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Angeblicher Vertragsbruch ?

Dies ist eine Diskussion zu Angeblicher Vertragsbruch ? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 14.12.2007, 15:28
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Angeblicher Vertragsbruch ?

Stellt euch mal foldes vor :

Eine Firma A mietet eine Discothek von der Firma B an für diverse Monatliche Veranstaltungen.
Erste Veranstaltung würde gut laufen und bei der 2. Veranstaltung würde Firma B seine Eigene Werbung für den gleichen Abend ( Identisches Motto, 3 euro wenniger Eintritt, Freier Eintritt bis 23:00 Uhr ) in der Discothek sehr Großzügig Verteilen in Form von zahlreichen Plakaten, Flyer und Getränkekarten. Da die bedienungen auch von der Firma B gestellt werden Tragen sie auch Pullis mit eigener Werbung. Darauf hin würde die Firma A für den Abend einen Verlust machen und die weiteren Veranstaltungen ca. 20 Tage vorher absagen. Könnte die Firma B die Firma A auf Schadensersatz belangen zwecks absage der kommenden Veranstaltungen ? Laut Vertrag würde aber so eine Klausel nicht Existieren. Was wäre wenn auch Firma A garkeinen Unterschriebenen Vertrag von der Firma B vorliegen hätte.

Wäre das Rechtens das Die Firma B den offenen Rechnungsbetrag zwecks Schadensersatz einbehalten würde ?

Wie könnte die Firma A dagegen vorgehen ?

Danke schon mal.
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