Dies ist eine Diskussion zu Abmahnugn wegen Werbung "Zahlung auf Rechnung" & Vorkasse-Rabatt "DRINGEND" innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht
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| Abmahnugn wegen Werbung "Zahlung auf Rechnung" & Vorkasse-Rabatt "DRINGEND" Nehmen wir mal an Firma A betreibt erfolgreich einen Onlinehandel und bieten Zahlung auf Rechnung an. Die Firma A wirbt auch damit, da sie sich hier von den Wettbewerbern im gleichen Marktsegment unterscheidet. Diese bieten nur "Vorkasse-Lieferung" an. Außerdem gewährt die Firma A den Kunden die in Vorkasse gehen einen Rabatt in Höhe von 3 % auf alle Bestellungen. Nun kommt Wettbewerber B und mahnt Firma A ab, da es sich in seinen Augen um Wettbewerbsverstoß handelt, da sich Firma A hier einen Wettbewerbsvorteil verschaffe. Hätte die Firma B mit Ihrer Abmahnung Aussicht auf Erfolg? Vielen Dank für die schnellen Antworten Grüße P.S. Dies ist ein Doppelposting, da ich erst jetzt das Thema Wettbewerbsrecht gefunden habe. Das gleiche Posting habe ich unter Internetrecht bereits gemacht |
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| AW: Abmahnugn wegen Werbung "Zahlung auf Rechnung" & Vorkasse-Rabatt "DRINGEND" Ein Rabatt in Höhe von ca. 3% gegen Vorkasse bzw. schnelle Zahlung ist unter dem Begriff "Skonto" völlig handelsüblich.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Abmahnugn wegen Werbung "Zahlung auf Rechnung" & Vorkasse-Rabatt "DRINGEND" Hallo, Zitat:
Mal angenommen, ein Wettbewerber würde vielleicht seine Kunden ebenfalls auf Rechnung beliefern, ohne dass er das nach aussen bekanntgibt. Dann könnte die Werbung der Firma A vielleicht doch unlauter sein. teto Nachtrag: Bitte stell nochmal klar wie die Werbung der Firma A aussieht. a) Firma A wirbt damit, dass sie Lieferung auf Rechnung anbietet oder b) Firma A wirbt damit, dass sie Lieferung auf Rechnung anbietet, und sie weist darauf hin dass sie sich hierdurch von Wettbewerbern unterscheidet. a) wäre meiner Meinung nach völlig korrekt und nicht angreifbar. b) wäre angreifbar, wenn ein Wettbewerber nachweisen kann, dass er zumindest einige seiner Kunden auf Rechnung beliefert hat. Für die Mehrzahl der Händler dürfte es kein Problem sein, diesen Nachweis zu führen. Geändert von teto (26.06.2009 um 09:15 Uhr). |
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| AW: Abmahnugn wegen Werbung "Zahlung auf Rechnung" & Vorkasse-Rabatt "DRINGEND" Erstmal Danke für Eure Antworten! teto: Die Werbung der Firma A lautet beispielsweise: Produkt XY + auf Rechnung + sofort + portofrei nicht mehr und nicht weniger - ich bin der Meinung das ist legitim. Wie seht Ihr das? Danke und schöne Grüße |
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