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Aussagen in vergleichender Werbung

Dies ist eine Diskussion zu Aussagen in vergleichender Werbung innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 27.06.2008, 10:40
Boardneuling
 
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Aussagen in vergleichender Werbung

Bei my-hammer werden die Geboten kommentiert oder Rückfragen zu den Aufträgen an den Auftraggeber gestellt.

Ein Bieter kommentiert sein Gebot mit
"... Datensicherheit ist für uns das wichtigste - im Gegensatz zur Open Sourece Software, z.B. xt:Commerce."
Ein Wettbewerber schreibt per eMail, diese Aussage sei für ihn als Anbieter von mit xt:Commerce entwickelten Online-Shops unbelegbaren Aussagen. Er fühle sich denunziert. Ihm sei kein schlagkräftiger Beweis bekannt, dass die verwendete Software unsicher sei. Der Anbieter hätte auch nicht die Datensicherheit seiner Online-Shops bewiesen (mit der 320.000 mal verkauften Standardsoftware).

Der Bieter überlegt, ob er künftig ausführlicher Kommentieren soll:
…„Datensicherheit ist für uns das wichtigste - im Gegensatz zur Open Source Software, z.B. osCommerce und xt:Commerce, deren Sicherheitskonzepte immer wieder von findigen Hackern geknackt werden. („Fehler in Bezahlsystem ermöglicht kostenloses Einkaufen in Webshops“. Heise online news 27.02.2008 und c’t 2008 Heft 6 Seiten 94-96. Die Entwickler von xt:commerce sahen sich selbst nicht in der Lage, in einem überschaubaren Zeitraum ein Sicherheitsupdate zu liefern, das zwischenzeitlich von einem Fremdanbieter erstellt wurde.) Die Anwender müssen entscheiden, ob sie dieser Shareware vertrauen.“

Fragliche Datensicherheit, ungesicherte Updatefähigkeit und höhere Total Cost of Ownership sind die drei Hauptargumente gegen den Einsatz von Open Source Software.

Fragen:
1. Ist eine der beiden Formulierungen abmahnsicher?
1a. Falls nicht: In welche Richtung könnte eine vergleichende Werbung abmahnsicher gehen?
3. Mit wieviel Kosten muß im Falle einer Abmahnung gerechnet werden?

Danke
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