Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Was wäre wenn ein 17 J mitten in der Woche nachts um halb 4 sich in irgendeiner Tauschbörse 2 Lieder runterladen würde. Und es käme dann eine Abmahnung mit Kosten sagen wir einfach mal so 5100 Euro und wenn man sofort bis zu einem gewissen Termin zahlt nur 590 zahlen soll,aber wegen verbreitung dieser Songs im Gewerblichen Stils ? wie würde da so die rechtliche Lage sein? Hätten Eltern bei einem 17 J. um diese Uhrzeit ihre aufsichtspflicht verletzt? und wieso soll er für verbreitung zahlen wenn er die runtergeladen hätte. Und dann bei 2 Liedern gewerblicher Stil?? Was würden denn so Eltern machen ? klar zum Rechtanwalt gehen gut wenn man im Rechtschutz ist aber wie seht ihr so die Sachlage.Wenn so was passieren würde |
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| AW: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Tauschbörsen haben es so an sich, dass das heruntergeladene Material zeitgleich wieder zur Verbreitung zur Verfügung steht (sprich: jeder andere, der das Material grade auch sucht, kann dann auf das heruntergeladene Material zugreifen und dieses herunterladen). Es ist zudem möglich, dass die Tauschbörsensoftware auf bereits vorhandenes Musikmaterial auf dem PC Zugriff hatte, dieses wird dann meistens auch gleich für alle anderen im P2P-Netzwerk zur Verfügung gestellt. Dies könnte ggf. der Fall sein und Gegenstand der Sache sein. Es wurde sich jedenfalls des Verstoßes gegen das Urheberrechtgesetz strafbar gemacht (§§ 106, 108 Abs. 1 Nr. 5 UrhG). Möglich wäre also auch die Erstattung einer Strafanzeige sowie eines Strafantrags. In diesem Falle kommt es zwecks Beweissicherung regelmäßig zu Hausdurchsuchungen .. Das ganze ist nicht so einfach, aber eine kleine Anmerkung sei mir erlaubt: Wer Tauschbörsen nutzt, ist selber Schuld |
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