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Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbgesetz bei Titel Dipl. Kosmetikerin

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbgesetz bei Titel Dipl. Kosmetikerin innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 24.01.2009, 16:25
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Unhappy Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbgesetz bei Titel Dipl. Kosmetikerin

Weiß jemand, ob eine Kosmetikerin wirklich gegen das Wettbewerbsgesetz UWB ³ 3 verstößt, wenn sie sich auf der Homepage oder anderswo Dipl. Kosmetikerin nennt?

Momentan gegen wieder gezielt an diese Adressen Abmahnungen raus mit Kosten von 660,16 €.

Angenommen, die Abmahnung wäre rechtlich in Ordnung, könnte man sich gegen diese hohen Anwaltskosten wehren. Der Gegenstandswert wird bei dieser Sache auf 8000,-- € berechnet.

Wäre dankbar um Rat oder Efahrungsberichte.

Vielen, herzlichen Dank im Vorraus,

Sigimausi
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Alt 29.01.2009, 14:21
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AW: Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbgesetz bei Titel Dipl. Kosmetikerin

Zitat:
Zitat von sigimausi
Weiß jemand, ob eine Kosmetikerin wirklich gegen das Wettbewerbsgesetz UWB ³ 3 verstößt, wenn sie sich auf der Homepage oder anderswo Dipl. Kosmetikerin nennt?
Die Kosmetikerin darf jedenfalls im Wettbewerb nicht unlauter handeln, wenn dies die Interessen anderer Marktteilnehmer spürbar beeinträchtigen könnte, § 3 UWG.

Als unlauter gilt insbesondere, irreführende geschäftliche Handlungen vorzunehmen. Als irreführend gilt eine geschäftliche Handlung, wenn sie unwahre, oder zur Täuschung geeignete Angaben enthält über ... die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen (...), § 5 UWG.

Die Angabe "Dipl. Kosmetikerin" wird wohl als "Diplom Kosmetikerin" zu verstehen sein. Welche Vorstellung verbindet der/die maßgebliche Durchschnitts-Kundin, d.h. eine durchschnittlich verständige und informierte Kosmetik-Kundin mit der Angabe "Diplom Kosmetikerin"?

"Diplom-Kosmetikerin" - "Kosmetologen"
Ein Diplom wird nur von einer Hochschule ausgestellt.
Das Studienfach Körperpflege (Kosmetologie) ist noch relativ jung. Es umfasst die Fächer Chemie, Biochemie, Technik (z.B. Galenik), Medizin (Teile), Dermatologie und Didaktik.
Regelstudienzeit: 9 Semester
http://www.hautsache-kosmetik.de/WW-Ausbildung.htm

Die Angabe "Dipl. Kosmetikerin" wäre dann zur Täuschung der Durchschnitts-Kundin dann geeignet, wenn die mit dieser Angabe die Vorstellung verbindet, daß die Kosmeterin ihr Diplom nach 9-jähriger Regelstudienzeit von einer Hochschule ausgestellt erhalten hat, die als "Dipl. Kosmetikerin" auftretende Werbetreibende aber kein Hochschul-Diplom vorweisen könnte.

Zitat:
Momentan gegen wieder gezielt an diese Adressen Abmahnungen raus mit Kosten von 660,16 €.

Angenommen, die Abmahnung wäre rechtlich in Ordnung, könnte man sich gegen diese hohen Anwaltskosten wehren. Der Gegenstandswert wird bei dieser Sache auf 8000,-- € berechnet.
Wer immer vielfach etwaige Ansprüche auf Unterlassung der Angabe "Dipl. Kosmetikerin" wegen angeblicher Täuschungsgefahr außergerichtlich per Abmahnung geltend machen dürfte - der wird sich wohl vorhalten lassen müssen, daß er nicht für jeden Fall einer undiplomierten "Dipl. Kosmetikerin" erneut Anwaltskosten in dieser exorbitanten Höhe hätte für notwendig halten dürfen, und sie demgemäß nicht nach § 12 UWG ersetzt verlangen dürfte.

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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 15:10
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AW: Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbgesetz bei Titel Dipl. Kosmetikerin

Vielen, lieben Dank für die Hilfe,

habe mich gestern im Beauty Forum (Forum für den Bereich Kometik) angemeldet und als Fiedback erfahren, dass ein gewisser Anwalt Homepages von Kosmetikerinnen nach solchen und ähnlichen "Verstößen" durchforstet und das Ganze als Serienabmahnungen seit Ende 2008 betreibt.

Bis jetzt gibt es darin 25 öffentliche Abmahnunge, wieviel nicht bekannt sind weiß man nicht. Der Auftraggeber ist anscheinend eine Briefkastenfirma in Berlin, denn unter der angegebenen Adresse wurde kein Gebäude gefunden.

Auf das geforderte Geld wird dieser Anwalt erst mal warten müssen...........

L. G. Sigimaus
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