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"Ankauf" von Geschäftsgeheimnissen

Dies ist eine Diskussion zu "Ankauf" von Geschäftsgeheimnissen innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 01.02.2008, 11:19
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"Ankauf" von Geschäftsgeheimnissen

Hallo,
wieder mal ein Diskussionsfall im wettbewerbsrechtlichen Umfeld:

Nehmen wir an, ein ehemaliger Mitarbeiter von A wendet sich an B und bietet ihm Geschäftsgeheimnisse des A zum Kauf an.
Da es sich um einen ehemaligen MA handelt, ist § 17 UWG nicht mehr einschlägig.
Da es um Informationen über Preisgestaltung usw. geht, geht es auch nicht um Vorlagen im Sinne von § 18 UWG.

Natürlich ist anzunehmen, daß A dem Mitarbeiter eine nach-arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht aufgebrummt hat. Aber daraus folgt nur ein Schadensersatzanspruch ... und bei dem Mitarbeiter ist im Zweifel nix zu holen.

Hat jemand eine Idee, wie A den B (Strafandrohung oder Schadensersatzandrohung irgendeiner - natürlich rechtlich fundierten Art) davon abhalten kann, die Informationen dem Mitarbeiter abzukaufen, bzw. sie (gewinnbingend) zu verwenden?
§ 19 UWG scheidet ja wohl aus, nachdem §§ 17 und 18 UWG nicht einschlägig sind...
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.05.2008, 13:03
V.I.P.
 
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AW: "Ankauf" von Geschäftsgeheimnissen

Wäre nicht §204 StGB der passende Hebel gegen den Ex-Mitarbeiter?

Und sollten nicht §2 und §3 UWG ganz "global" ausreichen, um B an der Annahme und Verwertung der fremden Geschäftsgeheimnisse zu hindern?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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