Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben was ist eigentlich wenn eine Abmahnung per einfachen Brief für 55 Cent abgeschickt wird (ohne Einschreiben). Wie will der Absender nachweisen dass er die Abmahnung versendet hat? Muss er das überhaupt nachweisen, wenn der Empfänger nicht reagiert? Oder kann er dann gleich gerichtlich vorgehen? Was passiert wenn die Sache vor Gericht geht, und der Empfänger behauptet er habe nie etwas vom Absender erhalten? Muss der Absender dann nochmal die Abmahnung versenden? |
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| AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben Hi, danke für die Antwort. Was passiert nach Zustellung einer Abmahnung und keiner Reaktion auf diese? Wie geht es normalerweise weiter? Was wirklich war, und was beweisbar ist - sind wie immer verschiedene paar Schuhe. Aussage gegen Aussage, wer hat Recht... Die Frage ist, ist es dem Absender mit der Abmahnung ernst? Oder setzt er auf Einschüchterung... Kann er weiter gerichtlich vorgehen? Angenommen der Brief wurde von der Post verschlamtp, jedenfalls hat der Empfänger nichts bekommen. |
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| AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wie auch immer: der Richter wird sich schon ein Bild machen. Und er hat so einiges erlebt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben Was wäre denn der nächste Schritt nach so einer unbeantworteten Abmahnung? Es ist nicht auszuschliessen das Briefe verlorengehen können. Jeder hat es bestimmt auch schon erlebt dass eine abonierte Zeitschrift mal nicht ankommt. Obwohl der Nachbar diese bekommen hat. Kann ein Richter davon ausgehen dass der Empfänger ein Brief bekommen hat, nur weil der Absender das behauptet? Wozu wird dann überhaupt Einschreiben benötigt, oder die Zustellung durch Gerichtsvollzieher? Reine Geldverschwendung? |
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| AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben und was ist mit "einstweiliger Verfügung"? |
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| AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben ist eine Abmahnung überhaupt nötig? Kann man nicht gleich vor Gericht gehen? In der Schweiz gibt es auch keine Abmahung. |
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| AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben Worum dreht es sich bei der Abmehnung denn?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben [QUOTE=Morta Della]vermutlich die Klage Wenn keine Reaktion des Abgemahnten erfolgt, wird der Abmahnende wahrscheinlich erst noch eine Erinnerung oder Mahnung schicken. Dann aber per Einschreiben :-) Wenn dann immer noch keine Reaktion erfolgt, kommt die Klage oder einstweilige Verfügung. Oder auch gar nichts, je nachdem wie sicher sich der Abmahnende seiner Sache ist. |
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| AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben Zitat:
Zitat:
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| AW: Abmahnung per Brief, ohne Einschreiben Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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