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Abmahnung durch dubiosen Wettbewerber

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung durch dubiosen Wettbewerber innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 11.08.2007, 17:32
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Abmahnung durch dubiosen Wettbewerber

Stellt euch vor: Max gründet eine Ltd. in England mit Zweigniederlassung in Mümmelhausen, Deutschland. Geschäftszweck ist die Abwicklung von kommerziellen Gechäften, hauptsächlich Verkauf von rosa Schlüpfer. Die Firma von Max ist in England eine Briefkastenadresse, in Mümmelhausen hat er ein Fax mit Umleitung und einen Briefkasten gemietet in einem Haus, mit Faxgeräten, Briefkästen und Räumen, die für Meetings vermietet werden. Es ist also weder Max noch ein Angestellter von MAx unter den im Impressung angegebenen Adressen auffindbar. Faxe und Post werden an eine unbekannte Adresse weiter geleitet. Max hat sofort nach Gründung seiner Ltd. begonnen, über Anwälte Abmahnungen zu verteilen an alle Verkäufer von rosa Schlüpfern bei einem führenden Internet-Auktionshaus. Er sagt, die Schlüpfer haben nicht die richtigen Angaben auf dem Etikett. Alle Abgemahnten sollen nun Anwaltskosten in Höhe von ...... übernehmen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die Max berechtigt, noch weitere Geldbeträge einzufordern. Max hat zwei Wochen nach Beginn der Abmahnungen einen Shop bei besagtem Internetauktionshaus eröffnet und hat dort drei rosa Schlüpfer eingestellt. Die Schlüpfer kosten normalerweise 5 Euro, bei ihm kosten sie 20 Euro. Wir haben drei Schlüpfer zum Test gekauft, aber Max liefert nicht. Nachdem nun das Sicherheitsteam von besagtem Auktionshaus den Shop von MAx geschlossen hat, hat dieser mal schnell einen normalen Onlinshop eröffnet und verkauft über diesen seine drei rosa Schlüpfer, er muß ja schließlich offiziell Wettbewerber bleiben. Im Impressum steht auch dort die Briefkastenfirma. Max ist weder telefonisch erreichbar, noch ist er irgendwo auf dieser Welt auffindbar, ebensowenig irgendwelche Mitarbeiter, Waren oder irgendein Hinweis auf die Existenz des Max und seiner Firma.
Meine Fragen: Ist Max überhaupt Wettbewerber, wenn er keinerlei Verkäufe nachweisen kann und keinerlei Einkommen aus dem behaupteten Geschäft?
Ist eine Briefkastenadresse überhaupt eine ladungsfähige Anschrift für ein Impressum?
Kann man irgendwie heraus finden, wohin die Faxe umgeleitet werden?
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Alt 11.09.2007, 19:43
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AW: Abmahnung durch dubiosen Wettbewerber

Ja, man kann einiges recherchieren... Und das hilft später weiter. Denn wenn die Eigenschaft als "Mitbewerber" wegfällt, entfällt auch die Möglichkeit, andere abzumahnen. Aber wenn man bereits die Unterlassungserklärung abgegeben hat, dann wird es verdammt schwierig, da wieder raus zu kommen. Also wenn solche Verdachtsmomente bestehen, dann auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen, der was von solchen Sachen versteht (nicht der Familienrechtler von nebenan - der kann anderes viel besser, hier aber vielleicht doch nicht wirklich helfen).
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Rechtsanwalt Hendrik Peters
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