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Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß?

Dies ist eine Diskussion zu Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 08.01.2009, 17:57
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Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß?

Ein Bekannter wollte in den Urlaub fliegen und hat sich deswegen ein Butterflymesser in den Koffer gepackt, mit dem er auf der Reise sein Brot schneiden wollte. Dieses Messer wurde bei einer Gepäckkontrolle gefunden (im Koffer, nicht im Handgepäck) und von der Polizei eingezogen. Es war ihm nicht bekannt, dass das Messer verboten sei und erklärte dies auch der Polizei.
Nun liegt ein Strafbefehl vor mit einer angesetzten Strafe von 30 TS. Er ist strafbar wegen vorsätzlichem unerlaubtem Besitz einer verbotenen Waffe gemäß §52 Waffengesetz. Der Betroffene ist schockiert über die hohe Geldstrafe. Er überlegt sich, ob er Einspruch erheben soll und damit eine Gerichtsverhandlung veranlassen würde. Hat die Vorsätzlichkeit etwas damit zu tun, ob er wusste, dass das Messer verboten ist und in welchem Bereich liegt denn das Maß der angesetzten Tagessätze?

Grüße
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Alt 25.01.2009, 21:31
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AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - sorry.

Die Tagessätze werden dem Einkommen angepasst.

LG
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Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts
Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2009, 21:51
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AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß?

Butterflymesser, auch das noch. Verbotener Gegenstand nach WaffG. Umgang ist eine Straftat.
30 TS sind dafür billig. Die Höhe des TS ist vom Einkommen abhängig.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2009, 07:38
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AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß?

Zitat:
Zitat von mikeykrass
Ein Bekannter wollte in den Urlaub fliegen und hat sich deswegen ein Butterflymesser in den Koffer gepackt, mit dem er auf der Reise sein Brot schneiden wollte.
Das zu glauben ist dem Gericht sicher schwer gefallen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 10:00
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AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß?

hallo,

ich finde es auch eine frechheit.

@remby:
was ist daran komisch? habe ich bis vor ein paar jahren auch immer so gemacht. und mehrere bekannte auch.

ich habe auch nur durch zufall gehört, dass die dinger jetzt verboten sind. da ich im öffentlichen dienst bin und immer versuche mich legalkonform zu verhalten, habe ich die messer entsorgt.

nur habe ich mir früher aus jedem urlaub ein butterfly-oder springmesser mitgebracht. der ärger über den finanziellen aspekt hält sich noch in grenzen, viel schlimmer ist die sache, dass mich die dinger immer an den entsprechenden urlaub erinnert haben und das wissen im hinterkopf, dass man vermutlich nicht mal alle messer gefunden hat.

das macht einen unbescholtenen staatsdiener über nacht zu einem illegalen waffenbesitzer - danke deutsche gesetzgebung.

lg
fistator
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 10:05
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AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß?

Zitat:
Zitat von mikeykrass
....Strafbefehl vor mit einer angesetzten Strafe von 30 TS.
Das ist sehr weit unten angesetzt beim Strafmaß. Ersttäter bekommen (pauschal gesagt) zwischen 30 und 90 TS...Vorsätzlich gehandelt hat er auch, denn er wusste um die Waffeneigenschaft des Butterflymessers; das Ausfuhrverbot hätte er, weil es positives Gesetz ist, kennen müssen.
Mithin wüprde der Einspruch zur Verhandlung der Sache, Verurteilung und weiterer Kostentragungspflicht führen.

Im Übrigen glaubt dem doch keiner, dass man ein Butterfly in den Urlaub zum Brotschneiden mitnimmt....mit Verlaub, diese Entschuldigung genzt an Kretinismus.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 03.02.2009, 17:08
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AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß?

Zitat:
Zitat von mikeykrass
Der Betroffene ist schockiert über die hohe Geldstrafe.

Das ist eine außerordentlich milde Geldstrafe. Möglicherweise wurde ein denkbarer Verbotsirrtum schon strafmildernd berücksichtigt.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 17:20
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AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß?

Eben, so auch meine Einschätzung, die ich oben bereits schrieb.
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Alt 05.02.2009, 15:47
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AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß?

Zitat:
Zitat von Remby
Das zu glauben ist dem Gericht sicher schwer gefallen.
Mir irgendwie auch...
__________________
Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts !
(aus Monthy Python´s Flying Circus...)
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