Dies ist eine Diskussion zu AGB: Rückgaberecht bei preisreduzierter Ware innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| AGB: Rückgaberecht bei preisreduzierter Ware Der aktuelle Fall bezieht sich auf die Abmahnung durch einen Mitbewerber. Dieser moniert in den AGBs eines Onlineshops eine Klausel des Rückgaberechts. Genauer geht es um die Formulierung: "Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Waren und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen". Google findet diese Formulierung im Übrigen in über 350 Shops. Dabei nimmt das entsprechende Schreiben der Gegenpartei Bezug auf ein Urteil des LG Mannheim mit dem Aktenzeichen 2 O 217/06, welches ich jedoch auch nach längerer Suche nicht finden kann. Weitere Info: über den fraglichen Shop ist bisher kein einziger Artikel verkauft worden. Nun zu meinen Fragen: 1. Kann ein Formfehler der Abmahnung vorliegen, wenn das Urteil, auf welches Bezug genommen wird, nicht schlicht nicht existiert oder wenn eine Kopie der Vollmacht des Anwalts der Gegenpartei fehlt? 2. Wenn bisher (nachweislich) noch kein Artikel über den Shop verkauft wurde, besteht dann überhaupt ein Anlass zur Abmahnung oder gilt lediglich die unzulässige Formulierung? Ich danke euch schon einmal für eure Antworten! Viele Grüße Klaus |
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| AW: AGB: Rückgaberecht bei preisreduzierter Ware Ein Formfehler, der die Abmahnung unwirksam macht, dürfte meines Erachtens nicht vorliegen. Ist die Rechtslage tatsächlich so, dass die Klausel unlauter ist, so ist, auch wenn auf ein falsches Urteil Bezug genommen wird, der Mitbewerber zur Abmahnung berechtigt. Ob eine fehlende Vollmacht die Abmahnung unwirksam macht, ist zwar nicht ganz unumstritten, wird von der Rechtsprechung jedoch verneint (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluß v. 17.04.1990 - 4 W 117/87 ). Das der Shop noch nichts verkauft hat, dürfte wohl auch unbeachtlich sein, da er dennoch potentieller Mitbewerber ist. |
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