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Abmahnungsfrist (ebay)

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnungsfrist (ebay) innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 03.01.2008, 13:00
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Abmahnungsfrist (ebay)

Hallo an alle!

Ich hörte von einer Abmahnung aufgrund des Verstosses gegen das Wettbewerbsgesetz wegen einem Ebay Shop.

Dies steht jetzt allerdings nicht zur Debatte, es geht hier um eine Frist:

Der gegnerische Anwalt hat in diesem Fall die Abmahnung am 22.12.07 zukommen lassen. (Samstag)

Dazwischen waren viele Feiertage und die meisten Anwälte etc. haben schließlich Urlaub zwischen den Jahren.

So hat man effektiv eine Frist bis zum 07.01.2008 erhalten und der Handlungsspielraum wäre dementsprechend kurz gesetzt. (27.28. Dez und 02.03.04 Jan)

Meine Frage an Sie: Ist diese Frist überhaupt theoretisch gültig, da sie viel zu kurz ist?

Ist es überhaupt wahrscheinlich, dass noch etwas danach kommt, da der Anwalt in diesem Fall schrieb: "Ich werde nach Ablauf dieser Frist meiner Mandantin raten, weitere rechtliche Schritte ohne Ankündigung einzuleiten..."

Vielen Dank im voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.01.2008, 13:18
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AW: Abmahnungsfrist (ebay)

Nur soviel ganz allgemein, weil Fragestellung zumindest grenzwertig ist:

Im Wettbewerbsrecht sind kurze Fristen Usus. Die hier gesetzte scheint mir - trotz der Feiertage - vergleichsweise großzügig bemessen.

Wenn es sich nicht gerade um einen "Trittbrettfahrer" handelt, ist es sogar sehr wahrscheinlich, dass nach der Abmahnung etwas folgt. Und zwar voraussichtlich eine einstweilige Verfügung, ansonsten eine Unterlassungsklage. Abmahnungen muss man immer ernst nehmen, ansonsten wird schnell sehr, sehr teuer.
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