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Abmahnen ist nicht unbedingt klug für die Wirtschaft.

Dies ist eine Diskussion zu Abmahnen ist nicht unbedingt klug für die Wirtschaft. innerhalb des Forums Wettbewerbsrecht

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Alt 11.12.2008, 10:35
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Abmahnen ist nicht unbedingt klug für die Wirtschaft.

a) Ich wurde abgemahnt. Habe zwar nicht vorsätzlich gemacht...

b) neulich habe ich etwas gekauft übers Internet. Danach sollte ich für das Zeug eine Kundenmeinung abgeben -,ist eine feine Sache.

Mach ich nicht. Nacher gefällt dem Hersteller ein Wörtchen nicht und ich werde abgemahnt und das nicht billig.

Also? Ich gebe nichts ab. So kann kann kein Hersteller auch wissen, was dem Kunden an dem Zeug nicht gefallen hat.
===

Bei Abmahnungen zw. Händler . / . Händler.

Keiner geht vorher zum Gewerbeamt, alle gehen zum Anwalt, der soll eine Unterlassungserklärung erwirken. Habe ja nichts gegen den Gang zum Anwalt, aber es sieht schöner aus, wenn man erst beim Gewerbeamt den Gewerbetreibenden anzeigt, falls keine Besserung eintritt, ihn dann anwaltlich abmahnt etc.

Überhaupt bin ich erstaunt, dass der Satz "im wettbewerbswidrigen Verhalten begründete Wiederholungsgefahr kann nur durch strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden" von den Richtern akzeptiert wird.

Kann ja genauso sagen, die einzige Möglichkeit von Stuttgart nach München zu kommen ist die Eisenbahn.

Ich werde in Zukunft kein Produkt mehr bewerten.
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