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Bayern: Die Arbeitsgemeinschaft vor der mündlichen Prüfung

Dies ist eine Diskussion zu Bayern: Die Arbeitsgemeinschaft vor der mündlichen Prüfung innerhalb des Forums Wahlfächer inkl. Mündliche

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  #1 (permalink)  
Alt 26.12.2009, 21:34
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Bayern: Die Arbeitsgemeinschaft vor der mündlichen Prüfung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr !

Dann hätte ich die folgende Frage:

Macht es überhaupt Sinn zwischen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zwei Wochen lang zwischen meiner Stadt und einer anderen zu pendeln um die zum Berufsfeld "Anwaltschaft" dazugehörige Arbeitsgemeinschaft zu besuchen ?!

Immerhin gab es schon während des Referendariats einen ähnlichen Kurs.

Für Ihre Ratschläge wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Daneben möchte ich auch wissen, wie die mündliche Prüfung (in Bayern) eigentlich abläuft.

Was sind die Unterschiede zum mündlichen Teil des Ersten Staatsexamens ?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.12.2009, 22:41
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AW: Bayern: Die Arbeitsgemeinschaft vor der mündlichen Prüfung

Zitat:
Zitat von No Palandt
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr !

Dann hätte ich die folgende Frage:

Macht es überhaupt Sinn zwischen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zwei Wochen lang zwischen meiner Stadt und einer anderen zu pendeln um die zum Berufsfeld "Anwaltschaft" dazugehörige Arbeitsgemeinschaft zu besuchen ?!

Immerhin gab es schon während des Referendariats einen ähnlichen Kurs.

Für Ihre Ratschläge wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Daneben möchte ich auch wissen, wie die mündliche Prüfung (in Bayern) eigentlich abläuft.

?
Grundsätzlich kann ein Lehrgang zum Thema "Anwaltschaft" nicht schaden. Denn leider werden einem während des Referendariats unglaublich wenige Dinge vermittelt, die zum Bestreiten des allgemeinen Arbeitsalltags wichtig sind.

Ob der Zeitpunkt -zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung- so ideal ist, musst du selbst entscheiden. Da im Examen in der Regel der Schwerpunkt bei ganz anderen Fragen liegt, denke ich nicht, dass du dort für die mündliche Prüfung Honig saugen können wirst.

Zitat:
Daneben möchte ich auch wissen, wie die mündliche Prüfung (in Bayern) eigentlich abläuft.
Wie? Du weißt nicht wie die mündliche Prüfung abläuft?
Gibt es bei euch keine Referendarsprecher, die genau für solche Fragen zuständig sind?

Jedenfalls hier ein Auszug aus eurer JPAO(Stand 2003...., die Überprüfung, ob dies noch aktuell ist überlasse ich dir) :

Zitat:
§ 65
Mündliche Prüfung
(1) 1Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die
Prüfungsgebiete gemäß § 58. 2Sie wird von den Prüfungskommissionen
in der Regel in München und
Nürnberg abgenommen.
(2) 1Die Prüfungskommissionen für die mündliche
Prüfung bestehen jeweils aus vier Prüfern, von denen
je einer Zivil- und Arbeitsrecht, Strafrecht, Öffentliches
Recht und das gewählte Berufsfeld vertritt. 2Einer
der Prüfer führt den Vorsitz. 3Die Prüfer müssen
während der mündlichen Prüfung ständig anwesend
sein.
(3) 1Für jeden Prüfungsteilnehmer ist eine Gesamtprüfungsdauer
von etwa 50 Minuten vorzusehen, davon
etwa 15 Minuten für die Prüfung im Berufsfeld.
2Mehr als fünf Prüfungsteilnehmer dürfen nicht gemeinsam
geprüft werden.
(4) 1Die Prüfungsteilnehmer dürfen nur die vom
Prüfungsausschuss zugelassenen Hilfsmittel benutzen.
2Sie haben die Hilfsmittel selbst zu beschaffen.
(5) 1Die vorsitzenden Mitglieder der Prüfungskommissionen
leiten die mündlichen Prüfungen. 2Sie sorgen
für die Einhaltung der Prüfungsbestimmungen
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2003 777
und für die Aufrechterhaltung der Ordnung. 3Sie können
Rechtsreferendare und in Ausnahmefällen auch
sonstige Personen als Zuhörer zulassen. 4Zuhörer, die
ihren Anordnungen keine Folge leisten, können sie aus
dem Prüfungsraum verweisen. 5Das Prüfungsergebnis
wird den Prüfungsteilnehmern unter Ausschluss der
Zuhörer bekannt gegeben.
§ 66
Bewertung der mündlichen Prüfung
(1) 1In der mündlichen Prüfung sind vier Einzelnoten
zu erteilen, und zwar
1. eine Note aus dem Zivil- und Arbeitsrecht (§ 58 Abs. 2
Nrn. 1 und 2),
2. eine Note aus dem Strafrecht (§ 58 Abs. 2 Nrn. 1 und 3),
3. eine Note aus dem Öffentlichen Recht (§ 58 Abs. 2
Nrn. 1 und 4),
4. eine Note aus dem gewählten Berufsfeld (§ 58 Abs. 3),
die bei der Berechnung der Gesamtnote nach Satz 2
zweifach gezählt wird.
2Die Gesamtnote der mündlichen Prüfung errechnet
sich aus der Summe der Einzelnoten, geteilt durch
fünf.
(2) 1Über die Prüfungsleistungen in der mündlichen
Prüfung und über die Prüfungsgesamtnote wird in gemeinsamer
Beratung aller Prüfer mit Stimmenmehrheit
entschieden. 2Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des vorsitzenden Mitglieds.
§ 67
Prüfungsgesamtnote
(1) 1Nach der mündlichen Prüfung stellt die Prüfungskommission
die Prüfungsgesamtnote fest. 2Sie
errechnet sich aus der Summe der dreifachen Gesamtnote
der schriftlichen Prüfung und der Gesamtnote der
mündlichen Prüfung, geteilt durch vier.
(2) 1Die vorsitzenden Mitglieder der Prüfungskommissionen
geben die Einzelnoten und Punktzahlen und
die Gesamtnote der mündlichen Prüfung sowie die
Prüfungsgesamtnote und deren Punktwert am Schluss
der mündlichen Prüfung bekannt. 2Damit ist die Prüfung
abgelegt.
(3) Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Prüfungsgesamtnote
schlechter ist als „ausreichend“
(4,00 Punkte).
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  #3 (permalink)  
Alt 27.12.2009, 13:01
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AW: Bayern: Die Arbeitsgemeinschaft vor der mündlichen Prüfung

Zitat:
Zitat von Siobhan
Wie? Du weißt nicht wie die mündliche Prüfung abläuft?
Ich meinte, ob es nicht irgedwelche bedeutende Unterschiede zur mündlichen Prüfung nach dem Ersten Staatsexamen gibt.

Im Übrigen vielen Dank fürs Feedback
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  #4 (permalink)  
Alt 27.12.2009, 13:19
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AW: Bayern: Die Arbeitsgemeinschaft vor der mündlichen Prüfung

Zitat:
Zitat von No Palandt
Ich meinte, ob es nicht irgedwelche bedeutende Unterschiede zur mündlichen Prüfung nach dem Ersten Staatsexamen gibt.

Im Übrigen vielen Dank fürs Feedback
Nachdem im § 65 V drin steht, dass man als Zuhörer beiwohnen kann, warum schaust du dir dann nicht einfach eine mündliche Prüfung an? In Hessen machen das die meisten Referendare vor ihrem eigenen Ernstfall.

In Hessen veranstaltet das Justizprüfungsamt ab und an berufspädagogische Seminare für die Prüfer und AG-Leiter. Da hierfür auch Prüflinge gebraucht werden, kann man wenn man noch einen Platz ergattern sich unterExamensbedingungen an einer mündlichen Prüfung versuchen. Sicherlich gibt es soetwas auch in Bayern.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2009, 06:37
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AW: Bayern: Die Arbeitsgemeinschaft vor der mündlichen Prüfung

Es ist sehr beeindruckend, einmal als Zuhörer an der mündlichen Prüfung teilzunehmen. Man kann dadurch die Angst verlieren, wenn man hört, dass eigentlich nur einfache Fragen gestellt werden.

(Worauf man sich ohne Vorbereitung nicht verlassen sollte)
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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