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Widerruf der Erlaubnis, bei Auslandaufenthalt.

Dies ist eine Diskussion zu Widerruf der Erlaubnis, bei Auslandaufenthalt. innerhalb des Forums Waffenrecht

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Alt 23.11.2009, 16:26
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Widerruf der Erlaubnis, bei Auslandaufenthalt.

Mal angenommen, jemand erhält einen Brief in dieser Art :

Sehr geehrter Herr xy,
ich danke für Ihre Informationen vom 03. und 04.11.2009.
Ihre Waffen befinden sich samt und sonders in Paraguay und werden auch nur dort genutzt. Daher besteht kein waffenrechtliches Bedürfnis mehr, welches die Beibehaltung Ihrer (deutschen) Waffenbesitzkarten rechtfertigen würde. Ihre Waffenbesitzkarten müssten daher gemäß § 45 Abs. 2 WaffG widerrufen werden.
Ich stelle Ihnen jedoch anheim, diese bis zum 15.01.2010 im Original zurückzugeben. Sie würden dann hier verwahrt und könnten bei einer Rückkehr nach Deutschland und dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen wieder herausgegeben werden. Alle weiteren Überprüfungen würden dann für die Zukunft entfallen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
XXXXXXXXX
Bundesverwaltungsamt

Was kann man machen?
Wann derjenige wieder nach Deutschland kommt, steht nicht fest. Aus Deutschland ist derjenige abgemeldet.

Grüsse Schmitz
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 16:32
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AW: Widerruf der Erlaubnis, bei Auslandaufenthalt.

Zitat:
Zitat von Schmitz
Mal angenommen, ich erhalte einen Brief in dieser Art.
Was kann ich machen, oder sollte ich machen?
Wann ich wieder nach Deutschland komme, kann ich nicht vorhersagen. Aus Deutschland habe ich mich abgemeldet.

Grüsse Schmitz
Was Du da machen kannst? Na ins Auto steigen und die WBK(s) abgeben.
Bedürfnisentfall und wegzug aus dem Geltungsbereich des WaffG. Was wundert da noch?
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 23:38
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AW: Widerruf der Erlaubnis, bei Auslandaufenthalt.

Wo ist denn das Problem? Briefmarke drauf und weg damit!
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