Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung gerechtfertigt, mit Strafe? innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Abmahnung gerechtfertigt, mit Strafe? privater Verkäufer A vor einiger Zeit eine Abmahnung erhalten, weil er gewerbsmäßig etwas auf einer Internetauktionsplattform verkauft habt, aber als "privater Verkäufer" angemeldet war. Diese Abmahnung hat er unterschrieben, mit dem Zusatz "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und für den Einzelfall verbindlich". Auch die Kosten des Anwaltes hat er beglichen. Nach einer Zeit, hat er überflüssige Kosmetikprodukte, die seine Mutter nichtmehr verträgt, auch dort verkauft. Es waren insgesamt 7 Stück, jedoch aufgeteilt auf 2 Produkte, also 4 Stück von Produkt A und 3 von Prdukt B. Nun hat er, einen Monat später, einen Brief von dem Anwalt der Klägerin bekommen (gleicher Anwalt und Klägerin wie oben beschrieben), das er seine Unterlassungserklärung nicht wahrgenommen hätte, und das der Kläger nun eine Strafe von 10.200 von ihm fordert, plus die Anwaltskosten in Höhe von 1000. Jedoch hat er lediglich überflüssige Kosmetikprodukte verkauft, die nicht mehr benötigt wurden, und das auch nur in einer ganz geringen Zahl, wie beschrieben 7 Artikel. Ist diese Forderung des Anwalts berechtigt, oder kann er dagegen vorgehen? Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Abmahnung gerechtfertigt, mit Strafe? Haben wir wirklich eine Unterlassungserklärung mit 10000 EUR Vertragsstrafe unterschrieben? Man muß schon wissen was man unterschreibt. Bei 10000 EUR Vertragsstrafe muß man normalerweise schon ein paar Millionen EUR Umsatz machen. >Nach einer Zeit, hat er überflüssige Kosmetikprodukte, die seine Mutter nichtmehr verträgt, auch dort verkauft. Es waren insgesamt 7 Stück, jedoch aufgeteilt auf 2 Produkte, also 4 Stück von Produkt A und 3 von Prdukt B. Das kommt doch auch auf die Unterlassungserklärung an, die man unteschrieben hat. Wenn man unterschrieben hat keine Waren mehr ohne Widerrufsrechtshinweis zu verkaufen, dann muß man sich grundsätzlich an entsprechenden Unterlassungsvertrag halten. Wie ist denn der Wortlaut des Unterlassungsvertrages? |
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