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Wurfsterne

Dies ist eine Diskussion zu Wurfsterne innerhalb des Forums Waffenrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 14:44
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Wurfsterne

Hallo wie seiht das den aus wen man die schon vor der einfürung des waffengestzes gekauft hat und es ein echtes samler stück ist darf man den wurfstern behalten dan behalten oder nicht?
eine schnelle antwort were da echt von nöten danke an alle antworten?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 17:35
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AW: Wurfsterne

rein rechtlich: NEIN

Seit 2003 sind die generell verboten - egal ob angeschliffen oder nicht.

Ausnahmen vom Verbot kann nur das BKA erteilen
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2009, 21:58
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AW: Wurfsterne

So ist es. Die Dinger sind verbotene Gegenstände, dessen kompletter Umgang eine Straftat darstellt.
Man kann für im Besitz befindliche Gegenstände in der Amnestiefrist eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen, jedoch ist das weit abgelaufen und somit aussichtslos.
Neuerwerb ist auch nicht möglich.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 09:46
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AW: Wurfsterne

hallo,

noch viel schlimmer empfinde ich es, dass der deutsche staat aus einer ehemals legalen anschaffung plötzlich einen illegalen waffenbesitz macht und millionen ( na gut, vielleicht nur hunderttausende ;-) ) unbescholtene bürger in die kriminelle ecke drängt.

da hätte man doch das führen von den " über nacht " verbotenen waffen härter unter strafe stellen können und den besitz im persönlichen bereich straffrei lassen können.

in meinen augen der absolute schwachsinn !

lg
fistator
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  #5 (permalink)  
Alt 05.02.2009, 15:45
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AW: Wurfsterne

Wenn Du unbedingt einen Wurfstern brauchst, dann bastel Dir doch selbst einen. Hier ein Vorschlag:

http://www.origami-kunst.de/galerie/...wurfstern.html

Ansonsten gibts z.B. auch im Fahrradzubehörladen legale Varianten...
__________________
Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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