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AGB

Dies ist eine Diskussion zu AGB innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 17:40
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AGB

Hallo, ich nochmal :-)

Mal angenommen, ein Auftragszeichner (nur vereinzelte Auftraggeber bzw. bezahlte Hobbytätigkeit) würde keine AGB's auf seiner Webseite haben wollen, würde aber trotzdem gerne Punkte zu Lieferfristen, Copyright, Haftung usw. auf seiner Seite mit aufnehmen - wäre es möglich, dass er diese Punkte dann "Vertragsbedingungen" nennen dürfte?
Denn bei AGB's müssten diese ja rechtlich totals einwandfrei stimmen, nehme ich an...

Vielen Dank!

Liebe Grüße
Anna
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  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 18:24
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AW: AGB

Nunja, Vertragsbedingungen sollten immer zweifelsfrei sein. Sonst müsste man sie ja gar nicht erst verfassen bzw. festhalten.

Die entscheidende Frage bei dem Auftragszeichner ist, ob er online Verträge abschließt. Wenn er nur eine "Show-Präsenz" hat, so benötigt er keine Angaben.

Grundsätzlich sehe ich aber kein Problem damit, Vertragsbedingungen zu nennen. Probleme gibt es nur, wenn diese gegen ein Recht verstoßen. Wenn zum Beispiel ein Verbaucher unrechtmäßig benachteiligt wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 21:05
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Oh, vielen Dank für die Antwort! :-)

Angenommen, die Vertragsbedingungen seien rechtlich richtig - dürfte er dann am Ende schreiben "Die Vertragsbedingungen werden mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt"?
Er würde sie auch noch einmal an anderer Stelle mit einem Link anbringen (unter einer anderen Rubrik, wo man sich den Bestellungsablauf durchlesen könnte)
Oh - und eine unrechtmäßige Benachteiligung wäre das ja nicht, wenn er schriebe, dass der Versand der Fotovorlagen (die er dem Zeichner ja schicken müsste) auf eigene Gefahr vonstatten ginge und für Verlust oder Beschädigung auf dem Postweg keine Haftung übernommen werden könnte?

Vielen Dank und Viele Grüße

Anna
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  #4 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 13:13
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Sind die Kunden des Zeichners denn Unternehmer oder Verbraucher?
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  #5 (permalink)  
Alt 19.09.2010, 21:12
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Hallo,

also das wären dann hauptsächlich Verbraucher, Privatleute, die z. B. ihre Tiere malen ließen... Es sei denn, es wären irgendwann auch einmal Züchter (Hunde, Pferde usw.) darunter. Angenommen, es seien Züchter, könnten die ja dann auch eine Zeichnung privat für sich, z. B. um diese ins Wohnzimmer zu hängen, wollen...

:-)
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  #6 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 09:49
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AW: AGB

Und ein Auftrag wird auch online entgegen genommen? Oder findet über das Internet nur eine Anfrage bzw. Kontaktaufnahme statt?
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  #7 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 17:42
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AW: AGB

Hmm... das wäre eine gute Frage!
Angenommen, er würde alles auf seiner Website veröffentlichen (Preise/seine Vertragsbedingungen, u. a. dass bei Nichtgefallen keine Abnahmepflicht/Kaufzwang bestehen würde (KEINE AGB), seine Galerie, den Ablauf der Bestellung...) er würde dann eine Email-Adresse, eine Tel. Nr. und ein Kontaktformular einstellen. Über diese Wege könnte man Kontakt mit dem Zeichner aufnehmen (also eine Anfrage/es müsste ja geklärt werden, wie der Auftraggeber sein Bild wünscht, in welcher Größe, welche Technik usw.) - anschließend würde der Auftraggeber per Email sein/e Foto/s übermitteln (die zu zeichnenden - natürlich nur, wenn er auch die Urheberrechte dafür hat, was aber in den Vertragsbedingungen ausdrücklich stehen würde, dass er diese besitzen müsste) - also, er würde die Fotos per Email senden und zugleich seinen Auftrag (was er wie und wie groß gezeichnet haben will). Dann - mal angenommen - würde der Zeichner dem Auftraggeber eine Bestätigungsmail schicken und mit dem Zeichnen beginnen (das Ganze würde natürlich auch per Post/Papierfotos funktionieren, das wäre dem Auftraggeber freigestellt). Nachdem das Bild gezeichnet wäre, würde der Auftraggeber eine verkleinerte Ansicht (per Email oder Post) erhalten und könnte entscheiden, ob er das Bild kaufen will oder nicht. Sollte er es nicht kaufen wollen, bekommt er seine Fotos natürlich zurück. Der Zeichner kann nun mit dem gezeichneten, nicht abgenommenen Bild tun und lassen was er will (verkaufen, ausstellen oder sich was basteln). Dem Auftraggeber entstünden keine Kosten, also hätte dieser auch kein Risiko. Wenn ihm das Bild gefallen würde, würde er den vereinbarten Betrag (der auch in der Bestätigungsmail stehen würde) überweisen und sobald der Zeichner über das Geld verfügen könnte, würde dem Auftraggeber sein Bild versichert zugeschickt werden. Daher wäre ja eigentlich auch kein Widerrufsrecht nötig....oder? Denn, zurückschicken ginge ja eh nicht wegen "kundenspezifisch" usw.

Sorry für den Roman! Es ist alles so verzwickt und verzwackt...
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  #8 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 21:19
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AW: AGB

Die Antwort habe ich per privater NAchricht geschrieben, bitte einmal nachschauen.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 22:06
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AW: AGB

Zitat:
Zitat von glocki Beitrag anzeigen
Die Antwort habe ich per privater NAchricht geschrieben, bitte einmal nachschauen.
Das ist in einem öffentlichen Forum natürlich immer spitze - vor allem, wenn in ein paar Monaten noch einmal eine ähnliche Frage hat!


Zur Frage:
Es ist komplett egal, ob diese Bedingungen "Vertragsbedingungen" "Auftragsbedingungen" "Geschäftsbedingungen" "AGB" oder sonstwie heißen. Es sind und bleiben allgemeine Geschäftsbedingungen (=AGB) solange sie der gesetzlichen Definition diesbezüglich entsprechen.

Sobald es sich also um Bedingungen handelt, die eine Partei (der Verwender) für eine Vielzahl von Verträgen einsetzen will (nicht muss - das 1. Mal reicht schon), sind es AGB und man muss sich an die gesetzlichen Regeln halten. Ob das nun eine allgemeine GeschäftsBEDINGUNG ist oder ob es mehrere BedingungEN sind spiel dabei genausowenig eine Rolle.

Das hatte jetzt zwar nichts direkt mit der Lösung des Falles zu tun, aber man sollte sich dessen durchaus bewusst sein.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.09.2010, 09:54
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AW: AGB

Ok - und was wäre, wenn der Zeichner das Ganze nicht "...bedingungen" nennen würde, sondern einfach "Bestellungsablauf" - dadurch, dass der Kunde/Auftraggeber ja keinerlei Pflichten hätte, das Bild, das er in Auftrag gegeben hätte, abzunehmen, hätte dieser ja eben kein Risiko. Dass der Zeichner sich selbst absichern wollte, wäre ja nur logisch und auch legitim (eben, sich zu abzusichern, dass der Auftraggeber die Rechte an den Bildern hat und der Zeichner nicht haften würde, wenn Dritte Anspruch erheben würden oder eben, dass die Lieferfrist bei Auftragsarbeiten nicht verbindlich sein würde, sprich, dass kein Lieferverzug angemahnt werden könnte usw.)... oder nicht?
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