Dies ist eine Diskussion zu WBK und Jugenstrafe die x. innerhalb des Forums Waffenrecht
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| WBK und Jugenstrafe die x. ![]() Volgende Frage: Mal angenommen A ist 28 jahre alt und hat vor eine Waffenbesitzkarte zu beantragen ,wurde aber im Alter von 21 Jahren zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Um im Vorfeldkosten zu sparen hat A einen Auszug aus dem Bundeszentralregister beantragt und diesen beim zuständigen Amtsgericht eingesehen. Ergebniss:KEINE Eintragung. Eine Sicherheitsüberprüfung hat dazu vor rund einem Jahr auch ergeben das dazu auch nix mehr bei der Polzei vorliegt.(Getilgt/Vernichtet). A ist bis auf diese Verurteilung nie Strafrechtlich in Erscheinung getreten. Da in das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister ja nur laufende Ermittlungen/Verhandlungen usw. eingetragen werden wurde A vom Bundes Amt für Justiz gesagt das er nun eigendlich eine "Weiße Weste" hätte. Also zusammen gefasst: Kein Eintrag im BZR Keine Laufenden verfahren o.ä. Verurteilung 7 Jahre her (Jugendstrafe). Könnte A trotzdem bei der beantragung einer WBK Probleme bekommen? P.S.Die Sicherheitsüberprüfung vor einem Jahr verlief Problemlos. |
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| AW: WBK und Jugenstrafe die x. Wenn keine Eintragungen in den Registern sind, bedeutet das zwangsläufig noch keine Zuverlässigkeit bzw. pers. Eignung im Sinne des WaffG. Denn wer einschlägig bei der Polizei auffällig geworden ist, dem kann auch ohne Verurteilungen waffenrechtliche Erlaubnisse versagt werden. Denn die Behörde fordert bei Beantragung eine Stellungnahme der Polizei ab. Jedoch kann man das auch für wenig Geld und mit wenig Aufwand prüfen lassen. Einfach den kleinen Waffenschein beantragen. Der stößt die gleiche Prüfung an, wie auch bei Beantragung einer WBK. Im Versagungsfall werden max. 75% der Ausstellungsgebühr von 50 € fällig. Dann hat man aber auch die genaue Begründung der Versagung. |
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| AW: WBK und Jugenstrafe die x. Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Wer glaubt, ist nur zu faul zum denken.(Volker Pispers) Wenn Waffenliebhaber, Tuning-Fetischisten oder Industrieanlagenbauer sich über die ungerechten Vorurteile von Sachbearbeitern echauffieren, geht es ja regelmäßig in Wirklichkeit darum, daß sie ihre Sonderwünsche nach Privilegien nicht durchsetzen konnten ...(TomRohwer) Tamea-Tyreen, Kimberly-Kairi oder Jaden-Maddox ... Kevinismus ist die krankhafte Unfähigkeit, menschlichem Nachwuchs sozialverträgliche Namen zu geben. |
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| AW: WBK und Jugenstrafe die x. Danke für die Antworten. Wenn A jedoch noch mond. 3 jahre arten müsste wären es ja nach der Verurteilung 10 Jahre. Aber müssten bei Jugendstrafe nicht 5 Jahren getilgt werden? Beim BZR wurde A lediglich gesagt das "das große" wär was auch die Behörden ein sehen würden weswegen er es auch nur einsehen und nicht einmal kopieren durfte. Bei der Einsicht durfte auch niemand,auch kein Anwalt dabei sein. Und wiesowurde bei der besagten Sicherheits Überprüfung ncihts erwähnt. Dabei informieren sich die Behörden doch eigendlich auch ganz genau!? |
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| AW: WBK und Jugenstrafe die x. Hier steht alles janz, janz genauu: http://www.bundesjustizamt.de/cln_04...tml?__nnn=true |
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| AW: WBK und Jugenstrafe die x. Zitat:
5 Jahre...zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist." Daher auch die Strafe für A ja "nur" zur Bewährung und jugendstrafrecht ausgesetzt wurde. Und eben wegen der voran gegangenen S.Ü. Aber Gewissheit wird A wohl tatsächlich nur haben wenn er den KWS beantragt. |
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| AW: WBK und Jugenstrafe die x. Unterscheide Führungszeugnis vom BZR. Auch Sachen die längst nicht mehr im Führungszeugnis aufgeführt sind, können aber im BZR gespeichert sein. Daher bekommt die Waffenbehörde auch immer das komplette BZR des Antragstellers zu Gesicht. § 5 Zuverlässigkeit ... (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen: 1.die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister; 2.die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten; 3.die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein. |
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| AW: WBK und Jugenstrafe die x. Das ist es was A etwas da etwas skeptisch macht. Zum einen weil ihm vom Bundesamt f. Justiz gesagt wurde er hätte dann beim A.Gericht volle Einsicht und weil eben die Sicherheitsüberprüfung seitens des MAD´s dazu auch nix weiter ergeben hat. "Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten.... In A´s Fall S.Ü.-1: "....Zudem wird eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) eingeholt, und es gehen Anfragen an das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundespolizeipräsidium, die zuständige Staatsanwaltschaft und die Nachrichtendienste des Bundes." Spätestens da hätte man A doch egendlich auf einen Eintrag aufmerksam machen müssen!? Es wurde im jedoch gesagt..."Alles ok". |
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| AW: WBK und Jugenstrafe die x. Für einen erstmaligen waffenrechtlichen Antrag verwertbar sind ALLE Erkenntnisse zu einer Person bis zu Jugendverfehlungen zurück. Maßgebend ist, ob das Register bereits gelöscht wird und falls nicht, ob die Waffenbehörde das nach sieben gut geführten Jahren noch als Versagungsgrund ansieht.
__________________ Wir kommen aus dem Nichts und wir gehen ins Nichts - also machts nichts ! (aus Monthy Python´s Flying Circus...) |
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| AW: WBK und Jugenstrafe die x. Entschuldigung das ich den Thread noch mal hoch hole, aber ich gibt da noch etwas was interessant wäre bzw. was ich noch nicht ganz verstehe. Hab es erst jetzt noch erfahren. A hat in diesem fiktiven Fall 2008 einen Brief vom Amtsgericht bekommen: "In der Strafsache wird die Jugendstrafe aus dem Urteil xxxxxxxx gemäß §26a JGG nach ablauf der Bewährungszeit erlassen. Das Strafmakel wird gemäß §§ 100 , 111 JGG für beseitigt erklärt." Was würde interessieren was genau "Strafmakel beseitigt" bedeutet,und ob das evtl. der Grund war warum bei der SÜ. davon nix zu finden war. |
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