mehrmals vorgekommen ist, dann liegt meiner Meinung ein Verstoß gegen das UWG vor. Problem: A kann nichts ausrichten, da er laut UWG nicht berechtigt ist dagegen vorzugehen. A könnte höchstens die Konkurrenz informieren, die könnte dann abmahnen/klagen. |
| |||
| AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? oder Verbraucherzentrale ????? Hotel-und Gaststättenverband Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
| |||
| AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? Kann meinen beiden Vorrednern nur zustimmen. Der Einzelne hat leider keinen Anspruch aus dem UWG, er kann sich aber an Verbraucherverbände wenden. Wer Anspruchsberechtigt ist, ist in § 8 Abs.3 UWG geregelt. |
| |||
| AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__16.html Also handelt es sich wohl um eine Straftat. So dies zutrifft, dürfte es völlig egal sein, wer diesen Sachverhalt zur Anzeige bringt.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? Das bedeutet Person A könnte zur Polizei gehen und Anzeige erstatte. Würden dann ggf. Kosten auf Person A zukommen? |
| |||
| AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? Kommt drauf an, ob auf dem Weg zur Polizeidienststelle 'ne Disco oder 'ne Dönerbude liegt... (also: Anzeige ist kostenlos, die zahlt der Steuerzahler)
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? Zitat:
Sehr guter Hinweis!!!!!!! Ps. Dönar über 2,50 finde ich als unverschämt ! ...und beniesen meinen Boykott Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
| |||
| AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Disco Eintritt - Täuschung/Irreführung...? Domingo, umziehen? Dopamin (bleibt bei 4 Dürüms)
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vetragserschleichung durch Täuschung / Irreführung | Bürgerliches Recht allgemein | 21.10.2009 19:04 |
| Arglistige Täuschung vs. Irreführung? | Bürgerliches Recht allgemein | 18.10.2009 21:51 |
| Nährwertprofile sollen Verbraucher vor Irreführung und Täuschung schützen (BfR-Presseinformation Nr. 03/2007) | Nachrichten: Wissenschaft | 26.04.2007 11:00 |
| Disco: 4 mal Eintritt umsonst bezahlt | Verbraucherrecht | 04.01.2007 16:36 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios