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Zuverläßigkeit Geld/Wertransport

Dies ist eine Diskussion zu Zuverläßigkeit Geld/Wertransport innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.07.2012, 17:18
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Zuverläßigkeit Geld/Wertransport

Hallo erstmal an alle hier!

Nehmen wir mal an Person a ist über Gesetzeslage verwirrt...

Es geht darum das a gerne im Geld/Wertransport arbeiten würde, bzw. im bewaffneten Objecktschutz (BW ect.).

Die Vorausetzungen sind soweit gegeben. Sprich: 34a und Waffensachkunde gemäß §§ 7 WaffG.

Normales Führungszeugniss ist ohne Eintrag.

Jetzt würde a aber festellen das er für diese Art von Arbeit ein Erweitertes Führungszeugniss bzw. eine Sicherheitsüberprüfung braucht.

A hätte aber nun folgendes Problem:

Eine Verurteilung gemäß §§315c /Nr. 1, 3, 69, 69a STGB rechtskräftig seit 06.2005, verurteilt zu 60 Tagessätzen a 30 euro.
Dazu wäre erschwerend 06.2006 eine Ladung zur Erzwingungshaft gefolgt, die Forderung wäre aber Zeitnah beglichen worden, so das Person a nicht in Haft gemußt hätte.

Bis 2007 wäre dann noch ein Offenbahrungseid sowie verschiedene Gerichtliche Mahnverfahren bzw. Vollstreckungsbescheide dazugekommen, alles weil a Rechnungen nicht bezahlt hätte.

A wäre aber jetzt seit 2007 anständig geworden und hätte seine Schulden bezahlt und wäre nicht mehr auffälig gewesen. Sowie in der Zeit vor 2005. A hätte natürlich auch fiktiv 01.2009 die MPU bestanden und wäre wieder im Besitz des Führerscheins gelangt.

Jetzt würde a natürlich gerne alles Löschen lassen für seine Sicherheitsüberprüfung.

Natürlich würde a sich im Netz und Gericht informieren und tausend Antworten kriegen. Natürlich wäre a von den zu erwartenden Unterschiedlichen Antworten erstmal sehr verwirrt

Hätte es Sinn das a jede Gerichtsstelle sowie die Zuständigen Zentrallregisterstellen einzeln anschreibt und um Löschung bittet? Dabei aber riskieren würde irgendeine Sache/Gerichtsstelle zu vergessen? Da wäre ja auch noch die Sache mit der Thematik: Was würde bei der Polizei im Computer noch evtl. von damals 2005/2006 stehen?

Wäre es Sinnvoll für a das sofort von einem Anwalt machen zu lassen?

Hätte a überhaupt die Chance alles löschen zu lassen inklusive der MPU Geschichte?

Ich danke im Voraus schon mal für eure Meinung zu dieser Geschichte und hoffe eine Intressante Diskusion Anzuregen
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  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 00:29
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AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport

Zitat:
Zitat von secu Beitrag anzeigen
A hätte aber nun folgendes Problem:

Eine Verurteilung gemäß §§315c /Nr. 1, 3, 69, 69a STGB rechtskräftig seit 06.2005, verurteilt zu 60 Tagessätzen a 30 euro.
Dazu wäre erschwerend 06.2006 eine Ladung zur Erzwingungshaft gefolgt, die Forderung wäre aber Zeitnah beglichen worden, so das Person a nicht in Haft gemußt hätte.

Bis 2007 wäre dann noch ein Offenbahrungseid sowie verschiedene Gerichtliche Mahnverfahren bzw. Vollstreckungsbescheide dazugekommen, alles weil a Rechnungen nicht bezahlt hätte.
Damit wird er von allen seriösen Werttransportunternehmen nicht eingestellt werden. Und insofern erübrigt sich die Frage nach der waffenrechtlichen Beurteilung.

Davon abgesehen klingt es für mich irgendwie so, als wolle da jemand im Werttransportgewerbe arbeiten, um eine Waffe tragen zu können.

Womit er herzlich ungeeignet für den Job wäre. Weil's umgekehrt geht. Man arbeitet in einem bestimmten Bereich, und wenn es dafür erforderlich ist, dann trägt man ggf. eine Waffe.

Sicherheitsunternehmen, die diesen Namen verdienen, überprüfen ihre Mitarbeiter akribisch. Und verfahren nicht nach dem Motto "Na ja, vielleicht geht's ja gut", sondern nach dem Motto "Beim leisesten Zweifel: Nein, danke!"
__________________
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(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 08:23
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AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport

Klar würde a mit diesen Vorrausetzungen nicht genommen, es würde sich auch darum gehen diese Akteneinträge nach "Wohlverhaltensfrist" zu löschen.
Es würde sich auch nicht um "Waffengeilheit" handeln, sondern es würde darum gehen in Berreichen tätig zu werden die schlicht und einfach besser bezahlt wären.
Nicht jeder Job ist gleich gut bezahlt.
Auf der anderen Seite gibt es genug Securitys die mit "Gefährlicher" oder "Schwerer" Körperverletzung in Stadien z.B. Arbeiten und soweiter und soweiter....
Vieleicht Zieht a Vergleiche zur WBk, was natürlich bei genauerer Betrachtung nicht vergleichbar ist...Auch wenn man unter Sportschützen die echten Waffenarren findet.
Aber OK, jeder so wie er will und kann
A hat wohl Mist gebaut! Aber muß a sein Ganzes Leben lang dafür büßen?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2012, 21:45
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AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport

Zitat:
Zitat von secu Beitrag anzeigen
Eine Verurteilung gemäß §§315c /Nr. 1, 3, 69, 69a STGB rechtskräftig seit 06.2005, verurteilt zu 60 Tagessätzen a 30 euro.
Dazu wäre erschwerend 06.2006 eine Ladung zur Erzwingungshaft gefolgt, die Forderung wäre aber Zeitnah beglichen worden, so das Person a nicht in Haft gemußt hätte.

Bis 2007 wäre dann noch ein Offenbahrungseid sowie verschiedene Gerichtliche Mahnverfahren bzw. Vollstreckungsbescheide dazugekommen, alles weil a Rechnungen nicht bezahlt hätte.

A wäre aber jetzt seit 2007 anständig geworden und hätte seine Schulden bezahlt und wäre nicht mehr auffälig gewesen. Sowie in der Zeit vor 2005. A hätte natürlich auch fiktiv 01.2009 die MPU bestanden und wäre wieder im Besitz des Führerscheins gelangt.
Da die gesetzlich geregelte 5-Jahres-Frist seit Rechtskraft der Verurteilung seit 06/2010 abgelaufen ist, wäre eine Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nur auf dieser Grundlage ausgeschlossen.
Allerdings könnte die Behörde andere Tatsachen heranziehen, um die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung in Frage zu stellen, z.B. wenn der Grad der Alkoholisierung bei dem Vorfall so hoch war, dass eine Abhängigkeit unterstellt werden könnte. Halte ich aber nach sieben Jahren für unwahrscheinlich, es sei denn, es sind weitere Vorfälle aktenkundig, die mit Alkohol zu tun haben.
Erzwingungshaft, Offenbahrungseid, verschiedene gerichtliche Mahnverfahren bzw. Vollstreckungsbescheide sind zumindest waffenrechtlich uninteressant.

Zitat:
Zitat von secu Beitrag anzeigen
Jetzt würde a natürlich gerne alles Löschen lassen für seine Sicherheitsüberprüfung. Hätte es Sinn das a jede Gerichtsstelle sowie die Zuständigen Zentrallregisterstellen einzeln anschreibt und um Löschung bittet? Dabei aber riskieren würde irgendeine Sache/Gerichtsstelle zu vergessen? Da wäre ja auch noch die Sache mit der Thematik: Was würde bei der Polizei im Computer noch evtl. von damals 2005/2006 stehen?
Nicht so einfach. Für Einträge in BZR und ZStV gibt es gesetzliche Löschungsfristen, im Normalfall bei einfachen und einmaligen Delikten fünf Jahre. In polizeilichen Datensystemen sind die Löschungsfristen u.U. länger. Man kann meines Wissens die Löschung von Einträgen zwar vorzeitig beantragen, aber ob dem auch so ohne Weiteres stattgegeben wird, hängt wohl vom Einzelfall ab.

Zitat:
Zitat von secu Beitrag anzeigen
Wäre es Sinnvoll für a das sofort von einem Anwalt machen zu lassen?
Ich weiß nicht, ob ein Anwalt erfolgreicher wäre, als wenn sich Person A selber darum kümmert. Auf jeden Fall wäre es wohl teurer.

Zitat:
Zitat von secu Beitrag anzeigen
Hätte a überhaupt die Chance alles löschen zu lassen inklusive der MPU Geschichte?
Spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Löschungsfristen.

Zitat:
Zitat von secu Beitrag anzeigen
Auf der anderen Seite gibt es genug Securitys die mit "Gefährlicher" oder "Schwerer" Körperverletzung in Stadien z.B. Arbeiten und soweiter und soweiter
Ja, aber es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen einem eingestellten Ermittlungsverfahren und einer rechtkräftigen Verurteilung von 60 TS oder mehr.

Zitat:
Zitat von secu Beitrag anzeigen
A hat wohl Mist gebaut!
Ja.

Zitat:
Zitat von secu Beitrag anzeigen
Aber muß a sein Ganzes Leben lang dafür büßen?
Nein.
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Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers)

Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer)

Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.07.2012, 12:50
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AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport

Erstmal danke an Volker4, sehr gute Antwort für den Fall des a.

Am Rande, a erwartet nicht das es einfach wird, a wird wohl auch wissen das er für den Mist gerade stehen muß. Und es wird auch nicht von heut auf Morgen gehen. Aber a wird es wohl weiter probieren.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.07.2012, 21:11
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AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport

Zitat:
Zitat von Volker4 Beitrag anzeigen
Erzwingungshaft, Offenbahrungseid, verschiedene gerichtliche Mahnverfahren bzw. Vollstreckungsbescheide sind zumindest waffenrechtlich uninteressant.
Zumindest Erzwingungshaft sollte m.E. eine persönliche Unzuverlässigkeit begründen können, denn Erzwingungshaft wird ja nur dann angeordnet, wenn der Schuldner seinen gesetzlichen und gerichtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. (Abgabe einer eV)

Aber ob's das tut und ob die zuständige Behörde überhaupt davon erfährt, steht auf einem anderen Blatt.

Davon ganz abgesehen glaube ich aber nicht, daß irgendein Unternehmen, das im Werttransport- oder Wertbewachungsgewerbe tätig ist, einen Mitarbeiter einstellen würde, der wegen Überschuldung eine eV abgeben musste, und zu der auch noch durch Haftbefehl gezwungen werden musste.

"Geordnete persönliche und Vermögensverhältnisse" sind eigentlich die Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in dem Bereich.

(Wieso sollte man ausgerechnet jemanden, der schon mit dem eigenen Geld nicht korrekt umgehen konnte, einen Geldtransporter fahren lassen???)
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  #7 (permalink)  
Alt 24.07.2012, 10:24
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AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport

Gegenfrage: Warum sollte man einen Psyschisch kranken Straftäter, der verurteilt ist wegen mehrfacher Vergewaltigung Minderjähriger, nach 5 Jahren als "Geheilt" aus der Forensic entlassen? Nur weil er von "Fachleuten" und Staatsanwaltschaft als geheilt erklärt wurde. Das Restrisiko und wenn es nur 1 Prozent Rückfallquote bei allen Straftäter ist, würde für mich rechtfertigen, diese Leute Lebenslang "ohne Hafturlaub" oder "Ausgang" wegzusperren. Genauso müßte man mit Intensivtätern verfahren. Oder Jugendliche die Unschuldige auf U-Bahnhöfen totschlagen.
Aber nein, diese Leute müßen "Resozialisiert" werden. Das Risiko trägt halt eben der Bürger, wenn die "Fachleute"/"Staatsanwaltschaft" eine falsche Entscheidung treffen....
Unsere Gesetzgebung hilft nun mal leider solchen Leuten.

Verliert jemand dagegen den Führerschein und macht Schulden. Wird er das Geselschaftlich nicht mehr Los.Selbst wenn er seine Schulden bezahlt und selber ohne Hilfe wieder alles ordnet in seinem Leben. Und das auch noch Über mehrere Jahre unter Beweiß stelt.

at TomRohwer: Ich kann deine Bedenken nachvollziehen. Aber so korrekt läuft nun mal leider nicht immer alles hier in Deutschland. Eines der Größten GWT Unternehmen ist vor kurzem in die Schlagzeilen/Insolvenz gekommen, durch groß angelegte Unterschlagung. Für den zur dieser Zeit geltenden Marktführer mit tadelosem Ruf eine Katastrophe. Genauso wie für die ganze Branche. Und nein, nicht alle Verantwortlichen sind ausgetauscht worden.
Aber diese Firma ist noch immer auf dem Markt.

Da deine Beiträge für mich allerdings eine persönliche Note erkennen lassen.
Zitat TomRohwer:
1 Beispiel)Aber ob's das tut und ob die zuständige Behörde überhaupt davon erfährt, steht auf einem anderen Blatt.

Davon ganz abgesehen glaube ich aber nicht, daß irgendein Unternehmen, das im Werttransport- oder Wertbewachungsgewerbe tätig ist, einen Mitarbeiter einstellen würde, der wegen Überschuldung eine eV abgeben musste, und zu der auch noch durch Haftbefehl gezwungen werden musste.

"Geordnete persönliche und Vermögensverhältnisse" sind eigentlich die Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in dem Bereich.

(Wieso sollte man ausgerechnet jemanden, der schon mit dem eigenen Geld nicht korrekt umgehen konnte, einen Geldtransporter fahren lassen???)

2 Beispiel)Davon abgesehen klingt es für mich irgendwie so, als wolle da jemand im Werttransportgewerbe arbeiten, um eine Waffe tragen zu können.

Womit er herzlich ungeeignet für den Job wäre. Weil's umgekehrt geht. Man arbeitet in einem bestimmten Bereich, und wenn es dafür erforderlich ist, dann trägt man ggf. eine Waffe.

Sicherheitsunternehmen, die diesen Namen verdienen, überprüfen ihre Mitarbeiter akribisch. Und verfahren nicht nach dem Motto "Na ja, vielleicht geht's ja gut", sondern nach dem Motto "Beim leisesten Zweifel: Nein, danke!"



Da ich diese Bedenken ja nun auch nachvollziehen kann. Würde ich den Strang hier gerne beenden. Weil ich Bedenken habe, das wir hier eine Grundsatzdiskusion entfachen könnten.

Zumal meine Frage zu Sachverhalt Person a beantwortet wurde
und ich mich hier in diesem forum nur als kurzfristigen Gast sehe der über kein echtes Juristisches Intresse verfügt. Und damit auch nicht über fundierte Juristisches Grundkentnisse .

Also allen hier noch eine schöne Zeit "thumb up"
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  #8 (permalink)  
Alt 24.07.2012, 11:06
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AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport

Zitat:
Zitat von secu Beitrag anzeigen
Gegenfrage: Warum sollte man einen Psyschisch kranken Straftäter, der verurteilt ist wegen mehrfacher Vergewaltigung Minderjähriger, nach 5 Jahren als "Geheilt" aus der Forensic entlassen? Nur weil er von "Fachleuten" und Staatsanwaltschaft als geheilt erklärt wurde.
Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

Der verurteilte Straftäter hat ein Recht auf Resozialisierung, und die Möglichkeiten, ihn einzusperren sind durch Grundrechte, Gesetz und Rechtsprechung eingeschränkt.

Der Betreiber eines Werttransportunternehmens darf sich seine Mitarbeiter nach seinen eigenen Kriterien aussuchen, und er ist in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche "Resozialisierung" zu betreiben.

Zitat:
at TomRohwer: Ich kann deine Bedenken nachvollziehen. Aber so korrekt läuft nun mal leider nicht immer alles hier in Deutschland. Eines der Größten GWT Unternehmen ist vor kurzem in die Schlagzeilen/Insolvenz gekommen, durch groß angelegte Unterschlagung. Für den zur dieser Zeit geltenden Marktführer mit tadelosem Ruf eine Katastrophe. Genauso wie für die ganze Branche. Und nein, nicht alle Verantwortlichen sind ausgetauscht worden.
Aber diese Firma ist noch immer auf dem Markt.
Eben. Und genau deshalb werden solche Unternehmen jetzt noch mal extra kritisch hingucken.

Davon ganz abgesehen: im EP ging es vorrangig um die Frage der persönlichen Zuverlässigkeit für die Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenschein). In einem Bewachungsunternehmen, wenn es denn unbedingt ein solches sein muß, finden sich auch etliche Tätigkeiten, für die man keinen Waffenschein und entsprechend keine waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung braucht.
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Geändert von TomRohwer (24.07.2012 um 12:45 Uhr).
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Alt 24.07.2012, 12:54
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  #10 (permalink)  
Alt 29.07.2012, 16:39
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Zumindest Erzwingungshaft sollte m.E. eine persönliche Unzuverlässigkeit begründen können

Aber ob's das tut und ob die zuständige Behörde überhaupt davon erfährt, steht auf einem anderen Blatt.
Das wäre höchstens dann denkbar, wenn jemand eine Waffenherstellungs- oder -handelserlaubnis beantragt. Da wird nämlich auch das Gewerbezentralregister abgefragt. Bei Waffenscheinen jedoch nicht, von daher würde mir keine Vorschrift des § 5 WaffG einfallen, die so ohne Weiteres eine Unzuverlässigkeit begründen würde.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
"Geordnete persönliche und Vermögensverhältnisse" sind eigentlich die Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in dem Bereich.

(Wieso sollte man ausgerechnet jemanden, der schon mit dem eigenen Geld nicht korrekt umgehen konnte, einen Geldtransporter fahren lassen???)
Arbeitsrechtlich sicherlich, aber auch waffenrechtlich? Müsste die Behörde jedem Erlaubnisinhaber, der seinen Dispo heillos überzogen hat, seine Erlaubnisse widerrufen?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
In einem Bewachungsunternehmen, wenn es denn unbedingt ein solches sein muß, finden sich auch etliche Tätigkeiten, für die man keinen Waffenschein und entsprechend keine waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung braucht.
Ja, aber dann verdient man auch nur 5 € brutto die Stunde. Da macht eine Tätigkeit mit Waffe finanziell schon was aus (was m.E. gemessen an dem Risiko, dem man ausgesetzt ist, trotzdem in keinem Verhältnis steht).
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