Dies ist eine Diskussion zu widerruf einer WBK innerhalb des Forums Waffenrecht
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| widerruf einer WBK |
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| AW: widerruf einer WBK Mit welchem Bedürfnis ist denn die Waffe erworben worden? Wenn die Waffe zusammen mit dem Waffenschein mit einem Bedürfnis begründet wurde und dieser Grund später weg fällt, ist der Widerruf für beides auch die logische Folge. |
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| AW: widerruf einer WBK Zitat:
das wäre so als wenn jemand keinen führerschein mehr hat und deshalb sein auto abgeben oder verschrotten sollte. geht ja auch ums geld. |
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| AW: widerruf einer WBK Aber allein ein Bedürfnis aufgrund einer Anstellung zu basteln, ist ein bisschen dünn. Entweder wird die Waffe (zusammen mit dem WS) zum Personenschutz benötigt oder nicht. Ansonsten muss ein neues Bedürfnis her. |
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| AW: widerruf einer WBK natürlich wurde sie zum personenschutz benutzt. aber auch wenn das bedürfnis nicht mehr besteht für den waffenschein ist der eintrag auf der WBK klar. beruflich gesehn kann sich die lage jederzeit ändern und dann ist auch das bedürfnis für den waffenschein wieder gegeben. es kann aber doch nicht sein das jemand deshalb sein eigentum vernichten muss? zählt also das was auf der WBK steht oder das was das AMT sagt? gibt ja noch §45 Abs.3 S1 Waff.G |
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| AW: widerruf einer WBK Zitat:
Zitat:
Das würde auch den Jäger betreffen, der seinen Jagdschein unwideruflich verliert. Eine vorrübergehender Wegfall des Bedürfnisses impliziert aber eine zeitlich absehbare Wiederherstellung des Bedürfnisses. Die WaffVwV führt dazu aus: 45.3.1 Ob der Wegfall eines Bedürfnisses nur vorübergehender Natur ist, bemisst sich zum einen nach dem Zeitraum, in dem das Bedürfnis tatsächlich entfällt, und zum anderen nach der Wahrscheinlichkeit des zu erwartenden Wiederauflebens des Bedürfnisses. So kann ausnahmsweise in einem Fall, in dem das Bedürfnis für einen längeren definierten Zeitraum wegfällt etwa über mehrere Jahre hinweg -, von einem lediglich vorübergehenden Wegfall gesprochen werden, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit abzusehen ist, dass nach diesem Zeitraum das Bedürfnis wieder aufleben wird (z. B. bei einem vorübergehenden beruflich bedingten Aufenthalt im Ausland etc.). Auf die Regelung des § 8 Abs. 2 wird hingewiesen; ein Widerruf wegen vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses kommt in diesen Fällen nicht in Betracht, sofern es sich nicht um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt. Aber an sich ist die Waffenbesitzkarte genau so wie der Waffenschein zu befristen. Daber läuft ohne Verlängerung auch beides ab. 28.1.2.1 In der Anlaufphase bewaffnet wahrzunehmender Aufträge ist die Geltungsdauer sowohl der Waffenbesitzkarte als auch des Waffenscheins auf ein Jahr zu befristen. Im Übrigen sind regelmäßig auch die inhaltlichen Beschränkungen und Auflagen nach § 9 Abs. 1 und 2 in Erwägung zu ziehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit für den Antragsteller kann auch eine Zusicherung nach § 36 VwVfG oder der entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift in Betracht kommen. Der Bereich rund um den Waffenschein ist der WaffVwV sehr umfangreich. Daher bitte selbst einlesen: http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_6...=130/81-06.pdf |
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| AW: widerruf einer WBK nun gut. der waffenschein ist befristet. die WBK nicht. dann müssten aber ALLE ehemaligen jäger sportschützen und waffenträger ihre waffen abgeben. dem ist nicht so. ein notverkauf kommt einer enteignung gleich wenn nicht ein annähender wert erzielt werden kann. fakt ist das fast alle straftaten mit illegallen waffen und nicht mit legalen verübt werden. aber man bestraft die legalen. stellt sich also noch die frage wie lange der absehbare zeitraum nach § 45 ist? und ob er angewandt werden kann oder soll. bzw. ob ein widerruf abgewartet und dann wiedersprochen werden soll mit aussicht auf erfolg. und die grundsatzfrage immer noch im raum steht. zählt der zusatz in der WBK oder die auslegung der behörde? PS. 9 jahre waffenschein und 25 j. erfahrung sollten bei weiterer ausübung des berufes für §45 langen? |
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| AW: widerruf einer WBK Da bringst Du nun einiges Durcheinander: Ein WS ist immer und grundsätzlich befristet. Eine WBK ist für Sportschützen, Sammler, Jäger... grundsätzlich nicht befristet, jedoch hatte die Behörde die WBK ausgestellt für Bewacher zeitgleich mit dem WS befristen sollen. Die Behörde kann in allen waffenrechtlichen Erlaubnissen Auflagen erteilen. Jede wr Erlaubnis wird bedürfnisbezogen erteilt. Die Bedürfnis stellt die Begründung für die Erlaubnis dar. Fällt diese weg, wird auch die Erlaubnis widerrufen. Da in dem beschriebenen Fall der WS und die WBK an einem Bedürfnis hängt, ist dessen Widerruf auch zusammen zu betrachten. Für den Widerruf braucht keine besondere Auflage in der Erlaubnis stehen. Dem (noch) Erlaubnisinhaber steht es ja frei, sich schießsportlich zu engagieren und darüber eine neue Bedürfnis zu beantragen. Wird das angestrebt und anhand einer Mitgliedschaftsbestätigung in einem Verein (der auch GK schießt) bestätigt, könnte die bereits besprochene Ausnahme gelten. Dann ist ja die Erteilung eines (anderen) Bedürfnisses nur eine Frage der Zeit. Dann wäre vielleicht noch die Frage, on der SB eine neue Sachkunde für Sportschützen nachgewiesen haben will. |
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| AW: widerruf einer WBK danke. es erfolgte aber kein widerruf des waffenschein. der wurde nicht neu beantragt da im moment das bedürfnis fehlt. die auflage der WBK bezieht sich nur auf die anstellung und den beruf,was weiter gegeben ist. also wenn die eingetragne voraussetzung weiter für die WBK vorliegt wieso dann ein widerruf? kann dann zumindest §45/ angewendet werden da beruflich bedingt ein neues bedürfnis in zukunft gesehen werden kann? ( nach fast 10 jahren mit waffenschein)ausserdem ist die idee mit dem schützenverein zwar gut aber es gibt fast keinen verein mehr für grosskaliper.und wenn ist ein zeitraum von 4 wochen zu gering um einen zu finden. ein verkauf für fast null ist eine enteignung. |
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| AW: widerruf einer WBK Zitat:
In keiner WBK für Jäger oder Sportschützen ist der Bedürfnisgrund eingetragen. Dennoch wird die WBK widerrufen, wenn das ursprünglich beantragte Bedürfnis entfällt. Beim Sportschützen genügt der Vereinsaustritt. Weist er keine neue Mitgliedschaft in einem anderen Verein - der auch über Schießmöglichkeiten der vorhandenen Waffen - ermöglicht, wird auch seine WBK widerrufen. Zitat:
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