Dies ist eine Diskussion zu bezahlte Werbung kenntlich machen? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| bezahlte Werbung kenntlich machen? mal angenommen, man wollte einen Restaurantführer herausbringen. Hierzu würde man jedoch nur diejenigen Aufnehmen, die auch einen gewissen Obulus "als Werbemaßnahme" entrichten. Muss ich dies als "Anzeige" kennzeichnen? Wie wäre es, hätte man zahlende und nicht-zahlende Etablissements genannt. Wäre dann eine Kennzeichnungspflicht vorhanden. Inwieweit muss man redaktionellen Teil und Werbung kenntlich machen. Wie wäre es, würde man die Beschreibung des Etablissements selber verfassen, dann wäre ja ein redaktioneller Teil vorhanden, der eben nur "subventioniuert" wird? DANKE VIELMALS |
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