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Abmahnung mit Unterlassungserklärung -

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung mit Unterlassungserklärung - innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 22.04.2010, 12:56
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Abmahnung mit Unterlassungserklärung -

Nehmen wir einmal an, jemand würde,(A) als privater Verkäufer, die unentgeltpflichtige Dienstleistung einer KFZ Online Verkaufs Plattform nutzen.Das ganze so etwa 10x im Jahr.Natürlich kann er den Besitz der Fahrzeuge per Versicherungsbestätigung o.ä. nachweißen.Nun kommt hinzu das diese Person mit einer zweiten Person in einer eheänlichen Gemeinschaft zusammenlebt(B) und auch die gleiche Adresse benutzt und Telefonnummer. Nun verkauft B wegen Nachwuchs sein Fahrzeug,kauft sich ein neues gebrauchtes.Dies aber ist defekt und wird nach 30 Tagen wieder auf dieser KFZ Onlineplattform eingestellt.Durch den Defekt wird der Wagen natürlich auch verkauft (mit Verlust)Nun wird sich ein neues ,viel kleineres Fahrzeug beschafft das kurzfristig als Übergang dienen soll bis der neue Wagen da ist.Dieses Fahrzeug wird leider nur 19 Tage genutzt und dann kam das neue Fahrzeug. Nun hat B für A auch das Fahrzeug verkauft (mit Vers. Nach weiß).
Natürlich unter der gleichen Festnetznummer.
Auch kam es in diesem besagten Jahr zu weiteren Verkäufen von Fahrzeugen von Kollegen,Freunden,Fam. Mitgliedern. Natürlich ohne Gewinn.Auch diese können den Besitz nachweißen. zb. über die Vers. Bestätigung.
Jetzt kommt D ins Spiel und schickt eine Abmahung und A solle eine Unterlassungserklärung abgeben und 900€ zahlen. A schreibt zu D das es nur 1 Fahrzeug verkauft bekommen hat-von B. Und A schickt alle Versicherungen und Verkaufsvollmachten zu D. Und schreibt auch D noch das eigentlich B die Fahrzeuge verkauft hat.Irgendwie interessiert das D aber nicht.
Nun schreibt D zurück das Fahrzeuge längerfristig genutzt werden müssen um sie zu verkaufen.Im Regelfall mehr als 1 Jahr !!!D meint auch das man nur ein bis max. zwei verkaufen darf im Internet,egal von wieviel Personen.also pro Tel. Anschluss. Und er schreibt das auch die vermittelnde Tätigkeit kennzeichnungspflichtig ist. (er meint die restlichen 6 Autos)
Auch meint D das A eine händlertypische ,selbstständige Tätigkeit erbracht hat. Und er meint auch noch: Sie stellen im Rahmen einer regelmäßig ausgeübten Tätigkeit ihr Wissen und Ihre Kentnisse dritten Personen zur Verfügung und sind bei dem Verkauf vermittelnd tätig. (D macht dann immer schöne rechtliche Texte und Urteile dazu von irgendwelchen Gerichten)Dannn hat D das ganze nochmal rechtlich bewertet und jetzt kostet es nur noch 562,63 € plus Unterlassungserklärung. Nun meine Fragen- unterschreibt A und B, können sie niemals mehr etwas unter einer Tel. Nummer verkaufen. B fährt berufsbedingt seine Fahrzeuge nur etwa ein Jahr,soll er Sie im Garten stehen lassen bis die Zeit reif ist?
Handelt es sich tatsächlich um ein wettbewerbsrechtliches Vergehen. Alle Freunde,Kumpels un so weiter sind bereit auch vor Gericht auszusagen oder etwas zu schreiben das ihnen die Fahrzeuge gehört haben.Wie kan A und B das etwas günstiger machen oder die Abmahnungsgebühr ganz verhindern?

Merci_Viele Grüße - Falk
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 16:17
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AW: Abmahnung mit Unterlassungserklärung -

Zitat:
Zitat von falkmann
D meint, das A eine händlertypische ,selbstständige Tätigkeit erbracht hat.
Das ist Ds Meinung, der sich A nicht anschließen muß, wenn er andere Ansicht ist. Wenn D auf seiner Meinung beharrt, er sei berechtigt, aufgrund As vermeintlicher UNTERNEHMER-Eigenschaft von ihm die zukünftige Unterlassung der Mißachtung typischer Unternehmerpflichten einfordern zu dürfen ( welche genau meint er denn? Vielleicht die Erteilung von Fernabsatz-Informationen gegenüber Verbrauchern, die Angabe von Anbieterangaben bei Internet-Auftritten ... ? ), dann müßte er sich notfalls an ein Gericht wenden und versuchen das Gericht davon zu überzeugen, daß As Auftreten eindeutig als "Unternehmer" zu bewerten sei.

Zitat:
Nun meine Fragen- unterschreibt A und B, können sie niemals mehr etwas unter einer Tel. Nummer verkaufen.
Das darf A freiwillig(!!!) unterschreiben, wenn er will - er wäre dann 30 Jahre lang an seine Zusage gebunden.

D dürfte aber nicht die geringsten Aussichten haben, daß ein Gericht A auf Antrag des D dazu verurteilen würde, es zukünftig zu unterlassen, etwas unter derselben Telefonnummer wie B verkaufen zu dürfen. ( Vorausgesetzt, das Gericht wäre überhaupt davon überzeugt, daß A wie von D behauptet aufgrund der vorgebrachten Tatsachen/Zeugenaussagen als "Unternehmer" anzusehen wäre, so würde es dem "Unternehmer" A höchstens untersagen, zukünftig unter "Verschleierung" seiner Unternehmereigenschaft, und ohne Beachtung gewisser (von D beanstandeter) Unternehmer-Pflichten bei Internet-Autoverkäufen aufzutreten. )

[quote]Wie kan A und B das etwas günstiger machen oder die Abmahnungsgebühr ganz verhindern?/QUOTE]

A kann "einfach" nicht zahlen und die Meinung vertreten, sein Auftreten bei den Internet-Auto-Verkäufen sei keinesfalls als das einer gewerblich tätigen Person zu bewerten, die gesetzliche Unternehmer-Vorschriften zu beachten hätte.

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  #3 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 16:39
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AW: Abmahnung mit Unterlassungserklärung -

D muss nachweisen, das A als Händler arbeitet, das würde sich doch eher als schwierig herausstellen.
Hört sich m.M. nach einer typischen Abmahnwelle an!
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 16:09
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AW: Abmahnung mit Unterlassungserklärung -

D hat alle Fotos der verkauften Fahrzeug mit geschickt. Jetzt will D das A und B die Unterlassungserklärung unterschreiben.Und er ist bei 400,- Euro angelangt.Man hat mal ein Telefonat mit dem RA Assistent geführt.
In dem RA Haus sitzen 100 Anwälte laut Schreiben-man glaubt nicht an einen Fake!
Auch lautet die Abmahnung:
unsere Mandantschaft hat davon Kenntnis erlangt das A in den letzten Monaten im internet bei autosc23.de eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge als Privatangebote offeriert haben

(13 waren es)
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