Dies ist eine Diskussion zu Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? innerhalb des Forums Waffenrecht
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| Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? Nun liegt ein Strafbefehl vor mit einer angesetzten Strafe von 30 TS. Er ist strafbar wegen vorsätzlichem unerlaubtem Besitz einer verbotenen Waffe gemäß §52 Waffengesetz. Der Betroffene ist schockiert über die hohe Geldstrafe. Er überlegt sich, ob er Einspruch erheben soll und damit eine Gerichtsverhandlung veranlassen würde. Hat die Vorsätzlichkeit etwas damit zu tun, ob er wusste, dass das Messer verboten ist und in welchem Bereich liegt denn das Maß der angesetzten Tagessätze? Grüße |
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| AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - sorry. Die Tagessätze werden dem Einkommen angepasst. LG
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? Butterflymesser, auch das noch. Verbotener Gegenstand nach WaffG. Umgang ist eine Straftat. 30 TS sind dafür billig. Die Höhe des TS ist vom Einkommen abhängig. |
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| AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? hallo, ich finde es auch eine frechheit. @remby: was ist daran komisch? habe ich bis vor ein paar jahren auch immer so gemacht. und mehrere bekannte auch. ich habe auch nur durch zufall gehört, dass die dinger jetzt verboten sind. da ich im öffentlichen dienst bin und immer versuche mich legalkonform zu verhalten, habe ich die messer entsorgt. nur habe ich mir früher aus jedem urlaub ein butterfly-oder springmesser mitgebracht. der ärger über den finanziellen aspekt hält sich noch in grenzen, viel schlimmer ist die sache, dass mich die dinger immer an den entsprechenden urlaub erinnert haben und das wissen im hinterkopf, dass man vermutlich nicht mal alle messer gefunden hat. das macht einen unbescholtenen staatsdiener über nacht zu einem illegalen waffenbesitzer - danke deutsche gesetzgebung. lg fistator |
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| AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? Zitat:
Mithin wüprde der Einspruch zur Verhandlung der Sache, Verurteilung und weiterer Kostentragungspflicht führen. Im Übrigen glaubt dem doch keiner, dass man ein Butterfly in den Urlaub zum Brotschneiden mitnimmt....mit Verlaub, diese Entschuldigung genzt an Kretinismus.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? Zitat:
Das ist eine außerordentlich milde Geldstrafe. Möglicherweise wurde ein denkbarer Verbotsirrtum schon strafmildernd berücksichtigt. |
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| AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? Eben, so auch meine Einschätzung, die ich oben bereits schrieb. |
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| AW: Wie wichtig ist Vorsätzlichkeit beim Strafmaß? Zitat:
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
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