Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Abmahnung Ebay

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung Ebay innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 11:27
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 2
Keine Wertung, ZoeyBird hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ZoeyBird hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ZoeyBird hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ZoeyBird hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ZoeyBird hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ZoeyBird hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ZoeyBird hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ZoeyBird hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ZoeyBird hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ZoeyBird hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abmahnung Ebay

Mal angenommen Privatverkäufer auf Ebay A bekommt von einem Kleinunternehmen B eine Abmahnung wegen einer Wettbewerbswidrigkeit. B nennt ein Recherche Unternehmen C, welches für B für einen gewissen Zeitraum das private Profil von A beobachtet haben soll.
Die Fakten die C ermittelt soll, entsprechen aber nicht den Tatsachen. Angenommen A verkauft 20 Artikel, davon werden 15 verkauft, 5 nicht und von den 15 verkauften 3 nicht bezahlt. A stellt daher die 8 Artikel wieder ein. A ist der Auffassung, dass es insgesamt 20 Artikel sind, Unternehmen C behauptet aber 28 und zählt die widereingestellten Artikel doppelt. Wäre dies korrekt?
Außerdem bennent C eine Gewinnsumme über die 15 verkauften. A streitet die ab, da A die 3 nicht bezahlten Artikel vom Gewinn abzieht. Wäre A im Recht?

Angenommen die Anschrift von A ist in der Abmahnung falsch, daher kann A nicht reagieren und bekommt dann von Gericht einen einstweilige Verfügung. Auch dort ist die Anschrift falsch, daher verzögert sich alles. Zwischenzeitlich ist die Abmahnung mit Adressnachbesserung durch die Post angekommen. A wäre durch die falsche Adresse klar im Nachteil, was könnte A unternehmen?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Stichworte
abmahnung, ebay

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Abmahnung nach Abgabe neg. Bewertung bei ebay Internetrecht 27.10.2008 20:08
Abmahnung- ebay Markenrecht Markenrecht 12.09.2008 17:11
Tickets bei eBay verkauft-Abmahnung + Geldstrafe vom Ticketshop!!! Internetrecht 28.03.2008 14:56
Tickets bei eBay verkauft-Abmahnung + Geldstrafe vom Ticketshop!!! Handelsrecht 15.03.2008 15:08
Abmahnung bei EBAY Internetrecht 16.05.2007 19:09





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Wettbewerbsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN