Dies ist eine Diskussion zu Abwerben von Arbeitnehmern unter Vertragspartnern innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Abwerben von Arbeitnehmern unter Vertragspartnern mal angenommen, X betreibt einen Hausmeisterservice und hat 10 angestellte Hausmeister. X schließt einen Vertrag u.a. mit der Hausverwaltung Y. Entsprechend der vertraglichen Regelung versorgt X eine bestimmte Anzahl der von Y verwalteten Gebäude hausmeistermäßig, d. h. seine Angestellten sehen dort regelmäßig nach dem Rechten, wechseln defekte Glühbirnen aus, nehmen Kleinreparaturen vor etc. Nach einer Weile beschließt Y, den "outgesourcten" Bereich der Hausmeister wieder durch eigene Angestellte ausführen zu lassen. Noch während der Laufzeit des Vertrages mit X begibt er sich auf die Suche nach geeignetem Personal - und wendet sich an die Angestellten des X, denen er eine Einstellung zu besseren Konditionen anbietet. Fragen: 1) Besteht zwischen X und Y hinsichtlich der Ausübung von Hausmeisterarbeiten ein Wettbewerbsverhältnis - also ist das UWG auf den geschilderten Sachverhalt anwendbar? 2) Besteht ggf. eine vertragliche Nebenpflicht des Y, die Angestellten des X nicht abzuwerben? MfG Bandi79 |
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