Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Abmahnkosten

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnkosten innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.04.2009, 19:08
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 5
Keine Wertung, webii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, webii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, webii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, webii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, webii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, webii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, webii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, webii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, webii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, webii hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abmahnkosten

Hallo,
mal angenommen A wird abgemahnt. A unterschreibt eine Unterlassungserklärung. Kann aber die Anwaltskosten der gegenseite nicht übernehmen da diese mal angenommen mehrere tausend Euro betragen. Was könnte A da tun?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.05.2009, 18:17
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 20
Keine Wertung, andreeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, andreeeee hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abmahnkosten

Garnicht erst unterschreiben und erstmal schauen ob die Unterlassungserklärung überhaupt echt ist und auch rechtlich durchsetzbar ist
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.05.2009, 15:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: Abmahnkosten

Zitat:
Zitat von webii
A wird abgemahnt. Kann aber die Anwaltskosten der gegenseite nicht übernehmen da diese mal angenommen mehrere tausend Euro betragen. Was könnte A da tun?
A könnte eine ausreichend strafbewehrte selbstformulierte Unterlassungsverpflichtungs-Erkärung abgeben. Auf jeden Fall wäre es zur Vermeidung einer gerichtlichen (vorläufigen) Verurteilung zur Unterlassung ausreichend, die vom Abmahner vorgeschlagene Unterlassungserklärung abzugeben, selbst wenn die vieeeel zu weitgehend gefaßt sein sollte (sodaß man sich dadurch freiwillig zur Unterlassung selbst solcher Handlung verpflichtet, die der Abmahner gerichtlich niemals durchsetzen könnte. )

Nicht nötig wäre, dabei gleichzeitig den vorformulierten Passus einer freiwilligen Übernahme der Abmahnkosten mitzuunterzeichnen - die Kostenübernahme-Klausel könnte man streichen.

Zitat:
A unterschreibt eine Unterlassungserklärung.
Wenn A dabei freiwillig eine Kostenübernahmeverpflichtung mitunterzeichnet hätte, dann ist er daran eben gebunden.

Zitat:
A Kann die Anwaltskosten der gegenseite nicht übernehmen da diese mal angenommen mehrere tausend Euro betragen.
1. Wenn A KEINE Verpflichtung zur Übernahme der Kosten unterzeichnet hat, die dem Abmahner "eigentlich" von seinem beauftragten Anwalts für die Durchführung der außerichtlichen Abmahnung in Rechnung gestellt wurden, dann müßte der Abmahner diese Abmahnkosten eben einklagen. Dabei wäre auch die Berechtigung der Abmahnung zu prüfen.

2. Wenn eine freiwillige Anwaltskosten-Übernahmeverpflichtung mitunterzeichnet wurde, dann kann diese Zusage vielleicht eingefordert werden, ohne daß es dann (noch) darauf ankäme, ob die zugrundliegende Abmahnung oder Gebührenforderung überhaupt rechtnes gewesen war.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verfassungsbeschwerde gegen Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro unzulässig Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 12.02.2010 10:30
Verkauf von Crackingsoftware: Privatperson haftet auf Unterlassung und Abmahnkosten Nachrichten: Internet & IT 17.07.2008 11:30
Newsletter 04/05 - max. 100 Euro Abmahnkosten für Verbraucher im Urheberrecht geplant Newsletter 02.06.2008 10:30





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Wettbewerbsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN