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Abmahnung wg. unzumutbarer Belästigung

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung wg. unzumutbarer Belästigung innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2009, 18:05
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Abmahnung wg. unzumutbarer Belästigung

Hallo,

gegeben ist folgender Sachverhalt:

A erhält von Firma F (Firmensitz: Nürnberg) Werbemails. Diese Werbemails sind als solche im Betreff erkennbar. Firma F hat für die Zusendung der Werbemails keine erforderliche Genehmigung bzw. kein Einverständnis seitens von A nach den Bestimmungen des Landes/Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des UWGs.


Wie ist dieser Sachverhalt einzuschätzen?

Meines Erachtens liegt hier eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG vor und ist entsprechend nach § 12 Abs. 1 UWG abmahnfähig.

Unabhängig dieser Dinge hat sich F gemäß Art. 37 Abs. 1 LDSG (Bayern) strafbar gemacht.

Richtig?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 13:46
V.I.P.
 
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AW: Abmahnung wg. unzumutbarer Belästigung

Zitat:
Zitat von matthiasWalther
Meines Erachtens liegt hier eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG vor und ist entsprechend nach § 12 Abs. 1 UWG abmahnfähig.
Ja.

Zitat:
Unabhängig dieser Dinge hat sich F gemäß Art. 37 Abs. 1 LDSG (Bayern) strafbar gemacht.
Strafrecht ist Bundesrecht. Verstöße gegen Landesdatenschutzgesetze sind "nur" Ordnungswidrigkeiten.

Zitat:
Richtig?
Da müsste aber erstmal der Nachweis geführt werden, daß gegen §37 Abs.1 LDSG (Bayern) verstoßen wurde. Eine "indirekte Schlußfolgerung" reicht da nicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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