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Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 04.09.2008, 19:43
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Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

Hi,

was ist eigentlich wenn eine Abmahnung per einfachen Brief für 55 Cent abgeschickt wird (ohne Einschreiben). Wie will der Absender nachweisen dass er die Abmahnung versendet hat? Muss er das überhaupt nachweisen, wenn der Empfänger nicht reagiert? Oder kann er dann gleich gerichtlich vorgehen?

Was passiert wenn die Sache vor Gericht geht, und der Empfänger behauptet er habe nie etwas vom Absender erhalten? Muss der Absender dann nochmal die Abmahnung versenden?

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Alt 04.09.2008, 20:33
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AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

Hi, danke für die Antwort.

Was passiert nach Zustellung einer Abmahnung und keiner Reaktion auf diese? Wie geht es normalerweise weiter?

Was wirklich war, und was beweisbar ist - sind wie immer verschiedene paar Schuhe. Aussage gegen Aussage, wer hat Recht...
Die Frage ist, ist es dem Absender mit der Abmahnung ernst? Oder setzt er auf Einschüchterung...

Kann er weiter gerichtlich vorgehen? Angenommen der Brief wurde von der Post verschlamtp, jedenfalls hat der Empfänger nichts bekommen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2008, 20:39
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AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

Zitat:
Zitat von pudibär
Aussage gegen Aussage, wer hat Recht...
Der, dem der Richter glaubt.
Zitat:
Zitat von pudibär
Die Frage ist, ist es dem Absender mit der Abmahnung ernst?
Sonst würde er wohl keine 55 Cent ausgeben. Außerdem hat er selber gesagt, dass er abgemahnt hat.
Zitat:
Zitat von pudibär
Angenommen der Brief wurde von der Post verschlamtp, jedenfalls hat der Empfänger nichts bekommen.
Ich finde es immer wieder auffällig, dass so gut wie jeder Brief ankommt...außer es handelt sich um (Ab)Mahnungen....die verschwinden oft. Muss mit den Heinzelmännchen zusammenhängen.

Wie auch immer: der Richter wird sich schon ein Bild machen. Und er hat so einiges erlebt.
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Alt 04.09.2008, 20:53
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AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

Was wäre denn der nächste Schritt nach so einer unbeantworteten Abmahnung?

Es ist nicht auszuschliessen das Briefe verlorengehen können. Jeder hat es bestimmt auch schon erlebt dass eine abonierte Zeitschrift mal nicht ankommt. Obwohl der Nachbar diese bekommen hat. Kann ein Richter davon ausgehen dass der Empfänger ein Brief bekommen hat, nur weil der Absender das behauptet? Wozu wird dann überhaupt Einschreiben benötigt, oder die Zustellung durch Gerichtsvollzieher? Reine Geldverschwendung?
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Alt 04.09.2008, 23:02
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AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

und was ist mit "einstweiliger Verfügung"?
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Alt 04.09.2008, 23:04
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AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

ist eine Abmahnung überhaupt nötig? Kann man nicht gleich vor Gericht gehen? In der Schweiz gibt es auch keine Abmahung.
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Alt 04.09.2008, 23:05
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AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

Worum dreht es sich bei der Abmehnung denn?
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Alt 04.09.2008, 23:27
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AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

[QUOTE=Morta Della]vermutlich die Klage

Wenn keine Reaktion des Abgemahnten erfolgt, wird der Abmahnende wahrscheinlich erst noch eine Erinnerung oder Mahnung schicken. Dann aber per Einschreiben :-)
Wenn dann immer noch keine Reaktion erfolgt, kommt die Klage oder einstweilige Verfügung. Oder auch gar nichts, je nachdem wie sicher sich der Abmahnende seiner Sache ist.
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Alt 04.09.2008, 23:29
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AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

Zitat:
Zitat von pudibär
Kann ein Richter davon ausgehen dass der Empfänger ein Brief bekommen hat, nur weil der Absender das behauptet?
Ja, kann er.

Zitat:
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Geldverschwendung, es sei denn man trifft auf Leute wie deinem Charakter und mehr Geschick.
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Alt 05.09.2008, 08:28
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AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben

Zitat:
Zitat von Goldbart
Was hast du eigentlich mit dem Wertpapier gemacht, das ich dir vor 3 Wochen geschickt habe?
Dir glaubt doch eh kein Richter! Hast Du ja mehrfach schmerzlich erfahren müssen.
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