Dies ist eine Diskussion zu Zollfahndungsamt und Softair-Einfuhr innerhalb des Forums Waffenrecht
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| ich hoffe, dass ich in diesem Forum einigermaßen richtig bin. Falls nicht, bitte korrigieren. Nehmen wir rein hypothetisch an, dass ein frei erfundener volljähriger Herr X eine bestimmte Softair-Spielzeugwaffe (mit der maximalen Energie bis 0,5 J ) in China bzw. Hong Kong online bestellt. In mehreren online Softair-Shops in Deutschland werden solche als Spielzeugwaffen frei ab 14 Jahre angeboten. Allerdings doppelt so teuer wie in Hong Kong Da Herr X sowas zum ersten Mal macht, holt er vor dem Kauf einige Auskünfte per Email bei dem Verkäufer in China sowie bei dem Zoll, dem zuständigen Ordnungsamt und der zuständigen Waffenbehörde hier in Deutschland. Der Verkäufer bestätigt, dass die maximale Energie der Softair-Waffe unter 0,5 J liegt. Das Zoll, das zuständige Ordnungsamt und die zuständige Waffenbehörde mitteilen, dass für die Softair-Waffen unter 0,5 J keine Einfuhrgenehmigung zu beantragen ist. Etwa drei Monate nach dem Bestellen kommt immer noch keine Softair-Spielzeugwaffe dafür aber ein Schreiben vom Zollfahndungsamt, wo steht, dass die Softair-Waffe vor ca. drei Wochen vom Zoll an das Zollfahndungsamt übergeben wurde und dass der Fall bald an die Staatsanwaltschaft übergeben wird. Telefonisch wird geklärt, dass die maximale Energie durch ein Gutachten ermittelt worden wäre, 0,5 J überschreitete und etwa 1,6 J wäre. In Deutschland wird sowas frei ab 18 Jahe verkauft, darf aber nicht ohne weiteres importiert werden... In der Zoll-Auskunft vor dem Kauf stand übrigens nichts von einem möglchen bzw. notwendigen Gutachten sondern: "...Die Prüfung der Luftdruckwaffe obliegt dem für die Einfuhrabfertigung zuständigen Beamten. Ggf. wird er die Gebrauchsanleitung bzw. die Umverpackung des Artikels zur Prüfung heranziehen." Fragen zu diesem fiktiven Fall: 1. Was hat Herr X falsch gemacht? 2. Mit welchen Auswirkungen und Verlusten hat er zu rechnen? 3. Was soll er jetzt tun? Gruß Leo Geändert von Teamplay (22.07.2009 um 18:58 Uhr). Grund: Schreibfehler |
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| AW: Zollfahndungsamt und Softair-Einfuhr Auch Softair mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule sind Schusswaffen nach dem WaffG. Dazu ist eine Verbringungserlaubnis notwendig. Da Schusswaffen ohne "F" oder "PTB" Kennzeichnung erlaubnispflichtig sind, wird die als erlaubnispflichtige Waffe wie eine scharfe Schusswaffe behandelt. Dazu ist eine Erwerbserlaubnis notwendig. |
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| AW: Zollfahndungsamt und Softair-Einfuhr 1. Strafrechtlich würde der Besteller keine Probleme bekommen, wenn er sich wirklich und nachweisbar bei den angegebenen Stellen(Behörden) erkundigt hat. Dann unterliegt er einem nicht vermeidbaren Verbotsirrtum(§ 17 S.1 StGB), der dazu führt, dass die Person zwar den Tatbestand einer Strafnorm erfüllt hat, dies auch rechtswidrig war, er aber ohne Schuld handelt und somit nicht verurteilt werden kann. Wie gesagt, wenn er sich wie angegeben erkundigt hat und dies auch nachweisen kann. 2. Strafrechtlich wegen der Zollbestimmungen/verstöße ist das aber evtl. anders. Kommt eben darauf an ob verzollt oder nicht...Steuern.... 3.Was könnte er machen: -Nachweise über Erkundigungen zusammen suchen und übergeben -Den Verkäufer in China um das Geld bitten aber ob das was wird...
__________________ "Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist." (§ 18 Abs.1 S.2 StVG) |
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| AW: Zollfahndungsamt und Softair-Einfuhr Der Fehler begann schon anzunehmen, dass die Plastikplempe weniger als 0,5 Joule hat. |
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| Herr Zitat:
Steht doch ganz am Anfang im ersten Beitrag: "In mehreren online Softair-Shops in Deutschland werden solche als Spielzeugwaffen frei ab 14 Jahre angeboten. " solche = gleiche = vom gleichen Hersteller |
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| @gretsch Danke für schnelle und sachliche Antwort! Zitat:
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7. Sollte Herr X eine Verzichterklärung auf die Herausgabe der Software an das Zollfahndungsamt senden? Das Formular wurde zugeschickt. Oder erst an die Staatsanwaltschaft? Oder gar nicht? |
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| AW: Herr Zitat:
Viele Waffen werden vom Hersteller modifizeirt und an unsere gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Außerdem werden sie geprüft. Übersteigt die Schussenergie 0,5 Joule müssen sie ein "F" Zeichen tragen. Sonst sind die hier nicht verkehrsfähig. Die äußerlichen Gleichheiten bedeuten noch lange nicht, dass diese technisch auch gleich sind und den gesetzlichen Bedingungen entsprechen. Kaufe mal ein Luftgwehr im Ausland und hier. Die Freizeitluftgewehre im Ausland sind fast allesamt erheblich stärker, als die deutsche Version im Freiverkauf. Da die stärkeren Waffen hierzulande erlaubnispflichtig sind, darf man sie auch nicht so ohne weiteres einführen. Ist eine Schusswaffe gänzlich ohne Bezeichnung, muss dessen Schussenergie ja erstmal durch ein Beschussamt amtlich bescheinigt werden. |
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| Zollfahndungsamt und Softair-Einfuhr Zitat:
8. Ich habe vorher mit dem Gedanken gespielt, ob das telefonisch erwähnten Gutachten wirklich stattgefunden hat, und ob es für Herr X lohnen würde, ein unabhängiges Gutachten zu beantragen... Könnte sowas weniger oder mehr als 100 Euro kosten? Oder macht es erfahrungsgemäß überhaupt keinen Sinn? Zitat:
10. Wenn das o.g. Gutachten wirklich stattgefunden hat, lohnt es sich für Herr X so eine Bescheinigung zu beantragen? |
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| AW: Zollfahndungsamt und Softair-Einfuhr Zitat:
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