Mal angenommen Privatverkäufer auf Ebay A bekommt von einem Kleinunternehmen B eine
Abmahnung wegen einer Wettbewerbswidrigkeit. B nennt ein Recherche Unternehmen C, welches für B für einen gewissen Zeitraum das private Profil von A beobachtet haben soll.
Die Fakten die C ermittelt soll, entsprechen aber nicht den Tatsachen. Angenommen A verkauft 20 Artikel, davon werden 15 verkauft, 5 nicht und von den 15 verkauften 3 nicht bezahlt. A stellt daher die 8 Artikel wieder ein. A ist der Auffassung, dass es insgesamt 20 Artikel sind, Unternehmen C behauptet aber 28 und zählt die widereingestellten Artikel doppelt. Wäre dies korrekt?
Außerdem bennent C eine Gewinnsumme über die 15 verkauften. A streitet die ab, da A die 3 nicht bezahlten Artikel vom Gewinn abzieht. Wäre A im Recht?
Angenommen die Anschrift von A ist in der Abmahnung falsch, daher kann A nicht reagieren und bekommt dann von Gericht einen einstweilige
Verfügung. Auch dort ist die Anschrift falsch, daher verzögert sich alles. Zwischenzeitlich ist die Abmahnung mit Adressnachbesserung durch die
Post angekommen. A wäre durch die falsche Adresse klar im Nachteil, was könnte A unternehmen?