Dies ist eine Diskussion zu Zuverläßigkeit Geld/Wertransport innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Zuverläßigkeit Geld/Wertransport Nehmen wir mal an Person a ist über Gesetzeslage verwirrt... Es geht darum das a gerne im Geld/Wertransport arbeiten würde, bzw. im bewaffneten Objecktschutz (BW ect.). Die Vorausetzungen sind soweit gegeben. Sprich: 34a und Waffensachkunde gemäß §§ 7 WaffG. Normales Führungszeugniss ist ohne Eintrag. Jetzt würde a aber festellen das er für diese Art von Arbeit ein Erweitertes Führungszeugniss bzw. eine Sicherheitsüberprüfung braucht. A hätte aber nun folgendes Problem: Eine Verurteilung gemäß §§315c /Nr. 1, 3, 69, 69a STGB rechtskräftig seit 06.2005, verurteilt zu 60 Tagessätzen a 30 euro. Dazu wäre erschwerend 06.2006 eine Ladung zur Erzwingungshaft gefolgt, die Forderung wäre aber Zeitnah beglichen worden, so das Person a nicht in Haft gemußt hätte. Bis 2007 wäre dann noch ein Offenbahrungseid sowie verschiedene Gerichtliche Mahnverfahren bzw. Vollstreckungsbescheide dazugekommen, alles weil a Rechnungen nicht bezahlt hätte. A wäre aber jetzt seit 2007 anständig geworden und hätte seine Schulden bezahlt und wäre nicht mehr auffälig gewesen. Sowie in der Zeit vor 2005. A hätte natürlich auch fiktiv 01.2009 die MPU bestanden und wäre wieder im Besitz des Führerscheins gelangt. Jetzt würde a natürlich gerne alles Löschen lassen für seine Sicherheitsüberprüfung. Natürlich würde a sich im Netz und Gericht informieren und tausend Antworten kriegen. Natürlich wäre a von den zu erwartenden Unterschiedlichen Antworten erstmal sehr verwirrt ![]() ![]() Hätte es Sinn das a jede Gerichtsstelle sowie die Zuständigen Zentrallregisterstellen einzeln anschreibt und um Löschung bittet? Dabei aber riskieren würde irgendeine Sache/Gerichtsstelle zu vergessen? Da wäre ja auch noch die Sache mit der Thematik: Was würde bei der Polizei im Computer noch evtl. von damals 2005/2006 stehen? Wäre es Sinnvoll für a das sofort von einem Anwalt machen zu lassen? Hätte a überhaupt die Chance alles löschen zu lassen inklusive der MPU Geschichte? Ich danke im Voraus schon mal für eure Meinung zu dieser Geschichte und hoffe eine Intressante Diskusion Anzuregen |
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| AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport Zitat:
Davon abgesehen klingt es für mich irgendwie so, als wolle da jemand im Werttransportgewerbe arbeiten, um eine Waffe tragen zu können. Womit er herzlich ungeeignet für den Job wäre. Weil's umgekehrt geht. Man arbeitet in einem bestimmten Bereich, und wenn es dafür erforderlich ist, dann trägt man ggf. eine Waffe. Sicherheitsunternehmen, die diesen Namen verdienen, überprüfen ihre Mitarbeiter akribisch. Und verfahren nicht nach dem Motto "Na ja, vielleicht geht's ja gut", sondern nach dem Motto "Beim leisesten Zweifel: Nein, danke!"
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport Klar würde a mit diesen Vorrausetzungen nicht genommen, es würde sich auch darum gehen diese Akteneinträge nach "Wohlverhaltensfrist" zu löschen. Es würde sich auch nicht um "Waffengeilheit" handeln, sondern es würde darum gehen in Berreichen tätig zu werden die schlicht und einfach besser bezahlt wären. Nicht jeder Job ist gleich gut bezahlt. Auf der anderen Seite gibt es genug Securitys die mit "Gefährlicher" oder "Schwerer" Körperverletzung in Stadien z.B. Arbeiten und soweiter und soweiter.... Vieleicht Zieht a Vergleiche zur WBk, was natürlich bei genauerer Betrachtung nicht vergleichbar ist...Auch wenn man unter Sportschützen die echten Waffenarren findet. Aber OK, jeder so wie er will und kann ![]() A hat wohl Mist gebaut! Aber muß a sein Ganzes Leben lang dafür büßen? |
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| AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport Zitat:
Allerdings könnte die Behörde andere Tatsachen heranziehen, um die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung in Frage zu stellen, z.B. wenn der Grad der Alkoholisierung bei dem Vorfall so hoch war, dass eine Abhängigkeit unterstellt werden könnte. Halte ich aber nach sieben Jahren für unwahrscheinlich, es sei denn, es sind weitere Vorfälle aktenkundig, die mit Alkohol zu tun haben. Erzwingungshaft, Offenbahrungseid, verschiedene gerichtliche Mahnverfahren bzw. Vollstreckungsbescheide sind zumindest waffenrechtlich uninteressant. Zitat:
Ich weiß nicht, ob ein Anwalt erfolgreicher wäre, als wenn sich Person A selber darum kümmert. Auf jeden Fall wäre es wohl teurer. Zitat:
Zitat:
Ja. Nein.
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport Erstmal danke an Volker4, sehr gute Antwort für den Fall des a. ![]() Am Rande, a erwartet nicht das es einfach wird, a wird wohl auch wissen das er für den Mist gerade stehen muß. Und es wird auch nicht von heut auf Morgen gehen. Aber a wird es wohl weiter probieren. |
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| AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport Zitat:
Aber ob's das tut und ob die zuständige Behörde überhaupt davon erfährt, steht auf einem anderen Blatt. Davon ganz abgesehen glaube ich aber nicht, daß irgendein Unternehmen, das im Werttransport- oder Wertbewachungsgewerbe tätig ist, einen Mitarbeiter einstellen würde, der wegen Überschuldung eine eV abgeben musste, und zu der auch noch durch Haftbefehl gezwungen werden musste. "Geordnete persönliche und Vermögensverhältnisse" sind eigentlich die Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in dem Bereich. (Wieso sollte man ausgerechnet jemanden, der schon mit dem eigenen Geld nicht korrekt umgehen konnte, einen Geldtransporter fahren lassen???)
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| AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport Gegenfrage: Warum sollte man einen Psyschisch kranken Straftäter, der verurteilt ist wegen mehrfacher Vergewaltigung Minderjähriger, nach 5 Jahren als "Geheilt" aus der Forensic entlassen? Nur weil er von "Fachleuten" und Staatsanwaltschaft als geheilt erklärt wurde. Das Restrisiko und wenn es nur 1 Prozent Rückfallquote bei allen Straftäter ist, würde für mich rechtfertigen, diese Leute Lebenslang "ohne Hafturlaub" oder "Ausgang" wegzusperren. Genauso müßte man mit Intensivtätern verfahren. Oder Jugendliche die Unschuldige auf U-Bahnhöfen totschlagen. Aber nein, diese Leute müßen "Resozialisiert" werden. Das Risiko trägt halt eben der Bürger, wenn die "Fachleute"/"Staatsanwaltschaft" eine falsche Entscheidung treffen.... Unsere Gesetzgebung hilft nun mal leider solchen Leuten. Verliert jemand dagegen den Führerschein und macht Schulden. Wird er das Geselschaftlich nicht mehr Los.Selbst wenn er seine Schulden bezahlt und selber ohne Hilfe wieder alles ordnet in seinem Leben. Und das auch noch Über mehrere Jahre unter Beweiß stelt. at TomRohwer: Ich kann deine Bedenken nachvollziehen. Aber so korrekt läuft nun mal leider nicht immer alles hier in Deutschland. Eines der Größten GWT Unternehmen ist vor kurzem in die Schlagzeilen/Insolvenz gekommen, durch groß angelegte Unterschlagung. Für den zur dieser Zeit geltenden Marktführer mit tadelosem Ruf eine Katastrophe. Genauso wie für die ganze Branche. Und nein, nicht alle Verantwortlichen sind ausgetauscht worden. Aber diese Firma ist noch immer auf dem Markt. Da deine Beiträge für mich allerdings eine persönliche Note erkennen lassen. Zitat TomRohwer: 1 Beispiel)Aber ob's das tut und ob die zuständige Behörde überhaupt davon erfährt, steht auf einem anderen Blatt. Davon ganz abgesehen glaube ich aber nicht, daß irgendein Unternehmen, das im Werttransport- oder Wertbewachungsgewerbe tätig ist, einen Mitarbeiter einstellen würde, der wegen Überschuldung eine eV abgeben musste, und zu der auch noch durch Haftbefehl gezwungen werden musste. "Geordnete persönliche und Vermögensverhältnisse" sind eigentlich die Grundvoraussetzung für eine Tätigkeit in dem Bereich. (Wieso sollte man ausgerechnet jemanden, der schon mit dem eigenen Geld nicht korrekt umgehen konnte, einen Geldtransporter fahren lassen???) 2 Beispiel)Davon abgesehen klingt es für mich irgendwie so, als wolle da jemand im Werttransportgewerbe arbeiten, um eine Waffe tragen zu können. Womit er herzlich ungeeignet für den Job wäre. Weil's umgekehrt geht. Man arbeitet in einem bestimmten Bereich, und wenn es dafür erforderlich ist, dann trägt man ggf. eine Waffe. Sicherheitsunternehmen, die diesen Namen verdienen, überprüfen ihre Mitarbeiter akribisch. Und verfahren nicht nach dem Motto "Na ja, vielleicht geht's ja gut", sondern nach dem Motto "Beim leisesten Zweifel: Nein, danke!" Da ich diese Bedenken ja nun auch nachvollziehen kann. Würde ich den Strang hier gerne beenden. Weil ich Bedenken habe, das wir hier eine Grundsatzdiskusion entfachen könnten. Zumal meine Frage zu Sachverhalt Person a beantwortet wurde ![]() und ich mich hier in diesem forum nur als kurzfristigen Gast sehe der über kein echtes Juristisches Intresse verfügt. Und damit auch nicht über fundierte Juristisches Grundkentnisse .Also allen hier noch eine schöne Zeit "thumb up" |
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| AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport Zitat:
Der verurteilte Straftäter hat ein Recht auf Resozialisierung, und die Möglichkeiten, ihn einzusperren sind durch Grundrechte, Gesetz und Rechtsprechung eingeschränkt. Der Betreiber eines Werttransportunternehmens darf sich seine Mitarbeiter nach seinen eigenen Kriterien aussuchen, und er ist in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche "Resozialisierung" zu betreiben. Zitat:
Davon ganz abgesehen: im EP ging es vorrangig um die Frage der persönlichen Zuverlässigkeit für die Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenschein). In einem Bewachungsunternehmen, wenn es denn unbedingt ein solches sein muß, finden sich auch etliche Tätigkeiten, für die man keinen Waffenschein und entsprechend keine waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung braucht.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) Geändert von TomRohwer (24.07.2012 um 12:45 Uhr). |
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| AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport |
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| AW: Zuverläßigkeit Geld/Wertransport Zitat:
Zitat:
Ja, aber dann verdient man auch nur 5 € brutto die Stunde. Da macht eine Tätigkeit mit Waffe finanziell schon was aus (was m.E. gemessen an dem Risiko, dem man ausgesetzt ist, trotzdem in keinem Verhältnis steht).
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken. (Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber ... sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ... (TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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