
05.08.2010, 09:57
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jun 2009
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| Abmahnung nicht schützbarer Begriff - Rückforderung Firma A benutzt einen Domainnamen, der sich nur um die Länderkennung von dem der Firma B unterscheidet. Es handelt sich bei dem Domainnamen aber um einen nicht-schützbaren Begriff wie Apfel, Zeitung etc. Firma B mahnt A dennoch ab und erreicht aussergerichtlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Nun will A aber von B auch noch die Anwaltskosten erstattet haben. Die Aussicht, vor Gericht erfolgreich zu sein ist jedoch gering und daher klagt A dann trotz Androhung doch nicht.
Um den Streitwert zu senken bei einer möglichen Klage, zahlt B vorsichtshalber ohne einer Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Vorbehalt einen Teil des geforderten Anwaltshonorars an A.
Kann nun B von A diesen Betrag zurückfordern, wenn A nun doch nicht klagt und wenn ja, wieviel Zeit muss vergehen bis B diese Rückforderung erheben kann? |