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Cold Call nach Flayeraktion

Dies ist eine Diskussion zu Cold Call nach Flayeraktion innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 03.03.2009, 14:23
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Cold Call nach Flayeraktion

Hallo,
angenommen Firma F versendet Flayer an Unternehmen mit evtl. potientellen Interesse. Darf F per Anruf sich erkundeigen, ob der Flayer erhalten wurde und evtl. Fragen offen sind oder ist schon alleine der Versand eines Flayers als Belästigung anzusehen ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Beste Grüße,
Berti1979
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2009, 15:34
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AW: Cold Call nach Flayeraktion

Ich halte das für wettbewerbswidrig gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG. Es ist mE lebensfremd anzunehmen, der Marktteilnehmer sei mutmaßlich damit einverstanden, dass ein Werbeflyer, auf den er nicht reagiert hat, dazu führt, dass er nun auch noch telefonisch genervt wird.
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